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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.09.2005, 10:20 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Grundsätzlich hat der Rückwärtsfahrende erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Allerdings regelt § 8 StVO nicht die Fahrtrichtung des Fahrzeugs, deshalb müste meiner Meinung nach auch einem rückwärts fahrendem Fahrzeug Vorfahrt eingeräumt sein.
KOmmt es zu einem Unfall, wird dem Rückwärtsfahrenden u. U. dennoch ein Vernachlässigen der Sorgfaltspflichten vorzuwerfen sein, ggf. auch ein Verstoß gegen § 7 StVO, wenn er sich auf dem in seiner Fahrtrichtung linken Fahrstreifen bewegt hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.09.2005, 16:38 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Gerade bei Rechts vor Links Unfällen entscheiden die Richter 50 / 50. Also beide Fahrer haben Schuld.

Interessante Ansicht, leider völlig falsch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern saab99
08.10.2005, 13:52 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Hallo
kommt mal wieder zur Sache. Wie ist das nun zu dem Rückwärts fahren?
Wo ist der Paragraph dazu? Da drin sollte dies ja wohl stehen! Denn einer drohte mir heute schon Schläge an weil ich es nur gewagt habe Rückwärts aus einer Rechts vor links heraus zu fahren. Seine Reaktion: Er hupte wie wild und fuhr in der 30er Zone mit ca 60 an der Einmündung vorbei.
Das Problem: er hatte drei weiter Personen im Auto und ich war alleine. Da ist man mit einer Meinung sehr alleine.
Ich möchte etwas Offizielles vorweisen können damit dieses Arsch es auch glaubt. Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
11.10.2005, 09:26 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Naja, auch wenn man beim Rückwärtsfahren erhöhte Rücksicht walten lassen muß, ist man auf der vorfahrtberechtigten Straße (im geschilderten Fall). Wenn man dann dennoch hupenderweise vorbeisemmelt, ist das schon dreist. So nach dem Motto "der muß halt aufpassen, scheiß auf rechts-vor-links" ? Aber wenn man solo unterwegs ist, und im anderen Auto sitzen 3 Leute, dann hilft nur Zähne zusammenbeißen.
Aber rückwärts aus einer Straße zu fahren, würde ich wo immer es geht, vermeiden. Wenden ist meist weniger stressig und gefährlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Claudiaaa
16.10.2005, 15:34 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Gibts hierfür auch eine Regelung: Kommt "weist" von Weisheit oder Wissen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 3

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen