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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast ohne Name
14.04.2006, 15:36 Uhr

Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Hi,
ich habe gestern morgen die praktische Prüfung bestanden,
da ich aber erst mitte nächster Woche 18 werde muss ich den Führerschein abholen.

Das Problem ist, dass ich nächste Woche nicht da bin. Darf meine Mutter oder meine Schwester den Führerschein für mich abholen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andre31
15.04.2006, 12:29 Uhr

zu: Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Hi
Ich habe letzte Woche erst ein Schreiben von der Führerschein stelle erhalten und da steht drinn.
"Sofern Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, unterschreiben Sie bitte eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muß sich ausweisen können und die vorgenannten Unterlagen vorlegen."
Vielleicht hilft es ja.
Gruß Andre`

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast ohne Name
15.04.2006, 14:30 Uhr

zu: Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Danke für Eure Antworten!
Werde dort mal anrufen und fragen was ich der Person, die den Führerschein für mich abholt, alles mitgeben muss.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden

Mit einem Stau

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen