|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Fritzi
13.06.2007, 01:35 Uhr
Rotblitzer
Brauch dringend Hilfe.Hab noch Probezeit bis 16.6. dieses Jahres,hatte schon 4 Jahre weil ich vor dreieinhalb Jahren mit Alkohol erwischt wurde,das gab 4 punkte,Nachschulung,Bußgeld,Probezeitverlängerun
g und ein Monat Fahrverbot.Zwei monate später erwischte mich ein Rotblitzer,weil ich aber noch in der Nachschulung war,hatte ich Glück und habe "nur" noch 3 Punkte und ein Bußgeld bekommen.
Jetzt bin ich drei Jahre ohne Zwischenfall ganz brav gefahren und genau jetzt, kurz vor Probezeitende erwischt mich ein Rotblitzer,habs wirklich nicht gesehen und ne Woche später noch ein Geschwindigkeitsblitzer,hab ne dreißigerzone übersehen und wurde mit 51 geblitzt,d.h. 21 km/h zu schnell. Bescheide sind schon da. Was droht mir jetzt Schlimmes?
to
13.06.2007, 01:48 Uhr
zu: Rotblitzer
3. Auffälligkeit während der Probezeit = Fahrerlaubnisentzug
Georg_g
13.06.2007, 10:48 Uhr
zu: Rotblitzer
Wenn der damalige Rotlichtverstoß begangen wurde, bevor das Aufbauseminar beendet war, dann zählte dieser Verstoß nicht im Sinne der Probezeitregelungen.
Der neue Rotlichtverstoß und der Geschwindigkeitsverstoß passierten innerhalb von einer Woche, sodass dazwischen wohl kaum die erforderlichen Maßnahmen (schriftl. Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung) ergriffen wurden.
Insofern hast du jetzt erst deinen 2. Verstoß begangen, und es wird dir wohl auch nicht mehr gelingen, bis zum 16.06.2007 noch einen 3. Verstoß zu begehen.
Für die letzten beiden Verstöße sind aber natürlich jeweils Punkte und Bußgeld fällig, für die Ampel evtl. auch noch ein Monat Fahrverbot, sofern sie schon länger als eine Sekunde rot war.
Die Fahrerlaubnis wird dir also nicht entzogen, allerdings könnte die Behörde bei weiteren Verstößen (im Extremfall auch schon durch die genannten Verstöße) Eignungszweifel haben, und dann z.B. eine MPU anordnen.
durbanZA
13.06.2007, 15:28 Uhr
zu: Rotblitzer
Schließe mich Gerog an.
Es wird hier die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beartung empfohlem werden, durch die zwei Punkte getilgt werden können.
Sollte man sich überlegen, vorallem da Du ja schon einige Punkte gesammelt hast; die Gelegenheit, so schnell 2 Punkte abzubauen, kommt so schnell nicht wieder.
Dennoch: Ein Entzug der Fahrerlaubnis steht nicht unmittelbar bevor.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen
Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind
Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|