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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klappspaten
13.06.2007, 14:42 Uhr

Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Hallo!

Mittlerweile habe ich genau 1 Woche meinen Führerschein und werde noch von meinen Eltern begleitet, da ich noch nicht 18 bin (17 1/2). Meine Frage wäre jetzt: Muss die Begleitperson auf dem Beifahrersitz Platz nehmen oder geht das theoretisch auch auf der Rücksitzbank (z.B. an der Stelle, wo auch der Prüfer sitzt)?

Ich bitte um sichere Antworten - wenn möglich auch mit offziellen Quellenangaben, wo man entsprechende Regelungen findet.

Danke!

Gruß,
David

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.06.2007, 15:25 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

» Ich bitte um sichere Antworten - wenn möglich auch mit offziellen Quellenangaben, wo man entsprechende Regelungen findet. «

Mangels entsprechender Regelung darf der Begleiter überall sitzen, er darf theoretisch dogar Schlafen oder sternhagelvoll sein, wobei daß ja nicht der Sinn der Übung ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
13.06.2007, 15:26 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Da es dazu keine gesetzlichen Vorgaben gibt, (eigentlich völlig untypisch für Deutschland) wird Dir auch niemand Quellen nennen können.

Sprich: Es ist egal, wo der Begleiter sitzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.06.2007, 15:34 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

@ durbanZA:
Sternhagelvoll darf die Begleitperson aber nicht sein. Zumindest das ist ja geregelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klappspaten
13.06.2007, 16:46 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Das heißt mit anderen Worten: Wenn meine Mutter hinten rechts sitzt und wir kontrolliert werden würden, brauche ich mich nicht rechtfertigen? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.06.2007, 18:09 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Sagen wir es so: Wenn alle anderen Plätze frei sind, würde ein Polizist sicherlich mal nachfragen. Dir anhaben könnte er allerdings nichts.

Ich korrigire natürlich meine obige Aussage in Georgs Sinne, war etwas überspitzt. Der Begleiter darf maximal 0,5 0/00 haben, und das ist wahrlich nicht "sternhagelvolL".
Wo er sitzt, ist jedoch egal.

Fraglich wäre, was passiert, wenn die Begleitperson im Kofferaum sitzt. Eigentlich sollte das zwar ein Verstoß "gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen" sein, jedoch kein Auflagenverstoß. Da würde ich aber kein Urteil riskieren wollen :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klappspaten
13.06.2007, 18:26 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Stimmt - das werd ich auch nicht ausprobieren *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.06.2007, 18:48 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Was ist eigentlich, wenn ich meine Oma als Begleitperson eintragen lasse, diese stirbt und ich die Leiche auf den Rücksitz lege? Na gut, nach ein paar Tagen fängt es im Auto an zu riechen, aber so habe ich immer eine Begleitperson dabei.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.06.2007, 19:03 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

In dem Moment, wo "sichere Todeszeichen" vorliegen, mußt Du anhalten :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.06.2007, 19:45 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Kann man das irgendwo nachlesen? Ich finde nirgends eine Rechtsgrundlage dafür, dass ich anhalten muss. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.06.2007, 20:07 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Du willst eine Rechtsgrundlage, Du bekommst eine Rechtsgrundlage, aber sag nicht, ich wäre makaber :)

Im Moment des Todes ist der Begleiter keine Mensch im Sinne des Gesetzes mehr, sondern wird eine Sache i.S. des § 90 BGB. Laut § 28a Abs 2 FeV muß beim begleiteten Fahren eine "namentlich benannte Person " im Fahrzeug anwesend sein. Eine Person kann aber nur ein Mensch sein, keine Sache. Dadurch befindet sich ab dem Todeszeitpunkt keine Begleitperson mehr im Fahrzeug.

Dann kommen wir zur interessanten, ja fast philosphischen Frage, wann ein Mensch denn tot ist. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Bevor eine dieser beiden NICHT eingetreten ist, darf der Fahrer sich darauf berufen, daß ihm nicht bewußt war, daß seine Begleitperson verstorben ist:
1 - Todesfeststellung durch einen Arzt. Wenn also neben dem Begleiter auch noch ein Arzt im PKW sitzt, kein Problem.
2 - Vorliegen von sicheren Todeszeichen. Dazu gehören u.a. die Abtrennung des Kopfes vom Rumpf (das 30-cm-Gerücht stimmt nicht), Leichenstarre, Todesflecken, beginnende Verwesung.

Solle die Begleitperson also anfangen, dementsprechende Gerüche von sich zu geben, ist das ein Anzeichen für Verwesung. Spätestens dann muß der Fahrer also anhalten und zu Fuß gehen. Oder wenn dem Begleiter der Kopf abfällt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.06.2007, 20:36 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

>> Solle die Begleitperson also anfangen, dementsprechende Gerüche von sich zu geben, ist das ein Anzeichen für Verwesung.<<

hmmmm. dann bin ich schon öfters mit leichen gefahren.

holger
fl und jetzt auch leichentransporteur

wobei sich die frage stellt, ob ich sie befördert oder transportiert habe.

weil personen werden befördert, sachen transportiert. nach durban`s ausführungen sind leichen aber keine personen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.06.2007, 20:43 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

»Im Moment des Todes ist der Begleiter keine Mensch im Sinne des Gesetzes mehr, sondern wird eine Sache i.S. des § 90 BGB.«

Aha. Dann kann ich die tote Oma also bei Ebay versteigern oder in die Restmülltonne tun. Oder ich deponiere sie im Wald, dann gilt sie als herrenlose Sache, sodass der Finder Eigentümer wird.

Außerdem kann ich Holgers Aussage bestätigen, dass entsprechende Geruchsentwicklung noch kein eindeutiges Todesmerkmal ist. Aber ich merke schon: Entweder brauche ich eine behördliche Genehmigung als Bestatter oder aber für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.06.2007, 21:00 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

» Außerdem kann ich Holgers Aussage bestätigen, dass entsprechende Geruchsentwicklung noch kein eindeutiges Todesmerkmal ist. «

Entsprechende Lücke in der Rechtsprechung ist mir auch schon aufgefallen :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SweetPueppi
14.06.2007, 07:33 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

Ihr seit aber ganz schön makaber...!

liebe grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.06.2007, 08:43 Uhr

zu: Frage zur Begleitperson beim FS mit 17!

da du den ganzen thread gelesen hast, gehe ich davon aus, dass es dir spass gemacht hat....

holger

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