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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

Fehlverhalten bei Bedarfsampel

Das Fahren bei unter oder über einer Sekunde Rot wurde hier schon umfangreich diskutiert. Was aber, wenn man bei einer Bedarfsampel (also nicht an einer Kreuzung) bereits bei der Rot-Gelb-Schaltung fährt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.09.2006, 19:33 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

Ob Bedarfsampel oder Kreuzung oder was auch immer ist egal. Ampel bleibt Ampel. Für das Fahren bei Rot-Gelb ist ein Verwarngeld von 15 € vorgesehen. (Nr. 137000 im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
03.09.2006, 21:17 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

mh und was ist mit Ampel die nur ein Rot Signal haben?
Da gibt es keine gelb Phase, da fährt man über kurz über lang unfreiwillig bei rot rüber.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.09.2006, 22:12 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

»Was aber, wenn man bei einer Bedarfsampel (also nicht an einer Kreuzung) bereits bei der Rot-Gelb-Schaltung fährt?«

An Bedarfsampeln gibt es gar kein gleichzeitiges Rot-Gelb. Oder meinst du eine normale 3-Phasen-Ampel, die nicht kreuzenden Verkehr, sondern den Gegenverkehr regelt, z.B. an einspurigen Streckenführungen bei Baustellen?
Der Begriff "Bedarfsampel" wird eigentlich nur für jene Ampeln benutzt, die kein Grün haben und sich daher nur bei "Bedarf" einschalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.09.2006, 23:03 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

» An Bedarfsampeln gibt es gar kein gleichzeitiges Rot-Gelb. «

Vielleicht war hier dennoch eine dreiphasige Bedarfsampel gemeint. Eine Bedarfsampel hat nix mit der Anzahl der Phasen zu tun, sondern damit ist lediglich gemaint, daß sie bei Bedarf in Betrieb genommen wird, zB durch einen Fußgänger, der auf ein Knöpfchen drückt und dadaurch die ansonsten abgeschaltete (und oft dreiphasige) LZA in Betrieb setzt.

» Der Begriff "Bedarfsampel" wird eigentlich nur für jene Ampeln benutzt, die kein Grün haben und sich daher nur bei "Bedarf" einschalten. «

eben nicht.

Außerdem gibt es unzählige zweiphasige LZA, die auch eine gelb-rot- Phase haben. Sollte nicht so sein, kommt aber desöfteren vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.09.2006, 23:06 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

Zu den Ampeln, die nur Rot zeigen: Überlichweise sollte man solche LZA nur an Bahnübergängen finden.
Hier treffen also die üblichen Tatbestände, nach denen Rotlichtvertöße bei Straßenkreuzungen u.ä. geahndet werden, sowieso nicht zu. Ansonsten kann hier kein qualifizerter Rotlichtverstoß angenommen werden, es sei denn, Man fährt über die LSA, nachdem sie deutlich länger als eine Sekunde rot war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
03.09.2006, 23:16 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

Steht bei uns an auf einer Rechtsabiegerspur die nur angeht wenn Fußgänger auf den Knopf drücken, aber halt nur rot.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.09.2006, 23:32 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

@ durbanZA:

Ich glaube, wir wohnen nicht im selben Land. Kommst du zufällig aus Usbekistan? Wenn sich eine Bedarfsampel erst auf Anforderung (Fußgänger, Radfahrer) einschaltet, dann ist es üblicherweise keine 3-Phasen-Ampel. Zu welchem Zeitpunkt sollte denn dann für die Fahrzeuge Grünlicht gezeigt werden?

»Außerdem gibt es unzählige zweiphasige LZA, die auch eine gelb-rot- Phase haben.«

Habe ich noch nie gesehen und widerspricht auch der StVO und der RiLSA.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.09.2006, 23:42 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

die bedarfsampeln die durbanza meint, kannst du bei mir und in unserer ganzen gegend bewundern.
wenn ein fg die ampel drückt, geht erstmal das grüne licht an. danach schaltet sie normal durch bis rot kommt. nach rot gehen sie komplett aus oder schalten erst noch rot-gelb bevor es wieder zappen duster wird.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.09.2006, 23:43 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

Dann hat man bei euch mal wieder nicht die passenden Ampeln gefunden. Vergleichbar ist das mit vielen Städten (m.W. auch Hamburg), wo man "normale" Ampeln (also dreiphasig) auch als Fußgängerampeln benutzt. Die zeigen dann ein doppeltes Rot an, wenn die Fußgänger warten müssen. Dafür sind sie aber eigentlich nicht gedacht. Ob sich das doppelte Rotlicht an Fußgängerampeln mit der RiLSA verträgt, habe ich jetzt aber nicht überprüft.

Für mich ist eine 3-Phasen-Bedarfsampel widersinnig, weil das zusätzliche Grün, das ja "Der Verkehr ist freigegeben" bedeutet, unnötig ist, wenn es nur für wenige Sekunden vor dem Umschalten kommt. Hat natürlich den Vorteil, dass man bei Kenntnis der Grün-Dauer seine Geschwindigkeit aus größerer Entfernung darauf einstellen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.09.2006, 23:59 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

Ja, stimmt schon, der "Vorwarnfunktion" eines zusätzlichen Grünlichts kann man schon etwas positives abgewinnen, zumal man dann auch sieht, dass da überhaupt eine Ampel ist, während man Zwei-Phasen-Ampeln häufig erst dann bewusst wahrnimmt, wen sie sich (mit Gelb) einschalten.

In meiner Nachbarstadt gibt es übrigens eine Ampel, die noch nie rot war. Sie steht an einer Stelle, an der es weder eine Kreuzung oder Einmündung gibt, noch eine Fußgängerfurt vorhanden ist. Auch sonst regelt sie nichts. Sie steht einfach so da und zeigt Tag und Nacht Grünlicht, und das seit Jahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
04.09.2006, 00:58 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

Muss man eigentlich an einer Bedarfsampel stehenbleiben, wenn diese offensichtlich missbraeuchlich fehlbedient worden ist?
Also wenn ich z.B. ein paar kleine Jungs sehe die auf den Knopf druecken und dann kichernd davonrennen (ich habe diesen Streich geliebt als Kind)?
Fuer normale Ampeln gibt es ja glaube ich so eine 5 Minuten Regel, meine ich mich erinnern zu koennen.. also wenn laenger als 5 Minuten sinnlos rot ist kann man davon ausgehen dass das Relais kaputtgegangen ist und vorsichtig zufahren. Leider habe ich keine Ahnung mehr wo ich das gelesen habe - ich glaube irgendjemand hat mal geklagt deswegen und ich hab das Urteil gelesen oder so; wenn da jemand eine Quelle nennen koennte (gern auch eine widerlegende Quelle) waer ich schon dankbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.09.2006, 08:34 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

Die Rechtsprechung hat die erforderliche Wartezeit, die verstreichen muss, bis man von einem Defekt ausgehen darf, noch nicht präzise definiert. Das OLG Hamm sieht es beispielsweise als erforderlich an, "eine erheblich längere Zeit als 3 Minuten" warten zu müssen (OLG Hamm, 2 Ss OWi 486/99). Insofern kann man schon sagen, dass deine 5-Minuten-Regel richtig ist.

Bei dem "Kinderstreich" sehe ich keine Rechtfertigungsgründe, das Rotlicht zu missachten. Schließlich ist auch folgendes Szenario denkbar: Das Kind drückt auf den Knopf, läuft lachend weiter, und als die Fußgängerampel Grünlicht zeigt, kommt ein anderer Fußgänger des Weges und denkt sich "Klasse, da ist ja schon grün für mich" ...

Natürlich kann man erkennen, ob überhaupt jemand in der Nähe ist, der die Fahrbahn möglicherweise überqueren will. Da die Wartezeit für den Fahrzeugverkehr an Fußgängerampeln aber doch in der Regel eher gering ist, würde ich da lieber das Grünlicht abwarten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.09.2006, 10:43 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

möchte noch etwas dazu sagen, und zwar bei uns gibt es sehr viele Ampeln mit nur 2 Farben, die eine gelb-rot phase haben....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.09.2006, 18:22 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

zu den zweiphasigen Ampeln mit rot-gel Phase:

» Habe ich noch nie gesehen und widerspricht auch der StVO und der RiLSA. «

Entspricht nicht der RiLSA. Stimme ich voll und ganz zu. Gibt es trotzdem desöfteren. Du solltest mal einen Ausflug in den Norden machen   ... Obwohl mir auch in Süddeutschland dreiphaseige Bedarfsampeln bekannt sind...

» Vergleichbar ist das mit vielen Städten (m.W. auch Hamburg), wo man "normale" Ampeln (also dreiphasig) auch als Fußgängerampeln benutzt. Die zeigen dann ein doppeltes Rot an, wenn die Fußgänger warten müssen. «

Die gab es überall in Westdeutschland an stärker frequentierten LSA. Das zweite rote Licht gilt als "Ersatzlicht", falls das erstere ausfällt. Erst bei moderneren Anlagen mit Glühbirnen von längerer Lebensdauer sowie LED-LSA fällt das zweite rote Lciht weg.

Georg, wo wohnst Du eigentlich, wenn man mal fragen darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.09.2006, 22:03 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

»Die gab es überall in Westdeutschland an stärker frequentierten LSA. Das zweite rote Licht gilt als "Ersatzlicht", falls das erstere ausfällt. Erst bei moderneren Anlagen mit Glühbirnen von längerer Lebensdauer sowie LED-LSA fällt das zweite rote Lciht weg.«

Ich glaube nicht, dass man 3-phasige Fußgängerampeln wegen der Ausfallsicherheit genommen hat, sondern weil die einfach häufiger und üblicher waren. Zumindest habe ich das mal in Bezug auf Hamburg gelesen.

»Georg, wo wohnst Du eigentlich, wenn man mal fragen darf?«

Dort, wo Deutschland am schönsten ist, wo man Bedarfsampeln nur ohne Grünlicht verwendet werden und diese Ampeln ohne Rot-Gelb-Phase direkt ausgehen, wo man einen grauenhaften Dialekt spricht, im Süden der Republik, aber im Norden des Bundeslandes, wo ein Fluss in einen Strom mündet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.09.2006, 11:02 Uhr

zu: Fehlverhalten bei Bedarfsampel

» Ich glaube nicht, dass man 3-phasige Fußgängerampeln wegen der Ausfallsicherheit genommen hat, sondern weil die einfach häufiger und üblicher waren. Zumindest habe ich das mal in Bezug auf Hamburg gelesen. «

Also... ich habe das in einem Beitrag bei der Sendung mit der Maus gesehen. Und was gibt es für eine höhere Autorität? :)
Und schließlich wird die in Köln produziert, für uns Holsteiner also im tiefsten Süden.

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Auf nachfolgenden Verkehr achten

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Der grüne Pkw muss warten

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

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Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird