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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julka
28.06.2005, 17:05 Uhr

Schadenmeldung

hallo, ich hab eine Frage:
Mein Freund hat am 10.06.2005 einen Verkehrsunfall das war Freitag. Am Dienstag den 14.06.2005 hat er Unfall den Versicherungs- Betreuer mitgeteilt, am 22.06.2005 kam ein Fragebogen von der Versicherung. den haben wir ausgefüllt und am 25.06.2005 auf abgeschickt, das war aber am Samstag. ich denk dass der Kasten an dem Tag schon gelehrt wurde. also kam der Brief erst Gestern weg mit dem Postmann. nun kam heute ein Brief vom Anwalt des Unfallgegners in dem steht dass Sein Haftpflichtversicherer denen mitteilte, dass dort bislang noch keine Schadenmeldung unserseits vorläge. und das er den Schaden bis 03.07.2005 bezahlen soll. kann er zum Zahlung gezwungen werden? er hat doch den Schaden mitgeteilt!
Mit freundlichen Grüßen julka

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.06.2005, 17:11 Uhr

zu: Schadenmeldung

Wenn dein Freund den Schaden seiner Versicherung mitgeteilt hat, dann er damit seine Pflicht erfüllt. Die Angelegenheit schneller durchziehen kann jetzt nur noch seine Versicherung, sodass sich der Anwalt eigentlich an diese Versicherung wenden sollte.

Dein Freund kann nicht zur Zahlung gezwungen werden, denn dazu ist ja seine Versicherung verpflichtet. Den Brief des Anwalts also einfach ignorieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
28.06.2005, 17:41 Uhr

zu: Schadenmeldung

es wäre auch immer vorteilhaft 'den Gegner' darüber zu informieren, daß man es der Versicherung gemeldet hat, etc.
So können Mißverständnisse ausgräumt werden.

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28.06.2005, 18:32 Uhr

zu: Schadenmeldung

" Heuschrecke 28.06.05, 17:10 Uhr

zu: Schadenmeldung

Schäden immer möglichst _sofort_ der Versicherung melden und nicht erst 4 Tage später. "
ich hab doch geschrieben dass der Unfall am Freitag war. wir haben die Verscherung angerufen. also insgesamt hat er 3-mal den gleichen Fragebogen ausgefüllt. am 14.06.2005 erster am 25.06.2005 zweiten und heute noch einen. und die Unfallgegnerin hat den Schaden auch erst am 13.06.2005 gemeldet an seine Versicherung. noch eine Frage: was versteht man unter dem begriff "fragliches Verkehrsunfall"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.06.2005, 20:01 Uhr

zu: Schadenmeldung

Gesetzlich vorgeschrieben ist die nicht die "unverzügliche" oder "sofortige" Schadensmeldung, sondern die Meldung innerhalb von einer Woche. Nur bei einem Unfall mit Todesfolge muss die Meldung innerhalb von 48 Stunden erfolgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julka
29.06.2005, 08:25 Uhr

zu: Schadenmeldung

hallo und danke. Ich finde nur komisch dass er den gleichen Fragebogen 3-mal ausgefüllt hat. reicht denen nicht ein Mal? erster Fragebogen wurde am 14. 06. gleich an die Versicherung per Fax gesendet. Zweiten habe ich mit der Post abgeschickt, und das letzte von gestern wurde auch per Fax gesendet.
Ich hab die Versicherung Gestern angerufen und der Herr am Telefon sagte es Liegt noch kein Schadenmeldung vor!? Und mein Freund hat mir auch erst Gestern Abend gesagt das er schon am 14.06 den Fragebogen ausgefüllt hat. Er dachte es Sei normal dass er den Fragebogen zum zweiten Mal ausfüllen muss. Das war sein erster Unfall.
Gruß julka

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

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