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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern A.K.
05.08.2005, 17:36 Uhr

Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz

Tach allerseits,

darf ein angemeldetes Fahrzeug mit abgelaufener AU auf einem öffentlichen Parkplatz stehen?

Danke im Voraus
A.K.

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05.08.2005, 18:34 Uhr

zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz

Soweit ich weiß nein. Eine Bekannte wurde jedenfalls mal mit abgelaufenem TÜV auf nem Supermarktparkplatz "bezettelt". Ob es mit der AU genauso gehandhabt wird kann ich leider nicht sagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern A.K.
05.08.2005, 19:32 Uhr

zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz

Die Sache ist die:Ich bin mit dem Fahrzeug garnicht gefahren das Fahrzeug stand Monate lang in der Garage und ich kann mir nicht vorstellen das ich dafür AU haben muß.Ich habe es herausgeholt um AU zu machen leider kam die Polizei zuvor.Ich sollte die Prüfung umgehend durchführen und dann auf dem Revier vorführen was ich auch getan habe.Jetzt wollen die mich noch mit einem Bußgeld für eine AU überschreitung von 9 Monaten behängen.Kann sowas rechtens sein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
05.08.2005, 20:26 Uhr

zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz

TÜV und AU dürfen bei einem angemeldeten Fahrzeug nicht überschritten werden. Und das ist vollkommen unabhängig davon wo sich das Fahrzeug befindet. Das Bußgeld ist also rechtens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.08.2005, 23:48 Uhr

zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz

JA, das Fahrzeug darf mit abgelaufener AU auf dem öffentlichen Parkplatz stehen ...
und JA, das Bußgeld darf natürlich trotzdem verhängt werden.
Du hast ja das Bußgeld für die abgelaufene AU bekommen und nicht für das Parken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
06.08.2005, 00:47 Uhr

zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz

Unsere Zulassungsstelle handhabt das sogar wie folgt, meldet man ein Fzg. ab, bei dem der Tüv schon einige Monate abgelaufen ist, kriegt man posthum auch noch ein Bußgeld aufgedrückt.
Sowas kam bei dem Roller eines Bekannten vor, passiert ja schon mal daß man, besonders Zweiräder, irgendwo in der Garage zu stehen hat und iregndwann dann halt das Ding doch abmeldet nachdem man drei Jahre nicht damit gefahren ist.

Jedenfalls hat es nichts genutzt zu versichern daß das Gerät die ganze Zeit nicht bewegt wurde.

Da das mit der AU prinzipiell so ist wie mit TÜV kann ich mir die gleichen Konsequenzen vorstellen.

Außer Frage steht aber, daß ein Fzg was im öffentlichen Verkehrsraum steht über entsprechende Plaketten verfügen muß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sticker
06.08.2005, 23:50 Uhr

zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz

Hallo Leute!
Also sehr verwirrend sind die Antworten hier schon.
Richtig ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, oder öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen (Supermarkt), müssen AU und TÜV haben!!!!

Falsch sind nur die Maßnahmen, die hier einige ergriffen haben, oder ergreifen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
07.08.2005, 10:11 Uhr

zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz

@sticker
Du verwechselst STVO mit STVZO. Die STVO findet in der Tat nur im öffentlichen Verkehrsraum Anwendung, nur hat die STVO mit TÜV/AU nix zu tun. Die TÜV-Pflicht ergibt sich aus der STVZO und die ist auch in abgeriegelten Gebäuden relevant.

Wer also sein Fahrzeug angemeldet hat muss es auch regelmässig dem TÜV vorführen. Ganz egal wo sich das Fahrzeug befindet. Eine Unterbringung in einer privaten abgeschlossenen Garage entbindet nicht von der TÜV-Pflicht.

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