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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
22.09.2005, 17:46 Uhr

zu: einseitiger Radweg

du glaubst nicht im ernst einer zeigt dich an weil du auf dem RADWEG falschum fährst.........ich bin meine ganze schulzeit durch so gefahren und ich musste am polizeipräsidium vorbei!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
22.09.2005, 17:56 Uhr

zu: einseitiger Radweg

Ja darfst du.

Nur wenn es auf der rechten Seite auch noch einen Radweg geben würde, dann dürftest du nicht auf dem linken fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 18:05 Uhr

zu: einseitiger Radweg

Nein, darfst du nicht, es sei denn, der Radweg auf der linken Straßenseite ist durch ein Schild für beide Richtungen freigegeben. Anderenfalls musst du die Fahrbahn benutzen.

Ob das nun einer kontrolliert, ist eine andere Frage. Meistens spielt es erst dann eine Rolle, wenn es zu einem Unfall gekommen ist, z.B. weil ein Autofahrer aus einer Seitenstraße kommend nur nach links geschaut hat und den Radfahrer dann auf die Haube nimmt.

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22.09.2005, 19:06 Uhr

zu: einseitiger Radweg

Hmm, ich habs anders gelernt...

Aber wenn ein FL das sagt wird schon stimmen ;-)

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22.09.2005, 19:54 Uhr

zu: einseitiger Radweg

jein-lichtsünder kenni ch einige die schon ärger gekriegt haben. was die fahrtrichtung angeht, ist das unfallrisiko ja wirklcih nicht grad hoch-zumal man als fahrradfahrer sinnvollerweise áuf autofahrer an einmündungen achtet auch wenn amn vorfahrt hätte. schließlich hat man keine knautschzone-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
22.09.2005, 20:03 Uhr

zu: einseitiger Radweg

Jeden Tag fahre ich auf einem Radweg, der normal schmal ist. Das ist mein täglicher Weg zur Arbeit. Jeder Radfahrer, der mir auf diesem Radweg unerlaubterweise entgegenkommt, sollte auf die Straße oder den Fußweg ausweichen. Und die meisten wissen sehr wohl, dass ihre Fahrtrichtung die Falsche ist. Manchmal weichen sie aber nicht aus. Dann wird es oft sehr knapp. Bis heute ist noch nichts passiert. Aber sollte es mal dazu kommen, hat der Verursacher außer ramponiertem Fahrrad oder Ellenbogen auch ein ramponiertes Kinn. Das weiß ich schon heute. Selbst wenn auf dieser Straße Polizeikontrollen an Autos durchgeführt werden, zucken die Grünen nicht einmal, wenn Radfahrer in der falschen Richtung an Ihnen vorbeisausen. Ich jedenfalls könnte jedesmal kotzen. (sorry)
Auf dieser Straße wird auch schon mal auf der linken Straßenseite gefahren. Erlaubt ist eben, was gefällt. (Den Radfahrern)

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22.09.2005, 20:07 Uhr

zu: einseitiger Radweg

Im Übrigen hat es auch diesem Radweg bereits zwei Frontalzusammenstöße zwischen Radfahrern gegeben. Es hat schon seinen Sinn, wenn Radwege nur in einer Richtung freigegeben sind. Da sind wir wieder bei dem Thema, dass viele selbst entscheiden, ob bestimmte Verkehrsregeln Sinn machen oder nicht.

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23.09.2005, 12:36 Uhr

zu: einseitiger Radweg

>Natürlich mag es hin und wieder Kontrollen
>geben, aber ich lese immer nur von Kontrollen
>und bin mit dem Fahrrad noch nie in eine
>Kontrolle gekommen.

Bei uns in der Stadt werden an jeder Schule 2x im Jahr alle Fahrräder morgens beim Ankommen der Schüler überprüft. Und zwar an allen irgendwie möglichen Anfahrtswegen der Schüler...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
23.09.2005, 15:38 Uhr

zu: einseitiger Radweg

doch, angehalten wegen fehlendem licht wurde ein bekanter mal auf dem weg zum matheabi-er hatte eh schon verpennt;)

ich hab wenns dunkel ist IMMER licht an und ich fahre auf kraftfahrstraßen auch nicht entgegen der fahrtrichtung-auf dem radweg allerdings schon, wobei ich da natürlich auf autofahrer achte. ich rechne eigentlich nie damit dass ein autofahrer mich sieht-weil wenn er gepennt hat, selbst wenn ich von der richtigen seite komme, bin ich vielleicht tot. das risiko is mir zu hoch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
23.09.2005, 18:25 Uhr

zu: einseitiger Radweg

Auf einer Kraftfahrstraße ist das Radfahren überhaupt verboten. Egal in welcher Richtung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
23.09.2005, 20:15 Uhr

hm ich wohn in kleinstadt cica 20.000 Einwohner

kenn bei uns keine Straße wo auf beiden Seiten einen Radweg gibt. Ich hab das so gelernt so wohl bei Autofüherschein als auch in Grundschule Fahradfüherschien oder wie das hieß wennn es Radweg gibt MUSS man ihn benützen also wenn nur links einen gibt dannn muss man halt auf dme linken fahren. Auf beiden Seiten Radwege kenn ich gar nicht gibrs glaub auch nur in größere Städte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
23.09.2005, 20:34 Uhr

zu: einseitiger Radweg

STVO-§2:
4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
$41, zum Zeichen 205:
Wo linke Radwege auch für die Gegenrichtung freigegeben sind und Radfahrer die Fahrbahn kreuzen, kann über dem Zeichen 205 das Zusatzschild ...(das mit dem Radl und <-> Pfeilen)..angebracht sein. Mit diesem Zusatzschild erhält das Zeichen das Gebot: "Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten!"

Was irgendwelche Lehrer (m.E. minderbegabte Autofahrer) dazu meinen ist mir Wurscht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen