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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil_da_king
24.08.2005, 14:47 Uhr

Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

hi,

ich fuhr gestern in berlin in einer seitenstraße und kam an eine kreuzung mit ampelregelung. es war rot, also wartete ich.
nachdem der querverkehr rot und ich grün hatte, wollte ich natürlich geradeaus losfahren. da bemerke ich, dass sich von links ein auto ganz langsam ein paar cm nach vorne tastet. ich nehme blickkontakt zu dem fahrer auf und will ihn darauf hinweisen, dass er zu halten hat, da es ja rot war. er kommt fast zum stehen, beschleunigt aber plötzlich und nimmt mir extrem die vorfahrt - ist an der nase meines autos ungefähr nen halben bis einem meter vorbeigesfahren, da ich gerade noch bremsen konnte.

hab ihn mit der hupe auf sein fehlverhalten hingewiesen und bin weiter gefahren. da sehe ich im rückspiegel, wie an der kreuzung aus der richtung dieses autos eben ein krankenwagen nur mit blaulicht - also ohne martinshorn - langfährt!

mir wurde klar, dass das auto nur dem krankenwagen platz machen wollte, aber meine frage ist, was passiert wäre, wenn er mich erwischt hätte?!

es ist klar, dass man sonderfahrzeugen platz verschaffen muss, aber hätte er trotzdem wegen der vorfahrtmisachtung volle schuld bekommen, oder hätte ich mit teilschuld rechnen müssen, obwohl ich ja grün hatte? wie gesagt, den krankenwagen habe ich nicht behindert, da dieser erst nach ungefähr 10 sekunden - ohne martinshorn - überhaupt meine bahn kreuzt, als ich die kreuzung schon längst passiert hatte

würde mich mal interessieren!

danke für eure antworten!
phil

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil_da_king
24.08.2005, 16:16 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen

   hehe... danke, aber ich wollte eigentlich wissen, ob der fahrer schuld hätte, der versucht hat, dem krankenwagen platz zu machen und durch die vorfahrtsmissachtung ja MICH erwischt hätte! :-)

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28.09.2005, 21:23 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

Leider besteht nicht bei allen mit Sondersignalanlage ausgestatteten Fahrzeugen die Fahrtenschreiberpflicht. Uns selbst wenn, zeichnen die in der Regel das Horn erst nach drei Durchläufen auf. Egal.
Die Hauptschuld hätte wohl der Fahrer gehabt, der dem KTW ausweichen wollte:
1. Fährt er, um dem Fahrzeugf PLatz zu machen, bei rot in den Gefahrenbereich ein, so tut er das auf eigene Verantwortung und das entbindet ihn nicht von den Sorgfaltspflichten.
2. Hat der KTW nicht das Ausweichen angeordnet, streng genommen war das Fahren über rot nicht legitimiert (obwihl natürlich verständlich).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
28.09.2005, 22:14 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

jetzt ist die frage: da der krankenwagen ja kein martinshorn anhatte und anscheinend später fuhr (vielleicht hatte er schon wieder grün?) warum soll er schuld haben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.09.2005, 22:21 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

frage ich mich auch. Der KTW darf auch ohne Martinhorn (theoretisch sogar ohne Blaulicht) bei Rot über die Ampel fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
28.09.2005, 22:31 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

Da der Krankenwagenfahrer kein Martinshorn an hatte, hatte er auch keine Wegerechte. Daher gab es für den anderen PKW auch keinerlei rechtliche Grundlage über die rote Ampel zu fahren. Daher hätte er m.E. auch die Alleinschuld gehabt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
28.09.2005, 22:35 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

@Jamesbond
Wenn man die Sonderrechte ans Martinshorn koppeln würde, dann würden sich die Verbecher aber freuen. Dann wäre die Polizei schon von weitem zu hören. Und auch für die Insassen des Krankenwagens sowie Anwohner ist es auch besser wenn der Höllenlärm nur dann eingeschaltet wird, wenn es unbedingt notwendig ist.

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28.09.2005, 23:47 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

jamesbond, is aber so, dabei muß der SoSi fahrer aber damit rechnen, daß keiner mit ihm rechnet :)

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29.09.2005, 00:16 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

*lol*, mach mal bei einer Eklampsie- Patoentin das Blaulicht an, da kriegste Spaß :)

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29.09.2005, 00:51 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen

hab ich noch nie live gesehen, ist sehr selten, aber dann kannst Du sehr viel Spaß haben, die Lichtreflexe des Blaulichtes lösen bei der Patientin starke neurologische Krämpfe aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.09.2005, 11:22 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen

lol, da bin ich mir schon ziemlich sicher, Eklampsie ist ein während der Schwangerschaft entstehendes Krampfleiden. Die Patientin befindet sich nach den Krämpfen in einem Dämmerzustand, reagiert dann aber extrem auf akustische und optische Reize.
Ich weiß aber auch, was Epilepsie ist :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
30.09.2005, 17:25 Uhr

zu: Rechtslage bei Unfall wegen Ausweichens vor Krankenwagen?

aber die buss können doch heut schon grün schalten?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

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