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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lea
10.08.2006, 19:13 Uhr

Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

Hallo Leute.
Ich habe folgendes Problem: Ich fahre nun zum ersten mal alleine mit dem Auto in den Urlaub nach Frankreich. Bisweilen ist mir bekannt das auf Frankreichs Autobahnen die Geschwindigkeitsbegrenzung 130 gilt. Innerorts 50 und auf Landstraßen 90 km/h.
Nun habe ich allerdings gehört das für Fahranfänger auf den Autobahnen 110, und auf landstraßen 80 gilt. Weiß jemand bescheid ob das stimmt. Wäre wichtig für mich denn ich bin noch in der Probezeit.
Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
10.08.2006, 20:16 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

Hallo Lea,
ich habe nur das gefunden. Wobei ich nicht weiss, wie aktuell das ist.:

"...Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt
-ausserorts höchstens 80 km/h
-Schnellstrassen 100 km/h
-Autobahnen 110 km/h..."

Sicherlich wird sich noch jemand melden, der detailliertere Auskünfte geben kann.

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
10.08.2006, 20:27 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

Hi!
OHA! Ich fahre auch demnächst 3 Wochen nach Frankreich?!
da werd ich ja alt wenn ich da mit 110 ca. 1300 km (?! ) rumgondeln darf. :(

Wo genau steht das denn?

Danke LG Jenny

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.08.2006, 20:28 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

Beim ADAC findet sich die gleiche Aussage. Stimmt also wohl so.

Dort finden sich noch ein paar weitere wichtige Regeln für Frankreich:
»- Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.
- Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist nicht erlaubt.
- Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben.«

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
10.08.2006, 21:13 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

bei nässe ist 110 km/h. die sache mit den fahranfänger gilt glaub nur für führerscheine die in F ausgestellt sind. das thema war auch schonmal im forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
10.08.2006, 21:20 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

Hallo tolu,
hier im Forum habe ich nichts dazu gefunden.
Wenn der ADAC das ist deutsch verfasst, nehme ich ganz stark an, dass das auch für deutsche Führerscheinneulinge gilt. Wenn's für die französischen Neulinge gelten würde, ständ's bestimmt dabei.
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
10.08.2006, 22:39 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

okay, hab auch nochmal gesucht, aber man weiss halt nicht ob das nur für in Frankreich ausgestellte FS gilt...

Aber wie wollen die das denn in die Praxis umsetzen? auf gut Glück junge Fahrer anhalten?
Ansonsten müsste ja ein Unfall passieren, und da müsste man mir dann auch erstmal nachweisen, dass ich 120 oder 130 gefahren bin. Naja, das fahren in Frankreich ist so oder so wesentlich angenehmer als hier... (hat ja auch nen wirklich stolzen Preis... ;) )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
10.08.2006, 22:47 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

http://www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id
_article=355


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
10.08.2006, 23:17 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

>>>Aber wie wollen die das denn in die Praxis umsetzen? auf gut Glück junge Fahrer anhalten?
...und da müsste man mir dann auch erstmal nachweisen, dass ich 120 oder 130 gefahren bin...<<<

Wenn du danach gehst, kannst du gleich mit 250 Richtung Paris fahren. ;-)
Allerdings hab ich dort auf ca. 1200 Km (hin und zurück) keine einzige Geschwindigkeitskontrolle gesehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.08.2006, 14:34 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

>>>@Lizzard
Verzapf hier nicht so ein Scheiß !
Willst Du wirklich Fahranfänger zum schnellen fahren animieren? <<<

Oh nein... Das begrüße ich garnicht. Wollte da eher auf seine/ihre Leichtsinnigkeit deuten ;-)

>>>@lizzard

das liegt an deiner blindheit. die stehen mit zivil-fz an parkplätzen, nothaltebuchten etc. manchmal holen sie einen dann gleich an der nächsten maut-stelle raus.<<<

Nothaltebuchten ist ein ziemlich blöder Trick, sowas fällt eigentlich jeden auf. Auch an Parkplätzen kann man das meistens erkennen.

Aber da fällt mir ein: Ein Fahrzeug stand tatsächlich einmal unmittelbar hinter ner Brücke. Jedoch wird das vermutlich keine Geschwindigkeitsmessung gewesen zu sein. Mich haben sie nämlich nicht rausgeholt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
11.08.2006, 16:13 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

Naja, wenigstens weiss man jetzt bescheid... ;)
Ich fahr nicht so schnell, nur 110km/h auf 1300 km werden sich nicht allzu leicht durchhalten lassen *g* Aber ich hab auch schon gehört dass die franz. Cops nicht so mit sich spaßen lassen.
Und wir wollens ja nicht drauf anlegen,
in diesem Sinne
ein schönes Wochenende!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
11.08.2006, 17:33 Uhr

zu: Frankreich Urlaub-Geschwindikeitsbegrenzungen

Hallo Ihr,
da ich oft in Frankreich unterwegs bin (u.a. zum Tanken) kann ich nur folgendes sagen. Das mit dem Blitzen hat es echt schnell, ist mir auch schon auf einer Autbahn passiert.

Allerdings ist es wohl so, dass es (bisher) trotz Europa ohne Grenzen noch kein Abkommen mit Deutschland - Frankreich gibt. D.h. wenn man nicht vor Ort zur Kasse gebeten wird, bleibt es erst mal folgenlos.

Aber Achtung: Sollte man mal in eine Kontrolle geraten, wird die große Rechnung aufgemacht und dann gibt es kein Vertun mehr.

Was mir an Frankreich sehr gefällt, dass Tempoangaben unmißverständlich und oft wiederholt werden, man also kaum versehntlich zu schnell fahren kann.

Aimee

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Mit orangefarbener Warntafel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen