Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mexx
09.09.2005, 17:20 Uhr

Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Hallo!
Ist das rechtens, dass ich nach bestandener Praxisprüfung keinen Führerschein bekomme?
Das Problem ist nämlich folgendes. Ich habe, wo ich mich bei der Fahrschule angemeldet habe, BE beantragt. Nun steh ich finanziell aber recht schlecht da, deshalb will ich erstmal nur die B. Die Prüfung hab ich geschafft, aber mir wurde der Schein nicht gegeben. Die Fahrschule will mir die Unterlagen erst geben wenn ich alles bezahlt habe.
Was kann ich nun tun? Ich muss täglich zur Arbeit kommen (momentan werde ich von meinem Dad gefahren) und das geht ins Geld, wenn er fährt.

Danke für eure Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mexx
09.09.2005, 17:52 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

ja das ist das problem. ich hab momentan sogut wie kein Geld und kann den frühestens in 4 Wochen bezahlen. Wie der Schein ausgestellt ist, weiss ich nicht. Jedenfalls werd ich Montag mal bei der Dekra anrufen ob die das noch ändern können.

Ich sags immer wieder, der Fahrlehrer hat mir klipp und klar gesagt, wenn ich die B bestehe, krieg ich den Schein sofort. Hab ich gemacht, aber keinen Schein gekriegt. Nu behauptet die Fahrschule was anderes.. Mich regt das scho recht auf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smallie
09.09.2005, 17:56 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Hi

ich lese hier so gerade rum und da fällt mir dieser artikel auf und jetzt habe ich ein wenig angst denn ich habe auch BE beantragt habe in 2 monaten geb und möchte auch erst nächstes jahr BE machen !!! wie ich euch verstehe DARF ich auch mit achtzehn dann noch nicht NUR auto fahren sondern muss warten bis ich den GESAMTEN BE schein habe ??
danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
09.09.2005, 19:01 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Du kannst das beim Antrag entscheiden. Entweder du beantragst nur den Führerschein BE, dann musst du nur ein Passbild abgeben und es wird auch nur ein Führerschein ausgestellt, auf dem beide Klassen eingetragen sind. Den bekommst du natürlich erst ausgehändigt wenn du beide Prüfungen bestanden hast, ist ja irgendwie logisch, oder?

Du kannst aber auch (gegen höhere Gebühr) die Ausstellung von zwei Führerscheinen beantragen und dann musst du auch zwei Passbilder abgeben. Dann wird ein FS mit Klasse B und einer mit beiden Klassen erstellt. Nach bestandener Prüfung erhältst du den Schein Klasse B, und darfst damit fahren, nach bestandener BE-Prüfung gibst du den alten ab und erhälst den vollständigen.

(Das gilt nicht nur bei B/BE sondern auch z.B. A/B wenn sie gemeinsam gemacht werden)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zahnfee
09.09.2005, 19:09 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

die fahrschule brauch dir den führerschein nicht geben solange du noch nicht die offenen rechnungen bezahlt hast!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
09.09.2005, 19:17 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Hallo mexx,

nur nochmal zur Klarstellung:
Du hast die Prüfung zur Klasse B bestanden und erfüllst das Mindestalter. Damit hast Du einen Rechtsanspruch auf den Führerschein der Klasse B. Jetzt. Sofort. Da kann die Fahrschule gar nichts zurückhalten - genau deswegen wird darauf bestanden, daß vor der Prüfung bezahlt wird. Die Fahrschule kann sich ihr Geld auf zivilrechtlichem Wege holen, wenn Du nicht zahlst, aber das hat nichts mit dem Verwaltungsrecht zu tun.

Für den häufigen Fall der Beantragung mehrerer Klassen, die dann erst im Laufe der Zeit gemacht werden, gibt es vorläufige Bescheinigungen. Der endgültige Führerschein kann natürlich erst dann ausgehändigt werden, wenn alle Prüfungen bestanden sind.

Sprich: Du gehst am Montag zur Behörde (Führerscheinstelle) und läßt Dir eine vorläufige Bescheinigung für die Klasse B ausstellen. Damit kannst Du sofort (in Deutschland) Auto fahren. Dekra oder TÜV haben mit der Verwaltung der Fahrerlaubnisse nichts zu tun, die nehmen nur die Prüfungen ab.

Wenn Du aus finanziellen Gründen bei B bleiben und auf die E-Erweiterung verzichten willst, beantragst Du einen nur auf B ausgestellten Führerschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zahnfee
09.09.2005, 20:09 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

also bei uns war das so. weil die mal probleme mit welchen hatten die noch offene rechnungen hatten, und deshalb hadhaben die das nun so.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
09.09.2005, 20:23 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Ich frag mich auch, wie ist eigentlich die Fahrschule an den Führerschein gekommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
09.09.2005, 21:21 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Ich frag mich vielmehr wieso der den FS macht obwohl er keine Kohle hat, das greift heutzutage immer mehr um sich diese üble Zahlungsmoral, dann wundert man sich auch noch über soviele Arbeitslose.
So eine Fahrschule hat auch Kosten, wie bei jedem Betrieb, die müssen pünktlich beglichen werden, ob die Herrschaften Schüler bezahlt haben oder nicht.
@mexx, wenn du schon Leistungen in Anspruch nimmst, solltest du wenigstens soviel Anstand haben die auch zu bezahlen und nicht wer weiß wem die Hucke volljammern wie Gemein da irgendeine Fahrschule ist.

Ob das jetzt rechtens ist was die machen spielt doch für Unbeteiligte gar keine Rolle, du mußt das mit deiner Fahrschule ausmachen, geht in deinem Falle furchtbar leicht, einfach bezahlen und gut iss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mexx
10.09.2005, 12:24 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

ja stop mal.
Bezahlen tu ich natürlich schon, und wenn ich mir das Geld erstmal leihen muss. So ist es natürlich nicht, aber wie gesagt ich bin drauf angewiesen - ja weil wenn mein Dad fährt, fährt er 2 mal hin, 2 mal zurück.. und wenn ich selbst fahren würde wärs nur einmal hin und zurück. Das spart Geld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
10.09.2005, 13:03 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

@mexx
Nur der Interessehalber: Ich hab oben schonmal die Frage gestellt, wie ist die Fahrschule in Besitz des Führerscheins gekommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mexx
10.09.2005, 13:15 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Natürlich. Mein Dad meinte allerdings das es üblich wäre, dass man nach der praktischen Prüfung innerhalb von 2 Wochen eine Rechnung bekommt und die dann bezahlt.. aber nich vorher.

Ja in den Besitz selbst sind die nicht gekommen. Der Prüfer hat halt so'n Papierkram ausgefüllt für die Führerscheinstelle, und das Zeug hat mir die Fahrlehrerin weggenommen. Die meinte, ich krieg das erst wenn ich bezahlt hab.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
10.09.2005, 13:37 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

» Mein Dad meinte allerdings das es üblich wäre, dass man nach der praktischen Prüfung innerhalb von 2 Wochen eine Rechnung bekommt und die dann bezahlt.. aber nich vorher. «

Dann schau doch einfach in deinen Fahrausbildungsvertrag. In aller Regel sind dort die Fristen genau festgelegt. Mit deiner Unterschrift hast du doch auch dein Einvertsändnis dafür gegeben.


» das Zeug hat mir die Fahrlehrerin weggenommen.«

Das ist eindeutig Diebstahl! Auch wenn du selbst eine dicke Mitschuld an der Sache hast, war das nicht in Ordnung. Da würde ich Druck machen und auf Herausgabe bestehen. Du kannst den Diebstahl natürlich auch zur Anzeige bringen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sercan
10.09.2005, 13:43 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Eindeutig Diebstahl...da kannste sogar ne Anzeige machen. Die Fahrschule hat keinen recht deinen Führerschein wegzunehmen. Sie können dich Zivil anklagen wenn du nicht bezahlst zahlst aber Selbstjustiz dürfen sie nicht machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
10.09.2005, 15:26 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

»Der Prüfer hat halt so'n Papierkram ausgefüllt für die Führerscheinstelle, und das Zeug hat mir die Fahrlehrerin weggenommen. Die meinte, ich krieg das erst wenn ich bezahlt hab. «

Bitte WAS? Ich höre bzw. lese wohl nicht recht. Das geht ja nun mal gar nicht! Ob Du dies zur Anzeige bringst bleibt Dir überlassen, aber auf jeden Fall mächtigst Druck machen bei der FS.

Werden die Unterlagen nicht sofort ausgehändigt (keine Kompromisse), würde ich als nächstes zur Dekra gehen. Es existiert nämlich mit Sicherheit eine Durchschrift der Unterlagen. Dabei würde ich auch sehr deutlich darauf hinweisen, daß diese nicht etwa verlorengegangen sind, sondern von der Fahrschule unterschlagen wurden. Die Dekra wird mit der Fahrschule ein *sehr* klärendes Gespräch führen...

Übrigens würde ich jeden Cent, der an Schaden durch die dadurch eforderlichen Fahrten Deines Vaters entstanden ist und noch entsteht, von der noch offenen Rechnung abziehen.

Damit's keine Mißverständnisse gibt: Es geht mir nicht darum, säumige Zahler zu verteidigen. Aber ein solches (wie gesagt strafbares) Verhalten ist durch nichts zurechtfertigen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
10.09.2005, 16:01 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

1.) schließe mich den vorrednern an, bei der dekra beschweren, fahrschule anzeigen, so gehts nicht.

2.) jaja, wenn man einfach unterschreibt, ohne durchzulesen-ich hab die rechnung auch erst nach der prüfung gekriegt, aber wenn das anders im vertrag steht ist das so ok, erst lesen dann unterschreiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
10.09.2005, 17:42 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

@casello

Falsch. Austellende Behörde ist die Fahrerlaubnisbehörde. Dekra/Tüv stellen die amtlich anerkannten Prüfer, welche die Prüfung abnehmen und nach Bestehen aller Prüfungen den Führerschein übergeben, sofern das Mindestalter erfüllt ist.

Hier wurde BE beantragt (als Gesamtführerschein), aber erst Prüfung Klasse B gemacht. Den Führerschein BE kann der Prüfer nicht übergeben, also stellt er dem Prüfling eine Bescheinigung aus, damit dieser sich bei der Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein holen kann. Soweit alles die völlig normale Prozedur und deswegen auch glaubhaft.

Nur: Hier hat dann die Fahrschule diese Bescheinigung "einkassiert" - und das ist schlichtweg ein Straftatbestand.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mexx
10.09.2005, 19:14 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Ich werd das Geld nächste Woche begleichen. Reicht das wenn ich Montag bei der FS die Unterlagen "abhole" - auch wenn die sich weigern würden - und damit zur Führerscheinstelle fahre, dass mir die sofort einen vorläufigen Schein ausstellen können?

Aber ich danke euch sehr für die hilfreichen Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
10.09.2005, 21:01 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Ja genau! Verbrecher sind das, die Fahrschule ist ja der Oberhammer, vor Gericht mit denen!
Es ist DEIN gutes Recht! Jawoll!

Dann kriegst du 100% ein Mahnverfahren an die Backe, macht die Sache noch teurer, ist auch sehr lustig.

Und in einem von dir möglicherweise angestrengten Verfahren, sagt die Fahrschule, daß das zwischen euch so ausgemacht war-plöpp-Aussage gegen Aussage! Viel Spaß! Dann lernst du mit deinen zarten 18 Jährchen mal die Mühlen der Justiz so richtig kennen, und die mahlen langsam!

Oder du bezahlst ganz einfach deine Schulden und versuchst das nicht laufend als eine Bagatelle darzustellen, nach dem Motto " ich bezahle schon noch, aber dann wenn es mir paßt"

Mir scheint, du bist mit deiner Einstellung in mittlerer Zukunft ein sicherer Kandidat für die Schuldnerberatung.

Preise ermitteln, eigene Bonität prüfen, dann kaufen oder sein lassen!

Wenn nix Kohle, dann nix Kauf!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
10.09.2005, 22:50 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Vielleicht war das ja auch einer der Wege die sie gefunden haben? Weiß man es?
Jedenfalls krieg ich jedesmal fast ne Krise wenn ich so was lese, daß jemand einem andern Kohle schuldet, sich aber nicht zu schade ist demjenigen wer weiß was zu unterstellen weil der andere dann die Leistungserfüllung an die Beibringung der Kohle koppelt.
Hatte lange genug in einem anderen Bereich mit gleichen Vorstellungen zu tun, glücklicherweise konnte ich dort auf das Pfandrecht zurückgreifen, dann hatte sich das gewöhnlich schnell erledigt.

Deshalb bringe ich für solche privatrechtlichen Scharmützel die in solche Foren getragen werden nicht das geringste Verständnis auf.
Das Ganze hat auch ein wenig mit Eigenverantwortung, Erwachsensein usw. zu tun, möglicherweise reagiere ich deshalb etwas schroff, kann aber durchaus heilsam für den ein oder anderen wirken.

Aber jetzt mal grundsätzlich, erstens ist der Junge volljährig und zweitens hat er einen Vertrag geschlossen, drittens sollte er soviel Kerl sein das ohne Petzen (mehr war das ja hier nicht) auf die Reihe zu kriegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
10.09.2005, 22:56 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

komisch, gegen unterstellungen hast du was, gegen diebstahl aber anscheinend nciht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
11.09.2005, 00:02 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Lol Dreizack. Was hat das denn mit Petzen zu tun? Die Fahrschule ist doch anonym. Und welche Unterstellungen????

Die Fahrschule hat hier ganz klar Selbstjustiz begangen. Und für sowas hab ich absolut kein Verständnis. Was würdest du eigentlich sagen, wenn man an dir Selbstjustiz üben würde? Ist das dann auch ok? Warum tut mexx seinerseits nicht auch Selbstjustiz an der Fahrschule üben? Vielleicht den Fahrlehrer verprügeln. Ein Grund hat er ja.

