Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 08:18 Uhr

au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

Hallo ihr da draußen!
Ich hab mir vor knapp zwei Wochen ein gebrauchtes Auto gekauft. Jetzt ist aber das Problem, daß die Verkäuferin ( war ein Privatverkauf) die AU-Bescheinigung nicht mehr hat. Nur die HU hat sie noch gefunden.
Ich bin doch verpflichtet, die aufzuheben, oder? Wenn ich sie aber garnicht ausgehändigt bekommen habe...???
Was kann ich jetzt machen? Kann man sowas neu beantragen, und was kostet mich das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
06.10.2005, 10:18 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

ich würde vermuten du musst die AU nochmal machen...
hehe "nicht gefunden" aber das auto hatte mal eine? .....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 13:03 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

ja, die plakette ist auf dem nummernschild gewesen, und wurde beim ummelden von unserem landratsamt übernommen. die haben kein problem draus gemacht. aber die frau, von der ich das auto gekauft habe, hat die bescheinigung halt nicht mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 19:11 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

@heuschrecke:
danke, das ist ne gute idee.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Gegenverkehr

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren