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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
25.08.2005, 00:46 Uhr

zu: Unfallflucht

Ggf. wird das dann ein Gericht anhand von Gutachtern klären müssen ob du bei dem Schadensbild was mitgekriegt haben müßtest oder nicht. Bei 700 Talern denke ich aber schon das man da was merkt.
Bei erwiesener Unfallflucht gibts dann Punkte, Geldstrafe und Führerscheinentzug, außerdem kann deine Versicherung sich leistungsfrei stellen, daß bedeutet du kannst den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.

Ich weiß, ist nicht sehr aufheiternd aber Tatsache.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern GoaSkin
01.09.2005, 14:24 Uhr

zu: Unfallflucht

Führerschein-Entzug soll es nur geben, wenn es Verletzte gab oder der Schaden 2000 Euro übersteigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julie1708
25.02.2007, 21:34 Uhr

zu: Unfallflucht

mir ist auch soetwas passiert.. ich habe soner ollen angeblich einen 20cm kratzer in die beifahrertür gemacht. allerdings war an meinem auto übehaupt nichts zu sehen. (kadett mit kunststoff stoßstange wie sandpapier)
GoaSkin bist du dir sicher, dass der führerschein nur bei so hohen beträgen entzogen wird? hab n bissl schiss... mein anwalt meinte §142 zieht meist sowas mit sich und genau der stand in der anklageschrift... nun hab ich am 13.3. eine termin vor gericht

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann wird ein Überholender gefährdet?

Wenn der Eingeholte

- zum Überholen ausschert

- seine Geschwindigkeit stark verringert

- plötzlich beschleunigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren