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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JonesF
06.10.2005, 09:32 Uhr

Mofa

Hallo..ich werde auch bald 15 un will meinen führerschein machen....den bekomme ich auch bezahlt..aber wie sieht das aus mit einem Mofa..was müsste ich dafür hinblättern??(am besten ein crossmofa oder sowas...einfach ein gude...ungefähr?????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
06.10.2005, 19:49 Uhr

zu: Mofa

Führerschein kannste frühestens mit 16 machen, fürs Mofettchen reicht aber die Prüfbescheinigung mit 15 allemal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern son-goku
06.10.2005, 20:52 Uhr

zu: Mofa

wenn du den Normalen Mofa Führerschein meinst
Ich musste so 120 € zahlen aber das kommt auf die Fahrschule an am besten frägst du dort nach

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
06.10.2005, 21:32 Uhr

zu: Mofa

Soso, Herr
Major sind ein Nach-65er, hihihi

Zu den andern:

Jedenfalls scheint es noch einen abnormalen Mofa-FÜHRERSCHEIN zu geben, welchen Buchstaben hat der?

Ich konnte den bei mir auf der Karte nicht finden, wäre für Aufklärung dankbar.

Prüfbescheinigung brauchte ich nicht, weil Vor-65er, muß ich jetzt vielleicht doch noch einen Mofa-FÜHRERSCHEIN machen?
In wie weit wird da was von der alten Klasse 1 angerechnet, oder muß ich alles komplett machen?

Fragen über Fragen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.10.2005, 21:38 Uhr

zu: Mofa

Hör doch auf mit dieser lächerlichen Unterscheidung zwischen Führerschein und Prüfbescheinigung. Jeder weiß, was mit dem "Mofa-Führerschein" gemeint ist, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
07.10.2005, 01:21 Uhr

zu: Mofa

Uiiii super, allerdings fall ich ohne Beiwagen immer um, wie krieg ich das geregelt?
Sollte ich den Beiwagen mit Klarlack streichen, dann sieht ihn der Prüfer nicht....hmmmm, könnte vielleicht klappen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten