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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern loko2004
18.04.2007, 19:23 Uhr

Führerschein in LITAUEN!

Hallo,
Ich bin ein Litauerner und wohne seit 2002 in Deutschland. Habe keinen Deutschen pass und bin in Deutschland und Litauern registriert. Da ich diese Sommer 18Jahre alt werde möchte ich gerne die Führerschein in Litauen machen(günstiger : knapp 270€). Litauen ist auch in der EU seit 2004. Wenn ich meine Führerschein in Litauen erwerbe , kann ich damit in Deutschland fahren ? Ist der Schein gültig hier ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.04.2007, 19:48 Uhr

zu: Führerschein in LITAUEN!

es zählt erstmal dein hauptwohnsitz. in litauen kannst gu ihn nur machen wenn du dich dort auch für 185 tage aufhälst.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern loko2004
18.04.2007, 20:11 Uhr

zu: Führerschein in LITAUEN!

du meinst wenn ich dort 185 Tage lebe dann ich Führerschein erst dan machen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
18.04.2007, 20:17 Uhr

zu: Führerschein in LITAUEN!

genau das meint er, aber mach en schein doch gleich in deutschland alleine die hinrese zurück anch litauern kostet dich eh wieder Geld, was du dann gleich in Deutschland ausgeben kannst für Führerschein, kommt ja eh des selbe raus an Geldkonsum.

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern loko2004
18.04.2007, 20:27 Uhr

zu: Führerschein in LITAUEN!

ich meinte natürlich: erst wenn ich 185 tagen in litauen bin , darf ich erst dann anfagen mit den Führerschein ?
Ich bin aber ein LITAUERNER daher sehe ich keine probleme sofort in den Ferien anzufangen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.04.2007, 20:29 Uhr

zu: Führerschein in LITAUEN!

richtig. die lit. behörden sollten das kontrollieren ob du wirklich die zeit dort bist. wenn sie es nicht machen, kannst du aber bei einer kontrolle in d-land bekommen weil du auch hier gemedet bist. mindestens eine nuzungsuntersagung für d-öand wäre die folge, nach om kraft treten der 3. eu-richtlinie könnte dir der führerschein wieder ganz abgenommen werden.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.04.2007, 20:31 Uhr

zu: Führerschein in LITAUEN!

>> nuzungsuntersagung für d-öand <<
nutzungsuntersagung für d-land

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Erste-Hilfe-Station

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

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