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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.07.2006, 18:32 Uhr

Zusätzliches Standlicht

hallo

ich hätte gerne soetwas hier:
http://cgi.ebay.de/US-Blinker-Standlicht-OPEL-Cors
a-Astra-Vectra-Kadett_W0QQitemZ170010558001QQihZ00
7QQcategoryZ57313QQrdZ1QQcmdZViewItem


(muss jetzt nicht unbedingt von diesem anbieter oder dieses modell sein, nur als beispiel)
Wie sieht es denn da gesetzlich aus?

Darf ich meine Blinker als zusätzliches Standlicht benutzen?

danke für jede hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.07.2006, 18:46 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

Prinzipiell ja... wenn:
-das Standlicht nach vorne nur weiß leuchtet (das Ding von ebay ist also nicht zulässig)
-die entsprechenden prüfzeichen vorhanden sind
-das originale Standlicht dafür abgeklemmt wird (bei dem Ebay-Foto ebenfalls nicht geschehen)

Es gibt aber auch weiße Blinkergläser mit Standlichtzulassung, da darfst du dann ganz legal das Standlicht in die Blinker bauen (und musst für die Blinker dann natürlich orange Birnchen nutzen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.07.2006, 22:21 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

ich dachte, man darf so und soviele zuätzliche standlichtquellen benutzen?
und es muss wirklich weiß sein? hat dazu noch jemand anders was auf lager?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.07.2006, 22:30 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

Ja, Standlicht muss weiß sein. Die Dinger an US-Fahrzeugen sind auch eigentlich kein Standlicht, sondern entsprechen eher den Seitenmarkierungsleuchten. Die sind zwar gelb, dürfen aber wiederum bei uns nicht nach vorne leuchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
25.07.2006, 12:23 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

Laß lieber die Finger davon. Von einem gewerblichen Anbieter sollte man erwarten können, daß mindestens der Hinweis, daß es im Bereich der StVZO unzulässig ist, angegeben wird.

Wenn es dumm läuft - Erlöschen der BE 50 EUR, 3 Punkte und 25 EUR Bearbeitungsgebühr!

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
03.08.2006, 10:45 Uhr

zu: Zusätzliches Standlicht

Das ist es ja, was mich wundert, es fahren viele Autos damit rum, die das seit Erstzulassung dran haben

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden