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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
04.09.2006, 19:32 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

Ein Streckenverbot muss nach einer Einmündung durch erneutes Aufstellen eines Schildes wiederholt werden. Für den aus der Einmündung kommenden Verkehrsteilnehmer ist es sonst nicht ersichtlich.
Früher war es nach der STVO auch ausdrücklich nach der nächsten Einmündung aufgehoben. Das ist m.W. heute nicht mehr so, wird aber noch so praktiziert (wie Dir vom OA bestätigt wurde).
Eine abknickende Vorfahrtsstraße macht da keine Ausnahme. Einmündung ist Einmündung.
Gruß
Lothar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.09.2006, 19:32 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

ich auch nicht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
04.09.2006, 19:43 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

@jules:
Ein Streckenverbot gilt bis zur nächsten Einmündung einer Straße.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.09.2006, 20:00 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

» Früher war es nach der STVO auch ausdrücklich nach der nächsten Einmündung aufgehoben. «

Das ist noch nie so gewesen. War aber schon immer ein weit verbreitetes Gerücht.
Ein Streckenverbot muss nicht sondern sollte nach einer Einmündung wiederholt werden, das steht nicht in der StVO, sondern in der VWO, auf dessen Korrekte Umsetzung der Verkehrsteilnehmer keinen Anspruch hat. Und dessen sind sich die meisten (augenscheinlich nicht alle) Behörden bewusst. Diese Regelung mag im ersten Moment seltsam sein, ergibt aber einen Sinn: Würde man beschließen, ein Streckenverbot sei nach jeder Einmündung aufgehoben, so müsste man über jeden Feldweg und jede Stichstraße diskutieren, ob ein Treffen einer Hauptstraße dann schließlich als "Einmündung" gitl. Ebenso wird abgesichert, daß ein Streckenverbot weiterhin gilt, wenn die Behörde ein VZ vergessen hat.

Lothar, die VWO sagt ausdrücklich, daß an Einmündungen, an denen auswärtiger Verkehr zu erwarten ist, ein Streckenverbotszeichen wiederholt werden soll. An Stichstraßen ist das nicht notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

Eine Kreuzung hebt das Streckenverbot nicht auf, auch wenn das nicht noch einmal durch ein Schild bekräftigt wurde.

Auch hier nachzulesen:
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhe
bung.php


Pech hat dann ein Ortsunkundiger, der von einer Nebenstraße in eine Straße mit Streckenverbot einbiegt und kein Schild dafür vorfindet.
Mich würde mal interessieren, wie dies bei Geschwindigkeitskontrollen gehandhabt wird. Zählen da Ausreden (die in diesem Fall keine sind) oder wird da hart durchgegriffen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.09.2006, 21:23 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

wenn er seine ortsunkundigkeit nachweisen kann, keine anderen vt (die langsamer fuhren) vorhanden waren, geht er straffrei aus.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.09.2006, 21:56 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

»Pech hat dann ein Ortsunkundiger, der von einer Nebenstraße in eine Straße mit Streckenverbot einbiegt und kein Schild dafür vorfindet.«

Meintest du vielleicht einen Ortskundigen? Der Ortsunkundige hat in diesem Fall Glück.

»Aber folgende Antwort habe ich vom Ordnungsamt bekommen: " ( ... ) Grundsätzlich werden Vorschriftszeichen durch einmündende Straßen aufgehoben."«

Ich würde sagen, dass sich dein Ordnungsamt grundsätzlich irrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
04.09.2006, 22:07 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

Und gerade hier in Fahrtipps steht, dass Streckenverbote durch die entsprechenden Aufhebungsschilder aufgehoben werden. Nur nach dem Abbiegen gelten die Streckenverbote nicht weiter.
Mich macht nämlich wuschig, dass behauptet wird, auf der Autobahn wären ab der Höhe einer erneuten Einmündung keine Streckenverbote mehr gültig. Das ist für den Abbiegenden richtig. Für den weiter die Autobahn benutzenden nicht. Ich lasse mich gern eines besseren belehren.
Aber nicht mit der Begründung, dass der dort auf die Autobahn Auffahrende das Streckenverbot nicht kennt. Das ist mir selbst nämlich egal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.09.2006, 22:16 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

»Mich macht nämlich wuschig, dass behauptet wird, auf der Autobahn wären ab der Höhe einer erneuten Einmündung keine Streckenverbote mehr gültig.«

Lass dich davon nicht wuschig machen. Das behauptet nur der Mitarbeiter eines Ordnungsamtes in Schleswig-Holstein, sonst niemand.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.09.2006, 23:09 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

Autobahnen bilden keine Ausnahme, das Streckenverbot gilt weiterhin.

» Mich würde mal interessieren, wie dies bei Geschwindigkeitskontrollen gehandhabt wird. Zählen da Ausreden (die in diesem Fall keine sind) oder wird da hart durchgegriffen? «

Wer über ein Streckenverbot nicht informiert wurde, kann eine Zuwiderhandlung nicht angelöastet werden. Das heit natürlich nicht -wie oftmals behauptet- daß auf einer Strecke zwei Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Es gilt das Streckenverbot. Aber wer davon nicht wissen kann, kann natürlich nicht bestraft werden.
Dabei muß weniger der Betroffene beweisen, daß er kein Schild passiert hat oder ortskundig ist, sondern erher die Behörde, daß betreffender ortskundig oist oder ein Schild passiert hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

@Heuschrecke
Du solltest Dich bei dem Ordnungsamt für den Zwischenbescheid bedanken und fragen, wann du Deine endgültige Antwort erhältst. Ich glaube die Post, die Du erhalten hast, muß wohl von einer höflichen Urlaubsvertretung gewesen sein, die amtlich Schreiben mit: â EUROžLieber...â EUROœ beginnt und keine Rechtsgrundlage nennt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.09.2006, 10:54 Uhr

zu: Nochmal Streckenverbote ...

Du solltest das OA einfach mal fragen, woher es die Erkenntnis nimmt, ein Streckenverbot werde durch eine Einmündung aufgehoben. Es handelt sich ja dabei nicht mal um einen Streitfall, sondern um eine Sache, die das Gesetz recht deutlich hergibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- geparkt werden

- gehalten werden

- überholt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird