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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sarah2002
02.03.2007, 00:49 Uhr

A beschränkt oder unbeschränkt???

Hallo!
Ich werde in einem halben jahr 25 und habe mich entschlossen, den Motorradführerschein zu machen. Ich überlege mir nun, ob ich ihn jetzt mache (würde im Sommer gern schon fahren), oder das halbe Jahr noch warte.
Mein Problem ist nun, dass mir in verschiedenen Fahrschulen verschiedene Versionen erzählt wurden.
Das eine mal hieß es, dass wenn ich ihn jetzt mache, ich nur A beschränkt machen kann (da ich ja noch keine 25 bin) und ich dann zwei Jahre nur beschränkt fahren kann, also bis ich 26 1/2 bin. Für einen A unbeschränkt muss ich bis 25 warten.
Das andere mal wurde mir erzählt, dass ich den Führerschein jetzt machen kann, dann halt bis 25 nur beschränkt fahren kann und ich ab 25 dann alles fahren dürfte (da ich bei der Anmeldung zwei Passbilder abgeben würde, bekäme ich dann "automatisch" mit 25 nen neuen Führerschein, der mich zu A unbeschränkt berechtigt). D.h., dass ich hier nur ein paar Monate den Beschränkten hätte
Meine Frage ist nun, welche Version von den beiden stimmt? Oder stimmen beide und es hängt davon ab, auf welchem Motorrad bzw. mit welcher Leistung die Prüfung gemacht wird?

VLG und Danke schon mal im voraus!
Sarah

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02.03.2007, 00:56 Uhr

zu: A beschränkt oder unbeschränkt???

Es gibt für dich folgende Möglichkeiten:

A) Jetzt A beschränkt machen, dann 2 Jahre warten, dann darfst du offen fahren

B) Jetzt A beschränkt machen, und später dann wenn du 25 bist (bzw schon etwas vorher, siehe C), nochmal Sonderfahrten und neue Prüfung auf offener Maschine, dann darfst du ab 25 schon vor Ablauf der 2 Jahre offen fahren (Finanziell aber nich sonderlich sinnvoll)

C) Noch warten, bzw anmelden für A unbeschränkt könntest du dich schon und auch die Ausbildung beginnen, die theoretische Prüfung kannst du maximal 3 monate vor dem Mindestalter machen, die praktische 1 Monat vorher.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

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