Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Autofahrer
31.12.2006, 13:30 Uhr

Fahren mit Standlicht

Hallo,
ich habe nun seit gut 4 Monaten meinen Führerschein (mit 17)
Meine Begleitperson meinte, ich sollte immer mit Licht fahren, ist am sichersten. Also tue ich dies auch;) Allerdings passiert es mir häufiger, dass ich den Schalter fürs Licht nicht komplett auf Abbelndlicht einrastet (weil ich nicht weit genug drehe  ) , sondern nur auf Standlicht. Aber das fällt meiner Begleitperson natürlich sofort auf und sagt mir dass ich noch auf Abbelnd umstellen muss, weil das Fahren mit Standlicht verboten ist.
Stimmt das wirklich? Also ich meine tagsüber, wenn es nicht Pflicht ist, Licht anzustellen. Dass esbei Dunkelheit oder Dämmerung nicht ausreicht ist mir klar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
31.12.2006, 13:34 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Ja das stimmt ! Das fahren nur mit Standlicht ist nicht erlaubt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
31.12.2006, 13:47 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Wird wohl verboten sein, weil sonst der Gegenverkehr extrem geblendet werden kann.... Manchmal muss man sich echt fragen warum das verboten ist? Ich find das ist eine klasse Alternative zum Tagfahrlicht, welches Audi beim Xenonlicht serienmäßig verbaut. Und es schont die Abblendscheinwerfer, welche man ja anmachen kann, wenn es das Wetter erfordert.
Und es kann mir keiner erzählen, dass man von einem Auto mit Standlicht abgelenkt wird!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
31.12.2006, 14:07 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

"ich habe nun seit gut 4 Monaten meinen Führerschein (mit 17)
Meine Begleitperson meinte, ich sollte immer mit Licht fahren, ist am sichersten."

In Italien ist des schon Pflicht Tageslicht, nur so zur Info falls du mal dorthin fahren solltest, glaub auch in paar anderen Ländern

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Autofahrer
31.12.2006, 14:15 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

ok, danke :)
Zur Zeit darf ich mit meinem Führerschein ja eh noch nicht im Ausland fahren, aber danke für den Tipp.
Aber warum wird der Gegenverkehr davon geblendet? Wenn ein Fahrzeug nachts mit Standlicht am Straßenrand steht blendet es doch genauso gut oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
31.12.2006, 14:20 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Dann schau dir das mal an:

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=26340

Da steht eindeutig, dass man nur dann mit Standlicht fahren darf, wenn kein Abblendlicht erforderlich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.12.2006, 14:22 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

das fahren mit standlicht ist dann erlaubt, wenn nicht vorgeschrieben ist, die beleuchtung einzuschalten (also bei dunkelheit, nacht, regen, schnee, nebel etc).
wenn man bei hellem tageslicht mit standlicht fährt, ist es es erlaubt.
hat deine begleitperson also unrecht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
31.12.2006, 14:58 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

§ 17 Abs. 2 besagt das es nicht erlaubt ist alleine mit Standlicht zu fahren. Es ist egal ob bei Tag oder Nacht oder Schnee , Regen usw.
Die Begleitperson hat also RECHT...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
31.12.2006, 15:01 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
StVO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a; § 49 Abs. 1 Nr. 17

Nur mit Standlicht fahren kostet also 10 Euro mind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.12.2006, 15:07 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

@warnecke

schnee von gestern.
lies den § genau, oder nimm die suchfunktion, hatten wir hier schon einigemal, dann wirst du feststellen, dass es nicht so ist.
kannst auch in den bussgeldkatalog schauen, es gibt keinen tatbestand der das fahren bei tageslicht nur mit standlicht bestraft, ist nur der tatbestand bei beleuchtungspflicht aufgeführt.



holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.12.2006, 15:44 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Die StVO alleine hilft hier nicht viel weiter, weil es (wie so oft) durch die Rechtsprechung näher erläutert wird. Und die besagt, dass das Fahren mit Standlicht nicht verboten ist, wenn gar keine Beleuchtung erforderlich wäre. Der Satz "Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden" bezieht sich also nur auf solche Situationen, in denen nach § 17 StVO überhaupt eine Beleuchtungspflicht besteht.

Sinnvoll ist das Fahren mit Standlicht aber nicht und es ist wegen der geringen Leuchtkraft auch nur ein schlechter Ersatz für das Tagfahrlicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
31.12.2006, 15:56 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Folgendes:
Ich würde gerne ein Modul einbauen das meine Nebelscheinwerfer zu Tagfahrleuchten machen lässt.
Also das sie halt angehen und der Rest wie Tachobeleuchtung und Kennzeichenbeleuchtung bleibt aus.
Mit Standlicht und Nebelscheinwerfer rumfahren ist mir irgendwie zu prollig und die Sheriffs winken einen zu schnell herraus.
Ist das nun schon erlaubt bei uns oder nicht?
In Österreich ist es ja erlaubt worden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maitredujeu
31.12.2006, 16:01 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Ich würde wenn überhaupt mit Abblendlicht fahren, da man so deutlich besser als nur mit Standlicht zu erkennen ist. Ich persönlich fahre aber tagsüber lieber ohne Licht, da ich der Meinung bin, man erkennt die Autos auch so ganz gut und des Weiteren blenden die Lichter, besonders wenn manche Leute meinen, auch noch zusätzlich mit Nebelleuchten fahren zu müssen. Ist aber jedermanns Entscheidung, ob er tagsüber mit oder ohne Licht fährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
31.12.2006, 17:13 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

@marvin

Im ADAC stand mal, dass es erlaubt und sogar sehr sinnvoll ist, bei Nebel/Schnee die Nebelscheinwerfer zu benutzen, und von abblendlicht auf standlicht zu wechseln, sollten die Nebelscheinwerfer ausreichend weit außen angebracht sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
31.12.2006, 17:53 Uhr

zu: Fahren mit LICHT

>>Ich persönlich fahre aber tagsüber lieber ohne Licht, da ich der Meinung bin, man erkennt die Autos auch so ganz gut...<<

vielleicht ist es dem einen oder anderen auch schon aufgefallen, aber autos mit unauffälliger lackierung, z.b. blaugrau, nimmt man generell weniger wahr.
durch verschiedene einflüsse hebt sich ein solches auto, unter umständen, nicht wirklich hervor.
oder für die leute die viel unterwegs sind: wieviele blaugraue autos habt ihr in den letzten fünf tagen gesehen? ;) anders ein quietsch-neongrünes vehikel. nur wer fährt das schon?

deshalb ist es ok, wenn JEDER verkehrsteilnehmer sein licht eingeschaltet lassen würde...auch am tage. und geblendet wird man nachts schlimmer...vor allem von denen, die wieder betonkübel spazieren fahren müssen. ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
13.05.2008, 21:29 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Ich hab zum Tagfahrlicht eine Bezugsquelle gefunden. Gibts wohl ab Mai zum Nachrüsten für 200 - 300 Euro.

http://www.tagfahrlicht.de/

Das Original-Audi A8-Tagfahrlicht gibts wohl zum Preis von etwa 200 Euro.

Man mag geteilter Meinung sein zum Tagfahrlicht aber langsam würde mich das auch jucken.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
13.05.2008, 23:19 Uhr

zu: Fahren mit Standlicht

Hallo,

also ich finde, es sollte erlaubt werden, den Tageslichtblendern, die Lichter mit dem Luftgewehr auszuschießen. ;-)

Ne, im Ernst:
In Österreich wurde die Tageslichtpflicht wieder abgeschafft, weil die Unfallzahlen zwischen PKWs gleich blieben, jedoch die Zahl der Unfälle mit Motor- und Fahrrädern, sowie Fußgängern stark anstiegen.

Ist ja auch klar: Wenn mir eine Kolonne von Autos mit eingeschalteten Abblendlichtern entgegenkommt von denen jedes zweite noch schlecht eingestellt ist und deshalb blendet, dann wandern die Augen automatisch zur Lichtquelle nach links und dann sehe ich die Omma nun mal nicht, die 5 m vor mir gerade von rechts in die Straße läuft.

Große Objekte (Autos) nimmt das Auge automatisch besser war als kleine (Motor- und Fahrräder). Und wer bei strahlendem Sonnenschein Probleme hat, den Gegenverkehr oder den Vordermann zu sehen, der sollte entweder zum Optiker gehen oder sich Gedanken machen, ob es nicht besser wäre, wenn der Platz hinter dem Steuer mit jemand anders besetzt ist.

Wenn jetzt noch Politiker hinter der Tageslichtpflicht stehen, kann das nur noch folgende Gründe haben:
- Sie sind zu blöd die Studien aus Österreich zu lesen oder zu verstehen.
- Sie sind zu feige, um zu Meinungsänderungen zu stehen, auch wenn sie inzwischen einsehen, daß "Licht aus" besser ist.
- Der CO2-Ausstoß wird erhöht, aber das ist der Politik scheißegal, denn erst wurden Gesetze verabschiedet, die Interkontinentalflüge wesentlich billiger machen, also das rausblasen von Abgasen noch erleichtert wird.
- Der Spritverbrauch steigt, aber der Staat verdient ja an der Mineralölsteuer, somit ist dies den Politikern nur recht.
- Neben dem höheren Spritverbrauch wird der Autofahrer auch noch bei Verkehrskontrollen zur Kasse gebeten, wenn das Licht aus ist.


Gruß,

diezge

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit vermindern

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor alkoholisierten Autofahrern

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen