Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern leokadia
19.09.2006, 20:26 Uhr

nachschulung

Hallo,
meine tochter ist in einer 30 Zone mit 54km/h geblitzt worden. Jetzt ist eine Nachschulung angesagt. Ursprünglich hieß es, sie könne sich die Fahrschule dafür aussuchen (in ganz Deutschland), vorausgesetzt, das diese für Nachschulungen zugelassen ist. Jetzt aber soll sie zu einer Fahrschule, die 495 Euro für die Schulung verlangt. Angeblich sind die Fahrschulen im Kreis wechselweise dafür zuständig. Im Internet fand ich eine Fahrschule, die das ganze für 220 euro anbietet. Kann sie nicht dort hin (auch wenn diese weiter entfernt ist)?
Katja

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
19.09.2006, 20:37 Uhr

zu: nachschulung

Ja.
Im Gegensatz zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist es im Falle des Aufbauseminars / Nachschulung völlig dem Kunden überlassen, wo er hingeht.

Man kann sich also jede deutsche Fahrschule aussuchen, die diese Kurse anbietet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
19.09.2006, 20:39 Uhr

zu: nachschulung

Keiner darf Dir vorschreiben wo die Nachschulung gemacht werden muß. Töchterchen muß innerhalb der angegebenen Frist die Bescheinigung über die Teilnahme der Nachschulung bei der Behörde einreichen. Alles andere ist Blödsinn...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
19.09.2006, 22:23 Uhr

zu: nachschulung

Ein Arbeitskollege konnte sich das nicht ausuchen, die Behörde hat ihm das auferlegt wo er das Seminar machen muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.09.2006, 22:48 Uhr

zu: nachschulung

sie kann hingehen wo sie hin will. kommt sie einmal zu spät oder gar nicht, gibt es keine bescheinigung und die karte ist futsch.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
20.09.2006, 00:57 Uhr

zu: nachschulung

»die Behörde hat ihm das auferlegt wo er das Seminar machen muss«

... nicht alles glauben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.09.2006, 23:25 Uhr

zu: nachschulung

Die Behörden dürfen im besten Fall eine Liste von Fahrschulen in der Umgebung ausgeben, die ein ASF-Seminar anbieten. Aber jemanden verpflichten, in eine bestimmte zu gehen dürfen sie nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Gegenverkehr

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-111 / 3 Fehlerpunkte

Während der Hauptverkehrszeiten verbraucht Ihr Fahrzeug im Stadtverkehr mehr Kraftstoff als sonst. Warum?

Weil öfter in höheren Gängen gefahren werden muss

Weil häufiger gebremst und beschleunigt werden muss