Für solche Dinge gibts in Deutschland den Rechtsweg und das hat auch seinen Sinn.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sercan
11.09.2005, 00:33 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Genau..gebe dir 100% recht wenn er nicht rausrückt würde ich ihm mit ner Anzeige drohen... Bei mir war es so das ich vor der Prüfung ca 800€ mitbringen musste ansonsten durfte ich nicht teilnehmen...habe es auch gemacht...sowas ähnliches hätte die Fahrschule auch machen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mexx
11.09.2005, 02:15 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

@Dreizack
Mal nicht so nen straffen Ton bitte. Ich bin ganz sicher kein Fall für die Schuldnerberatung. Ich bin in der Ausbildung und wegen den ewigen Bearbeitungszeiten bei den Ämtern dauert das ewig bis ich mal mein Geld bekomme.
Ich habe keine Familienmitglieder die mir das Geld schenken, ich muss mir alles erarbeiten und ihr wisst ja, heutzutage kriegt man nicht viel. Aber das Geld für den Schein hab ich und warum soll ich dann keinen Schein machen dürfen?

Zu der Fahrschule sag ich jetz nix, ich wurde während der Ausbildungszeit dort öfter von dem Fahrlehrer beleidigt und runtergemacht. Er hat mir sogar mit Preiserhöhungen der Fahrstunden gedroht. Aber das jetzt mit den Papieren die ich für den Lappen brauch, ist der Oberhammer. Hätte ich vorher gewusst, was die mit mir machen, wär ich zu ner anderen FS gegangen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
11.09.2005, 11:56 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

@Viviane, deine Schlußfolgerungen sind doch recht abenteuerlich, du unterstellst mir Diebstahl anhand eines mutmaßlichen Beispiels zu tolerieren , überdenke das doch nochmal ganz sachlich.
@Chiller, du nimmst das jetzt auch schon als feststehende Tatsache, wo doch jeder gelernt haben müßte das es immer zwei Seiten gibt.
Mit Petzen meinte ich daß er hier ein Faß aufmacht statt die Sache einfach zu klären, statt dessen schiebt er hier noch mehr Behauptungen nach.
Angenommen die stimmen, dann ist das was da läuft nicht in Ordnung, wenn man sich selbst aber auch nicht ordnungsgemäß verhält erhält die Sache einen unangenehmen Beigeschmack.
@sercan, genau, mit Anzeige drohen, Pech wenn genau das eintrifft was man dann "androhte". Glaubst du er kriegt seinen Lappen dann schneller? Glaubst du er müßte dann als "Ausgleich" nix mehr bezahlen?
Insbesondere wo sich die Sache viel einfacher regeln ließe.
@mexx, ich sags ja, es wirkt unglaubwürdig wenn ausgerechnet du jetzt jemandem Vorschriften machen möchtest. Mit der Schuldnerberatung meinte ich Zukünftig und das lese ich nunmal aus deiner Zahlungsmoral ab. Das ist auch keine Beleidigung, es gibt halt Leute die mit Geld nicht so perfekt umgehen können, wie es auch welche gibt bei denen mal so richtig alles schief läuft, ist keine Schande, kann alles passieren.
Nur sollte man, wenn man feststellt mit Zahlungen irgendwie in Schieflage zu geraten gegensteuern.

Wenn deine Vorhaltungen bezüglich der Behandlung dort stimmen, weiß ich nicht wieso das erst jetzt, im Zusammenhang mit der Bezahlung relevant wird und wieso du nicht vorher das mit dem FL besprichst.

Von meiner Ausbildertätigkeit in einem ganz anderen Bereich weiß ich aber auch um gewisse Überempfindlichkeiten, dies nur mal als ein anderer Aspekt in den Raum gestellt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
11.09.2005, 13:43 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

dreizack, wenn das so stimmt hat die fahrschule rein rechtlich was verbrochen, wenn er die anzeigt, kriegt er seinen schein dann auch-was das ziilrechtlich ür folgen hat ist ne andere geschichte.

wobei ich mich mittlerweile auch wunder, sooft wi ihm hier gesagt wurde er soll zur polizei gehn und er tuts immer noch nicht, vielleicht ist das gane dochein fake.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mexx
11.09.2005, 16:30 Uhr

zu: Nach Prüfung kein Führerschein ausgehändigt

Es ist kein Fake.
Ob ihr es glaub oder nicht, es ist wirklich so. Da ich mich nun mit den Leuten dort nicht umbedingt streiten will, werd ich morgen versuchen alles zu klären. Mich hat es eben gewundert dass die FL mir die Unterlagen aus der Hand gerissen hat.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

Minuten

Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen parken

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-005 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchem Verhalten von Kindern müssen Sie an Zebrastreifen rechnen?

Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge immer richtig ein und warten am Fahrbahnrand

Sie kehren ohne erkennbaren Grund auf dem Zebrastreifen um und laufen zurück

Sie laufen auf den Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten