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Auslandsführerschein

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06.12.2007, 13:12 Uhr

Vorfahrt genommen & Unfall

Hallo,

Ich habe einem anderen Vorfahrt genommen und es kam zu Unfall. Die Polizei wurde benachrichigt. Ich habe auch einen ausländischen Führerschein. Mein Auto ist aber noch in Deutschland versichert (Laufzeit 1 Monat). Mit der Versicherung ist es mir wesentlich klar, dass die Kosten für die verursachten Schaden in dem anderen Auto die Versicherug übernimmt und ich muss selber die Reparaturkosten für mein Auto tragen. Die Frage ist aber: Mit wieviel Bußgeld muss ich noch rechnen & wieviele Pukte verliere ich & wird es noch irgenwelche Kosten geben?
Vielen Dank im voraus für Ihre Anworten

Grüsse
slitmen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.12.2007, 13:52 Uhr

zu: Vorfahrt genommen & Unfall

Hallo, willkommen im Forum :)

» Mit wieviel Bußgeld muss ich noch rechnen «

Vermutlich mit 60 Euro, das ist der Regelsatz für eine Vorfahrtsmißachtung mit Unfallfolge.

» wieviele Pukte verliere ich «

Keine. Du bekommst sogar welche. Derer nämlich 3 ;)

» wird es noch irgenwelche Kosten geben? «

Der Bußgeldbescheid ist gebührenpflichtig und kostet in der Regel ca. 25 Euro.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Auf Bahnübergängen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen