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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gästin
27.06.2005, 23:54 Uhr

Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Hallo,

ich habe wohl jemandem aus Versehen die Vorfahrt genommen, als ich auf eine Autobahn aufgefahren bin.

Ich hatte die Situation so eingeschätzt, dass alles passt, aber mein Hintermann musste wohl wegen mir dann doch bremsen, trotz dass ich verstärkt beschleunigt habe.

Laut Aussage dieses Hintermanns musste noch dazu nicht nur er bremsen, sondern auch noch jemand weiteres, es wäre angeblich fast zu einem Unfall dabei gekommen.

Bei dem Hintermann von mir und mir wäre es allerdings nicht zu einem Auffahrunfall gekommen, er musste wohl schon bremsen, da er scheinbar nicht nach links ausweichen konnte, aber ich hatte ja auch beschleunigt, er ist mir eigentlich nicht mal sehr nahe gekommen.
Und es ist auch keineswegs so, zumindest habe ich davon nichts gemerkt, dass er eine starke Vollbremsung machen musste, er musste nur etwas abbremsen.

Nun werde ich wohl eine Anzeige bekommen wegen Nötigung und Gefährdung des Verkehrs.
Ist das berechtigt? Was erwartet mich nun?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dutty
28.06.2005, 00:01 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Hiho ..
Habe zwar jetzt nicht so die Ahnung aber ich denke mal, wenn es zur Anzeige kommt steht Aussage gegen Aussage! Es sei denn weitere Zeugen sagen gegen dich aus! Außerdem gibt es keine Beweise und es ist nichts passiert! Ich denke mal das es nicht zur Anzeige kommen wird!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
28.06.2005, 01:25 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Der Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB ist hier definitiv nicht erfüllt. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs kommt hier m. E. auch nicht in Betracht, da es hier zumindest an der Voraussetzung "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" fehlt. Fraglich ist wohl auch die konkrete Individualgefahr.

So wie ich die Situation verstanden habe, kommt hier zumindest folgender Verstoß gem. § 18 Abs. 3 StVO in Betracht:

Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeugs zu beachten und gefährdeten dadurch andere.
60,00 Euro, 3 Punkte.


Ohne Gefährdung 50,00 Euro, 3 Punkte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gästin
28.06.2005, 09:33 Uhr

Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Hallo @all, hallo xgoedex,

danke für Eure Meinungen.
Ich hoffe es erwartet mich nur das, was xgoedex meinte.

Angehalten hat deshalb soweit ich alles überblickt habe keiner.
Deshalb kam es auch nicht wirklich zu einem Gespräch, sondern mein Hintermann ist etwas später an mir mit ziemlich vorwurfsvollen Blicken vorbeigefahren.

Laut Aussage des Hintermanns habe ich den Verkehr so sehr behindert, dass ein Motorradfahrer, den ich aber nicht gesehen habe, angeblich fast einen Unfall gebaut hat.
Also weder ich noch mein Beifahrer haben überhaupt einen Motorradfahrer gesehen, natürlich kann er deshalb trotzdem da gewesen sein.

Ich habe die Meinung der anderen Seite durch die Polizei erfahren, das heißt, ich wurde bereits angezeigt und in ein paar Wochen erhalte ich dazu Schriftliches.

Also wie gesagt, ich hoffe, es bleibt bei dem was xgoedex meinte.

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28.06.2005, 16:26 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Ich stimme dir prinzipiell zu. Allerdings würde eine bloße Erhöhung der Anzahl an Fahrstunden nicht unbedingt was bringen. Meiner Meinung nach legen zu wenig Fahrlehrer wert darauf, ihren Fahrschülern "richtiges" BAB-Fahren beizubringen.

Ich bin gestern von Kleve nach Basel und zurück gefahren, also fast 1400km. Ich habe zig Fahrschulautos gesehen, die penetrant auf der mittleren Spur gefahren sind, auf meine Fahrspur gewechselt haben obwohl ich da mit 190 angeflogen kam oder viel zu langsam (unter 100) auf die BAB aufgefahren sind. Ich habe mehrmals bemerkt, dass andere Verkehrsteilnehmer deswegen bremsen oder hastig auf die mittlere Spur gewechselt haben, was weitere Ausweichmanöver der Hintermänner zur Folge hatte. Dass ich wegen eines Fahrschulautos eine Vollbremsung und Ausweichmanöver nach Rechts hinlege kann einfach nicht sein. Egal ob dort ein Tempolimit herrscht oder nicht. Darauf muss ein Fahrlehrer achten.

Bei meinem Fahrlehrer was es genauso. Er hat wenig Wert darauf gelegt, dass ich die linke bzw. mittlere Spur wieder zügig räume etc.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
28.06.2005, 20:25 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

"Dass ich wegen eines Fahrschulautos eine Vollbremsung und Ausweichmanöver nach Rechts hinlege kann einfach nicht sein. Egal ob dort ein Tempolimit herrscht oder nicht."

Wenn du das Tempolimit nicht beachten willst, ist das ok (zumindest für mich, solange du niemand gefährdest). Aber wenn du dann nicht damit rechnest, daß andere Leute vorschriftsgemäß fahren, dann ist das dein Fehler und nicht der von den anderen. Und dabei spielt es nicht mal eine Rolle, daß es ein Fahrschulauto war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gästin
28.06.2005, 23:41 Uhr

Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Hallo,

eigentlich habe ich kein Problem mit der Autobahn. Ich bin auch kein Fahranfänger mehr, sondern ich fahre schon seit 11 Jahren Auto.
Meine schriftliche Prüfung habe ich mit null Fehlern bestanden, soweit ich mich erinnere, ok, teils war ich mir nicht ganz sicher gewesen, aber ich glaube da ging es um andere Themen.
Die praktische Prüfung habe ich auch sofort bestanden, ok, es war eine Überlandfahrt dabei, aber die hatte auch ihre Tücken.

Eigentlich ist bei mir eher das Problem, dass ich zu automatisch Auto fahre.

Auch wird wohl dazu beigetragen haben, dass ich mich in der Gegend nicht auskannte.

Aber wenn ich so merke, was man alles falsch machen kann so dass man dann sogar noch angezeigt wird, vielleicht wäre es sinnvoll, wenn man ab und zu zu einer Nachschulung muss??? Das nur , weil ihr von Fahrschule geredet habt.

Klar, ich bin froh, das nicht wirklich etwas passiert ist, also kein Blechschaden und kein Verletzter. Aber die ganze Aufregung, vor allem so im Nachhinein mit der Anzeige usw., ist natürlich nicht lustig. Wer weiß was mich da alles erwarten kann. Also wie gesagt, auch wenn das was xgoedex schrieb ja auch schlimmer ist, als das ich gar keine Strafe bekomme, es wäre mir natürlich lieber als noch schlimmeres.

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29.06.2005, 08:46 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

>Aber auch der Fahrer des Fahrschulautos muss mit dem Fehlverhalten anderer rechnen und sich entsprechend verhalten. Blind darauf zu vertrauen, dass alle korrekt fahren ist meiner Meinung nach genauso fahrlässig. <

Genau das meine ich. Sicher habe ich aufgepasst. Wenn dort Tempolimit herrscht passe ich genauso auf als ob dort keines wäre. Hätte ich nicht aufgepasst wäre ich ja hintendrauf geknallt... :D

Trotzdem muss ein Fahrlehrer seinem Fahrschüler beibringen, die Augen aufzuhalten. Nach dem Motto "Hier ist 100, ich fahre 101, ich kann auf die Linke Spur wann ich will" die Spur zu wechseln darf nich sein.


>Aber wenn du dann nicht damit rechnest, daß andere Leute vorschriftsgemäß fahren, dann ist das dein Fehler und nicht der von den anderen.<

Die Spur zu wechseln wenn dort ein schnelleres Auto ankommt ist kein vorschriftsmässiges Fahren. (Dass ich trotzdem damit rechne, dass andere Mist bauen habe ich ja oben schon geschrieben).

Schönen Tag

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
29.06.2005, 09:26 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Gestern erlebt, auf der A92 von Landshut nach Freising: Wenig Verkehr, kein Limit. Vor mir auf der rechten Spur: ein Fahrschulauto und ein Lkw. Von hinten kommt ein Auto auf der linken Bahn mit ziemlich großem Tempo. Ich hab schon das Gaspedal etwas gelupft, damit er vorbei kann. Fahrschulauto ca. 200m vor mir, dessen Abstand zum Lkw ungefähr der gleiche. Als der Wagen auf der linken Spur an mir vorbei ist, setzt der Fahrschulwagen den Blinker und schert aus. (Also beim zweiten "Blink" begann er rüberzuziehen). Der Abstand zum Laster hätte noch locker gereicht, den anderen vorbei zu lassen. Aber nein, Blinken reicht, der andre kann ja sehen wo er bleibt.
Ist denn das so schwer, mal richtig in den Spiegel zu kucken und auch einzuschätzen, was man da sieht !?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
29.06.2005, 09:53 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

"Ist denn das so schwer, mal richtig in den Spiegel zu kucken und auch einzuschätzen, was man da sieht !?"

ja, das ist offenbar für den einen oder anderen nicht ganz so leicht, wie vielleicht wünschbar und ein schnellfahrer, der i.w. nach seinen wünschen fährt, liegt schlicht und ergreifend falsch.

rückfrage: ist denn das so schwer, jederzeit und überall mit allem und jedem zu rechnen und sich darauf einzustellen, liebe schnellfahrer?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reisschuessel
29.06.2005, 10:04 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

rückfrage: ist denn das so schwer, jederzeit und überall mit allem und jedem zu rechnen und sich darauf einzustellen, liebe schnellfahrer?

Gegenfrage:
Ist es denn so schwer, jederzeit und überall mit allem und jedem zu rechnen, und sich darauf einzustellen, liebe Spurwechsler und Langsamfahrer?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
29.06.2005, 10:21 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

antwort: ja, anscheinend schon, und die herren und damen schnellfahrer haben sich darauf einzustellen, basta! sie sind nämlich in allererster linie die gefahrauslöser (mit anhaltewegen von 300m und mehr), nicht der "langsam"fahrer oder spurwechsler, der sich "mit heißem bemühen" davon überzeugt zu haben glaubt, es sei jetzt endlich frei, und er könne auch mal ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
29.06.2005, 10:50 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

"schnellfahrer haben sich darauf einzustellen, basta!" ... "nicht der "langsam"fahrer oder spurwechsler, der sich "mit heißem bemühen" davon überzeugt zu haben glaubt, es sei jetzt endlich frei, und er könne auch mal ... "

Der Fahrschulwagen fuhr mindestens 140, ich etwa 160. Es ging um 2 Sekunden, die man hätte warten können und müssen ! WER DIE SPUR WECHSELT MUSS AUFPASSEN!
Solange es kein allgemeines Tempolimit gibt, muss man damit rechnen, dass jemand schneller fährt - und das war ein klassisches Ausbremsmanöver. Wie gesagt - der Fahrschulwagen hätte nicht einmal bremsen müssen - nur einen Augenblick später die Spur wechseln. Ohne Bremsen, ohne Probleme.
Ich gehe gerne nach rechts, um mich überholen zu lassen und quetsche mich nicht in den Sicherheitsabstand um wieder rüberzukommen.
Und seltsamerweise schaffe ich es, zu überholen ohne jemanden auszubremsen. Könnte daran liegen, dass ich auch mal warte und meinen Fahrstil den andren nicht aufzwinge.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reisschuessel
29.06.2005, 11:16 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

StVO, §1, Abs. 2:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Man möge mich korrigieren, wenn ich mich verlesen habe, aber da steht nicht:

schnellfahrer haben sich darauf einzustellen, basta!

sondern

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich...

Dem ist -meiner Meinung nach- nichts hinzuzufügen...

Gruß - RS

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
29.06.2005, 11:36 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

» antwort: ja, anscheinend schon, und die herren und damen schnellfahrer haben sich darauf einzustellen, basta! «

Falsch Henry. Die Langsamfahrer haben sich einzustellen, basta!
Die Verantwortung für einen gefahrlosen Spurwechsel liegen einzig und allein beim Spurwechsler. Da ist die Rechtslage eindeutig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
29.06.2005, 11:42 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

nichts hinzuzufügen!

"... so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet ..."

steht da nicht "gefährdet"? ist es nicht gängige rechtssprechung, daß zu schnelle (da nimmt man bei freien (! die autobahn war aber nicht frei) autobahnen gern die rgvo als kriterium) zumindest eine mitschuld bekommen? war da nicht etwa im fahrschulwagen sogar ein herr fahrlehrer beteiligt, der ja wohl auch in einer solchen situation guckt und den armen unerfahrenen fahrschüler nicht in sein unglück rennen läßt? hat der das etwa absichtlich getan? vielleicht um dem fahrschüler einen "heilsamen" schock zu versetzen, dmit er die dominanz der herren und damen schnellfahrer mal zu spüren bekommt? bei 140 km/h laut tacho wie ich annehmen darf? kann doch wohl nicht sein? war der herr schnellfahrer vielleicht doch nicht darauf eingestellt, daß jederzeit an jedem ort jeglicher noch so abartige blödsinn passieren kann, sogar mit absicht herbeigeführt?

ich erweitere deshalb meine aussage dahingehend:

"jeder hat sich jederzeit auf alles und jedes an jedem ort einzustellen. basta!" woraus sich die verhaltensweisen "angepaßte geschwindigkeit" laut §3stvo), abstand, vor-, rück-, um-, über- usw-sicht ergeben, nicht aber auf- und ab-sicht.

(die rechtssprechung gibt mir da weitestgehend recht!)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
29.06.2005, 11:54 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

..die Autobahn war aber nicht frei...
Also wenn da vier Fzge. auf ca. 2-3 km Autobahn fahren, 3 rechts und eins links - dann ist die Autobahn nicht frei? Und wenn es kein wirkliches Tempolimit gibt, dann darf ich nicht schneller fahren als andere? Und bitteschön, wie schnell darf ich denn dann als einzelnes Auto auf der linken Spur fahren und wer bestimmt das?
Und <Gebetsmühle ein> wie schon erwähnt - das Fahrschulauto zog einfach zu früh und sehr abrupt raus (blink, blink, rüberzieh) und hätte nur warten, nicht bremsen müssen <Gebetsmühle aus>.
Wenn jemand mal im Raum München einen silbernen 3er touring ohne Dachreling mit Licht sieht, macht sowas nicht. Könnte ne Anzeige geben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reisschuessel
29.06.2005, 11:59 Uhr

Basta!

...zum allerletzten Mal (versprochen!!!):

Wenn jemand die Spur wechselt, ohne vorher den rückwärtigen Verkehr ausreichend zu beobachten, und die Abstände der herannahenden Fahrzeuge abzuschätzen, dann handelt er/sie fahrlässig.

Wenn jemand an einer Kolonne von Fahrzeugen vorbeifährt, in der von einzelnen Fahrzeugen anzunehmen ist, daß sie eventuell einen Spurwechsel vornehmen könnten, dann handelt er/sie fahrlässig, wenn er/sie nicht bremsbereit ist, und gegebenenfalls sein/ihr Tempo anpaßt.

Sieh' es ein oder nicht: Beide müssen aufpassen und beide müssen sich so verhalten, daß aus der Situation keine unnötige Gefährdung entsteht. Beide müssen in so einer Situation auch von einem möglichem Fehlverhalten des jeweils anderen ausgehen.

Da gibt's (zum Glück) keinen Sonderbonus für den, der einfach so ausschert, auch wenn die Rechtssprechung und der Bußgeldkatalog hier für meinen Geschmack noch nicht ganz ausgewogen sind.

Und damit Basta... - RS

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
29.06.2005, 12:31 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Tut mir Leid, Jungs, aber in diesem Fall hat Henry Recht!

Stimmt zwar: BEIDE müssen aufpassen. Generell und grundsätzlich und immer und überhaupt! Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Aber als so genannter Schnellfahrer habe ICH mich darauf einzustellen, dass mir ein Heckenpenner unvermittelt vor den Kühler zieht. Und wenn ich das nicht tue, kriege ich automatisch beim Unfall eine Mitschuld, wenn ich mehr als 130 auf dem Tacho hatte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
29.06.2005, 12:59 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Er hat ja damit gerechnet, er hat ja gebremst, es war nicht gefährlich. Nur, der Fahrschulwagen fuhr ja auch deutlich über 130, und er hätte eben besser aufpassen müssen. (Der Fahrer, nicht der Wagen). Es kann doch nicht sein, dass man (Fahrschule oder nicht) einfach mal so rüberzieht nach dem Motto "die andern müssen für mich mit aufpassen" - das gehört sich nicht, das ist ungezogen.
Und wie gesagt - bisher hat mir noch keiner erklären können, wer da die Grenze setzt. 130? Und wenn beide schneller sind? Ist denn etwa der langsamere im Recht, weil er weniger "zu schnell" ist? Und bin ich bei 100 noch mehr im Recht, weil ich ja noch vorsichtiger fahre.
BAH! Kommt mir ja nicht vor die Nieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
29.06.2005, 13:16 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

»Und bin ich bei 100 noch mehr im Recht, weil ich ja noch vorsichtiger fahre.«

So wie ich's verstanden habe: nein. Somit endet die Gültigkeit von Henrys einseitiger Argumentation bei der 130er-Marke *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
29.06.2005, 13:21 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

» Und wenn ich das nicht tue, kriege ich automatisch beim Unfall eine Mitschuld, wenn ich mehr als 130 auf dem Tacho hatte. «

Und das ist ein Gerücht, was einfach nicht auszumerzen ist. Man kriegt nicht "automatisch" eine Mitschuld wenn man schneller als 130 fährt.


» Aber als so genannter Schnellfahrer habe ICH mich darauf einzustellen, dass mir ein Heckenpenner unvermittelt vor den Kühler zieht. «

Auch falsch. Wenn ich damit rechnen muss, dass jemand mir direkt vors Auto zieht, dann ist jede gefahrene Geschwindigkeit zu schnell. Mir kann auch mit Tempo 100 jemand vor den Kühler ziehen oder mit 80 oder mit 50.
Der Überholer kann nicht ausschließen, dass jemand rauszieht. Und das ist vollkommen unabhängig vom gefahrenen Tempo.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
29.06.2005, 13:59 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

»Und das ist ein Gerücht, was einfach nicht auszumerzen ist. Man kriegt nicht "automatisch" eine Mitschuld wenn man schneller als 130 fährt.«

Augenscheinlich nicht nur ein Gerücht:

http://www.fachanwalt-hotline.de/index2.php?option
=com_content&do_pdf=1&id=30



»Auch falsch. Wenn ich damit rechnen muss, dass jemand mir direkt vors Auto zieht, dann ist jede gefahrene Geschwindigkeit zu schnell. Mir kann auch mit Tempo 100 jemand vor den Kühler ziehen oder mit 80 oder mit 50.«

Und anscheinend ist es so, dass du in diesem Fall (nur) dann eine Mitschuld bekommst, wenn du selbst schneller als 130 gefahren bist.

lG, Mike (Ösi und Nichtjurist *g*)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
29.06.2005, 14:11 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

Ich rede jetzt ein bisschen wider meine eigene Überzeugung, weil ich ja an diversen anderen Stellen immer betont habe, dass es "DIE" Rechtsprechung nicht gibt.

In diesem Fall sind die Urteile allerdings - soweit mit bekannt - sehr eindeutig und gleichlautend:
Wird jemand in einen Unfall verwickelt, der auf der Autobahn deutlich über Richtgeschwindigkeit 130 gefahren ist, bekommt er eine Mitschuld. Egal, ob er für den Unfall was konnte oder nicht. Stereotype Begründung, sinngemäß: Mit Geschwindigkeiten jenseits der 130 steigt das "Betriebsrisiko" eines Autos enorm an.

DESHALB habe ich mich als so genannter Schnellfahrer darauf einzustellen, dass mit unvermittelt ein Blindfisch in die Schusslinie fährt. Das kann jederzeit auch bei Tempo 100 oder 80 passieren. Aber WEIL mein "Betriebsrisiko" jenseits der 130 deutlich erhöht ist, muss ich auch erhöhte Vorsicht walten lassen und mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
29.06.2005, 14:12 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

In dem Link steht es doch: » "Wer auf der Autobahn deutlich schneller als die Richtgeschwindigkeit (130 km/h) fährt, muss bei einem Unfall unter Umständen einen Teil des Schadens selbst tragen - obwohl er unschuldig ist." «


Und: » "Das OLG Hamm entschied: Er
hätte den Crash vermeiden können, wenn er die Richtgeschwindigkeit eingehalten hätte." «


Das bedeutet, nur wenn es bei Richtgeschwindigkeit nicht passiert wäre, kommt eine Teilschuld in Betracht. Wäre jedoch der Unfall auch mit Richtgeschwindigkeit passiert, dann nicht.


» Folge: 20 Prozent Mitschuld «

Da sieht man auch die Schuldverteilung. Der Spurwechsler hat also deutlich die Hauptschuld zu tragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
29.06.2005, 14:43 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

ist es nicht ein gewaltiger unterschied, ob ich mit einer geschwindigkeit von 130 km/h (und vielleicht mehr) darauf reagieren muß, wenn ich "plötzlich" einen mit 100km/h vor mir habe oder ob ich mit 80 fahrend auf einen mit 50 vor mir zu reagieren habe. die reaktions- und bremswege sind viel geringer, die möglichen aufprallenergien selbstvertändlich auch.

unbestätigten berichten zufolge soll es leute geben, die schon mal davon gehört haben, daß auch die von hinten schneller ankommen, ganz ganz selten vielleicht doch nicht soooo konzentriert fahren KÖNNEN, wie es erforderlich ist. auch unter denen gibt es das, was hier abfällig schnarchnasen genannt wird.

es hilft außerdem sehr, mit etwas vorausahnung fahren zu können, was aber ein paar jährchen dauert. wenn ein fahrschulwagen "plötzlich" ausschert, dann ist entweder ein unfähiger fahrlehrer mit im spiel, oder der fahrlehrer hat die lage als ok gepeilt, oder der von hinten heranrauschende war selbst verschnarcht, oder kam soooo schnell, daß er mühe hatte, rechtzeitig vom gas zu gehen, sich aber mindestens geärgert hat, selbiges tun zu müssen.

UND??? ist da irgendwas dabei???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
29.06.2005, 14:55 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

UND??? ist da irgendwas dabei???

<Gebetsmühle ein> wie schon erwähnt - das Fahrschulauto zog einfach zu früh und sehr abrupt raus (blink, blink, rüberzieh) und hätte nur warten, nicht bremsen müssen <Gebetsmühle aus>.
Was mich dabei stört ist diese Mentalität "Ich fahre richtig, alle anderen falsch, und wenn ich einen Fehler mache ist das weniger schlimm weil ich ja langsamer fahre."
Wäre der Fahrschulwagen 100 gefahren, und der andere 120 - was hätte das an der Tatsache geändert? Nix. Das ist dabei.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
29.06.2005, 15:20 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

also der fahrschulfahrer mit unterstützung und unter aufsicht des fahrlehrers hat möglicherweise objektiv einen fehler gemacht, d.h. aber noch lange nicht, daß beide im fs-auto dies subjektiv auch so sehen.

auch soll es vorkommen, daß (s.o.) die schnelleren von hinten nicht IMMER ALLES richtig machen, objektiv gesehen. subjektiv sieht das sicher wieder ganz anders aus.

wir machen alle fehler, alle - so gut wie ohne unterlaß. gehts aber etwas gemütlicher zu, sind die gefahrenen geschwindigkeiten nicht so kraß auseinander wie heute, dann läuft alles viel besser, oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
29.06.2005, 16:19 Uhr

zu: Vorfahrt genommen bei Autobahnauffahrt????

@Christian

"Die Spur zu wechseln wenn dort ein schnelleres Auto ankommt ist kein vorschriftsmässiges Fahren. (Dass ich trotzdem damit rechne, dass andere Mist bauen habe ich ja oben schon geschrieben)."

Ok, mir war nicht klar, daß er dich im Rückspiegel schon sehen konnte. Dann war es ganz klar sein Fehler! Entschuldige, daß war ein Mißverständnis meinerseits, ich war von dieser Situation ausgegangen:

Wenn bei Tempolimit 100 die Leute in der Mitte 80 fahren und man mit 100 auf die (freie) linke Spur will ist das nämlich absolut ok, denn dann muß der, der von hinten kommt, damit rechnen, daß dort 100 gefahren wird und seine Geschwindigkeit zur Not entsprechend anpassen (ganz anders sieht das aus, wenn dort kein Tempolimit ist).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an der nächsten Kreuzung abbiegen