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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Netter Gast
19.03.2008, 13:31 Uhr

Falscher Eintrag im Führerschein

Guten Tag zusammen, ich bitte um sachkundigen Rat: Seit ca. 9 Jahren habe ich den Führerschein im Scheckkartenformat; ich bin Inhaber der alten Klassen 3 und 1; ausgestellt 1997. der neue Führerschein weist die Klassen A1;A;B;C1;BE;C1E;CE mit Einschränkung 79(C1E>12000kg;L<=3);;M und L aus. Kann mir jemand sagen was der CE - Eintrag mit der Beschränkung (m.E. eine Wiederholung des C1E) und dem L<=3 zu bedeuten hat? Muß ich im Falle eines behördenirrtums einen Urlaubstag und neue Fotos opfern um das Umschreiben zu lassen? Liebe Grüße Der Nette Gast

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.03.2008, 14:29 Uhr

zu: Falscher Eintrag im Führerschein

Das ist kein Behördenirrtum, sonder hat alles seine Richtigkeit.

Um es mal stark vereinfacht auszudrücken: Du darfst mit dem neuen Führerschein alles fahren, was du auch vorher fahren durftest und hast sogar noch eine kleine Erweiterung: Bei der Klasse C1E (Züge bis 12 t zul. Gesamtmasse) spielt die Anzahl der Achsen keine Rolle mehr.

Was über 12 t z.G. hinausgeht, ist die Klasse CE79. Hier ist die Achszahl zu beachten.

Das Zugfahrzeug darf natürlich in allen Fällen nicht mehr als 7,5 t z.G. haben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie durchfahren Sie enge Kurven?

Erst im Scheitelpunkt der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Erst beim Übergang in die Gerade wieder beschleunigen

Vor der Kurve Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Linienbussen

Taxen

Schulbussen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen