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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klappspaten
19.11.2007, 20:43 Uhr

Führerschein mit 17 -> "normaler" Führerschein: Fragen

Hallo!

Mittlerweile seit fast einem halben Jahr eifrig mit Begleitperson gefahren - es hat sich gelohnt, definitiv. Jetzt freu ich mich aber auch auf die Zeit, wo ich auch allein hinters Steuer darf.

Dazu habe ich - wegen des Übergangs - noch einige Fragen:

1) Wann (wie viel Wochen vorher) sollte ich beim Amt den Antrag auf den normalen Kartenführerschein stellen? Da kommen keine weiteren Kosten auf mich zu, oder? Was muss ich mitbringen? - Fehlt was: bisheriger Führerschein, Perso, Passfoto (bei letzterem: Vorgaben, vgl. Reisepass?)?

2) So wie ich das verstanden habe gibt es den Kartenführerschein erst mit dem 18. Geburtstag - keinen Tag früher. Nun will ich am Tag selber mit dem Auto zur Schule fahren - kann ich den rosa Lappen dafür benutzen und dann zum Amt fahren? Wie gestaltet sich diese Übergangsfrist?

3) Gibt es Dokumente / Vorgehensweisen / Infos, die man vorher nochmal studieren sollte, bevor es alleine auf die Straße geht. Ich habe z.B. schon genau studiert, wie man sich bei einem Wildunfall und bei einem Unfall verhalten sollte. Das hatte ich auch vorher schon im Hinterkopf, aber man hatte ja immer noch den erfahrenen Beifahrer dabei... Tipps?

4) Sind noch weitere Schritte / (Um-)Meldungen notwendig?

Danke, Anke! ;-)

LG!

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19.11.2007, 23:23 Uhr

zu: Führerschein mit 17 -> "normaler" Führerschein: Fragen

Hallo!
1)2) Du musst meines wissens den Kartenführerschein beantragen, dies solltest du schon geraume Zeit vorher machen, weil dies bis zu 8 Wochen mehr oder weniger dauern kann bis er da ist. Dazu solltest du alle Unterlagen mit zur Führerscheinstelle nehmen, sicher ist sicher. Zur Not Kannst du dir am Tag deines Geburtstags einen Vorläufigen Führerschein beantragen, den du sofort ausgehändigt bekommst, hierzu ist aber zu beachten, das der Kartenführerschein nch nicht beantragt w
urde, Dies Kannst du am selben Tag machen und fährst mit dem Vorläufigen, bis die Karte da ist. Dies kostet so ca. 20 bis 30 Euro! Solltest du aber noch bis zu 3 Monate Zeit haben bis du 18 Jahre wirst, solltest du gleich die Karte beantragen und das so schnell wie möglich das Sie rechtzeitig zu deine3m Burzeltag da ist. Leider bekommst du beides erst zu deinem 18. ausgehändigt. Der andere Führerschein entfällt meines wissens (Ich kann mich auch teuchen) mit vollendung des 18. Lebensjahres. Quasi wenn du 18 Jahre wirst. Zusammengefasst, du darfst so wie du 18 wirst nicht mehr mit dem Rosa-Lappen fahren. Möglich das eine Gültigkeitsfrist auf diesem Lappen steht, nach der kannst du dich auch richten.

3) Das einzige worüber du dir eigentlich nur im klaren sein musst, das du für all deine Fehler selber gerade stehen musst. Ansonsten alles somachen wie du es in der Fahrschule gelernt hast. :-)

4.)NEIN

MFG Daniel

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20.11.2007, 06:16 Uhr

zu: Führerschein mit 17 -> "normaler" Führerschein: Fragen

Hallo Klappspaten,

ob du deinen Kartenführerschein beantragen mußt hängt von deiner Verwaltungsbehörde ab.
Im Landkreis FS ist es z.B. so, daß der Kartenführerschein schon fertig ist und ab dem 18. Geburtstag nur noch abgeholt werden muß.
Ein Anruf bei der Führerscheinstelle sollte das klären.
Auf alle Fälle darfst du ab deinem 18. Geburtstag alleine (ohne Begleiter) fahren - allerdings nur 3 Monate und nicht im Ausland.
Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klappspaten
20.11.2007, 19:56 Uhr

zu: Führerschein mit 17 -> "normaler" Führerschein: Fragen

Hallo!

Also, ich hab mich informiert. Bei uns ist es so: 4-6 Wochen vor dem 18.: Zum Amt mit Perso, bisherigen Lappen und Passfoto. Dann wird der Antrag aufgenommen und man bekommt eine postalische Benachrichtigung. Den Schein gibt es aber erst ab dem 18.

Bei der Übergangsfrist bin ich mir aber nicht sicher. Ich habe jetzt schon von mehreren gehört, dass der rosa Shein noch 3 Monate gilt. Was stimmt jetzt?

LG!

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20.11.2007, 21:57 Uhr

zu: Führerschein mit 17 -> "normaler" Führerschein: Fragen

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
48a


lies den Absatz 3.

Gruß
bs01

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