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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nilkrokodil
30.10.2006, 17:10 Uhr

Führerschein ab 17 - Beifahrer

Hallo ich habe eine Frage...
Ich mache gerade den Führerschein ab 17 und habe auch bald die Prüfung.
So meine frage ist jetzt mit dem Beifahrer... Also der muss ja mindestens 5 Jahre den Führerschein haben, was ist denn wenn der mal weg war und die 5 Jahre noch ncih um sind, er ihn aber iegenltich schon weitaus über 5 Jahre hatte?
Danke für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
30.10.2006, 18:31 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Beifahrer

dann darf er noch nicht mit dir fahren, wenn er über 6 jahre den führerschein hat, trotzdem aber einige zeit nicht hatte, wegen verstoß bsw. darf er noch nicht mit dir fahren. Is ja eigentlich logisch.

mfg
damario

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Keinesfalls überholen

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Fußgängerüberwege

Einmündungen

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"