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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rooX
25.12.2005, 13:44 Uhr

Führerschein mit 17

hi leute
bin selbst gerade in der lage zu entscheiden ob ich führerschein mit 17 machen soll.
ich halte es für sehr sinnvoll da es wirklich viel praxis bringt oder bringen wird in meinem fall.

jedoch habe ich jetzt ein problem:

mein wohnsitz ist in bayern (seit neuem ist führerschein mit17 hier möglich)
aber ich halte mich meistens in baden württemberg auf bei meiner oma da ich hier zur schule gehe jetzt wollte ich fragen ob es möglich ist in einer fahrschule hier in BW den führerschein zu machen aber die formalitäten über bayern laufen zu lassen.. ist das möglich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.12.2005, 17:04 Uhr

zu: Führerschein mit 17

In Bayern ist das begleitete Fahren ab 17 möglich, in Baden-Württemberg nicht. Entscheidend ist allerdings nicht der Sitz der Fahrschule, sondern das Bundesland, in dem sich die erteilende Behörde befindet. Das ist in deinem Fall Bayern, sodass es von daher möglich wäre.

Allerdings gibt es ein anderes Problem, nämlich die sog. Prüfort-Regelung. Man darf die praktische Prüfung nur dort ablegen, wo man wohnt, wo man die Schule besucht oder wo man arbeitet. Die Behörde kann Ausnahmen zulassen, das solltest du also vorher mit der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle abklären. Wenn die genehmigt, dass du die Prüfung in Baden-Württemberg machen darfst, dann dürfte es keine Probleme geben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.12.2005, 17:06 Uhr

zu: Führerschein mit 17

Nachtrag:

»... bei meiner oma da ich hier zur schule gehe ...«

Das hatte ich zuerst überlesen. Dann geht das also so, wie es von dir geplant ist. Für den Führerschein-Antrag ist die FS-Stelle deines Wohnortes zuständig, die Ausbildung und Prüfung kannst du dann in Omahausen machen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
26.12.2005, 10:26 Uhr

zu: Führerschein mit 17

"Man darf die praktische Prüfung nur dort ablegen, wo man wohnt, wo man die Schule besucht oder wo man arbeitet"

Gilt das nur für den Füherschein mit 17 oder generell? Und was ist die Begründung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rooX
26.12.2005, 15:18 Uhr

zu: Führerschein mit 17

ok gut aber zuerst denk ich muss ich mich mit der von mir ausgesuchten fahrschule in verbindung setzten oder? die werden mir dann schon sagen auf was ich achten muss.
wie sieht es mit den einweisungskursen mit den eltern aus wo müssen die absolviert werden?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bus sofort anfährt

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bremsweg länger wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- den Bus überholen, solange er noch fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport

Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle

Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite