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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Derek_Jeter
18.03.2007, 20:40 Uhr

Zu nah aufgefahren

Hallo,
habe eine Frage. War vor kurzem auf der Autobahn mit 146 km/h unterwegs. Habe laut Anhörungsbogen einen Abstand von 73 Metern haben müssen, hatte jedoch nur einen Abstand von 24 Metern.
Hinzu bin Ich noch mit 22 km/h zu schnell geblitzt vorden. Kann man mir beides direkt anhängen?
Nun Frage Ich mich was mich erwartet. Bezüglich der Geschwindigkeitsübertretung weiß Ich bescheid...
Wäre über jegliche Hilfe dankbar!

Mfg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
18.03.2007, 20:48 Uhr

zu: Zu nah aufgefahren

Wurden die Verstöße an der gleichen Stelle gemessen oder an verschiedenen Stellen?

Wenn es zwei verschiedene Stellen waren und die mehr als nur ein paar hundert Meter auseinder liegen, dann zählen beide getrennt.

Beim Abstand hast du 33% des Soll-Abstandes gehabt, bei mehr als 130 km/h macht das 100 € Bußgeld (+ca 25 € Gebühren) und 3 Punkte. Fahrverbot gibts dafür keins.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Derek_Jeter
18.03.2007, 20:55 Uhr

zu: Zu nah aufgefahren

Habe es in der "Aufregung" vollkommen durcheinander gebracht! Waren 2 verschiedene Stellen.

Alles klar. Dann muss Ich mit Punkten wegen des zu schnellfahrens sowie wegen des zunahem Auffahren rechnen. Beides geschah in einem Monat... Passiert deswegen nicht irgendwas?
Punkte verjähren erst nach 5 Jahren?
Fahrverbot wegen 2 verstößen binnen eines Monates?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
19.03.2007, 11:25 Uhr

zu: Zu nah aufgefahren

Nein, es gibt kein Fahrverbot.
Bist du noch in der Probezeit?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle

Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport

Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h