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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ed
01.09.2007, 19:38 Uhr

war bissel zu schnell

hab heute meinen bußgeldbescheid bekommen 24 km zuviel in der ortschaft ca 74 € und 1 punkt .so nun wird sicherlich noch ein brief mit der aufforderung zur nachschulung kommen die bestimmt sehr kosten intensiv ist . gibt es auch die möglichkeit den lappen (zb. für einen monat ) abzugeben und dafür nicht an der nachschulung teilzunehmen ?
danke

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01.09.2007, 19:59 Uhr

zu: war bissel zu schnell

Grundsätzlich nein.
Die Nachschulung ist keine Strafe im eigentlichen Sinn, sondern rechtlich gesehen eine zwingende Konsequenz des rechtskräftig gewordenen A- Verstoßes.
Die einzige Möglichkeit, die Probezeitkonsequenzen abzuwehren, wäre, die Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu verhindern.

Wenn das nicht möglich ist, gibt es auch kein Vorbei am Aufbauseminar. (Selbst wenn, dann wäre ein Monat viel zu niedrig angesetzt).

Bei Nichtteilnahme am Aufbauseminr wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue kann dann erst beantragt werden, wenn Du das Aufbauseminr abgeschlossen hast.

Da aber jenes Seminar, wie gesagt, nicht als Strafe, sondern als pädagogische Maßnahme zu sehen ist, kann sie nicht durch ein Strafmittel (Fahrverbot) ersetzt werden, auch schon deshalb, weil für die Strafe die Bußgeldbehörde zuständig ist, für verwaltungsrechtliche Formalitäten (wie das Aufbauseminr) die Führerscheinstelle.

MfG
Durban

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01.09.2007, 20:19 Uhr

zu: war bissel zu schnell

Seit wann werden denn mit einem Aufbauseminar (ASF) Punkte abgebaut?

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01.09.2007, 20:20 Uhr

zu: war bissel zu schnell

Ahh, sry. Richtig lesen hilft manchmal *BrettvomKopfabschraub*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern topiC.?
05.09.2007, 00:34 Uhr

zu: war bissel zu schnell

@durban

du sprichst davon die rechtskraft des bußgeldbescheids zu verhindern, welche vorraussetzungen müssen dafür gegeben sein? bzw. was für möglichekiten bestehen um das zu verhindern?

mfg topiC.?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.09.2007, 16:31 Uhr

zu: war bissel zu schnell

Ich meine das ganz allgemein.
Man hat immer das Recht, durch Einspruch zu versuchen, die Rechtskraft zu verhindern.

Beispiele für Anfechtbarketsgründe:
- Der Tatvorwurf stimmt nicht (z.B. der Betroffene war zur Tatzeit nicht dort)
- Die Tat war nicht rechtswidrig (z.B. die Beschilderung war falsch oder der Betroffene hatte Sonderrechte o.ä.)
- Die Tat ist verjährt o.ä..

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

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In Höhe der Ampel

An der Sichtlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn