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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sunny_88
04.11.2006, 21:03 Uhr

Führerscheinbeantragung

hallo!!!
hab mal so ne frage. ich hab meinen führerschein mit 17 gemacht. beim anmelden musste ich soweit schon alles mit abgeben eben auch des bild und so...
nach meiner prüfung hab ich ja nur den schrieb bekommen wo eben des mit dem begleiteten fahren drin steht und wer meine begleitperson ist und des ganze. nur wollte ich gern wissen ob ich den "richtigen" führerschein nochmal beantragen muss oder ob ich an meinem geburtstag einfach zum ordnungsamt gehen kann und mir meinen führerschein abholen kann?!?!
wäre über antworten dankbar...!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.11.2006, 22:50 Uhr

zu: Führerscheinbeantragung

kannst ihn einfach abholen.
je nachdem wie es bei euch geregelt ist, muss du noch etwas bezahlen, sva fragen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
05.11.2006, 13:08 Uhr

zu: Führerscheinbeantragung

Zu diesem Thema häät ich noch eine Frage. Wenn der Führerschein um eine Klasse erweitert wird, muss man dann Passbild und Unterschrift nochmal neu abgeben, oder nehmen die da die alten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.11.2006, 16:25 Uhr

zu: Führerscheinbeantragung

Du musst ein neues Bild abgeben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bahnübergänge

Grundstückseinfahrten

Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden