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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krossi
19.06.2005, 10:22 Uhr

Mit 40 zuviel einen Polizeiwagen überholt.

Hallo miteinander,

mir ist gestern etwas ziemlich blödes passiert. Bin vonner Disse zurück und wollte noch zwei Kumpels nach Hause bringen. Dafür sind wir duchs Gewerbegebiet gefahren, in dem 50 km/h erlaubt sind. Ich bin ca. 90 gefahren und habe ein Auto überholt.

Wie sich dann herausgestellt hat ein Zivil-Polizei-Auto. Als ich angehalten habe, standen die nämlich auf einmal hinter mir.

Der Polizist wollte dann Führerschein+Fahrzeugpapiere und hat mich gefragt ob ich was getrunken hätte. Hatte ich nicht und der Pusttest hats ja eindeutig bewießen.

Dann meinte er nur, ich sei ja wohl was zu schnell innerorts gewesen und solle vorsichtiger fahren, besonders wenn ich Leute mitnehmen würde. Die haben sonst nix aufgenommen und sonst auch nix gesagt.

Muss ich jetzt trotzdem mit Strafen rechnen. Das dumme ist, dass ich noch in der Probezeit bin und wegen eines Unfalls auch schon an einem Aufbauseminar teilgenommen habe.

Wisst ihr ob mir da jetzt noch was blüht. Lässt mich irgendwie nicht in Ruhe diese Sache.

LG
Krossi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
19.06.2005, 10:56 Uhr

zu: Mit 40 zuviel einen Polizeiwagen überholt.

In Deutschland braucht man ein Messgerät um die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs feststellen zu können.
Nach Augenmaß geht das hier nicht, das geht allerdings in Österreich ;-))

Also die Polizisten können dich nur mündlich ermahnen da du augenscheinlich zu schnell warst. Da sie keine Messung vorgenommen haben können sie dich nicht bestrafen.
Aber du könntest fürs Überholen belangt werden, wenns denn da verboten war.

Und wenn dich was erwartet hätte hättens dir die Cops bestimmt gesagt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.06.2005, 16:47 Uhr

falsch!

Auch in Deutschland sind Geschwindigkeitsmessungen durch Hinterher- oder sogar durch Vorrausfahren zulässig. Dabei müssen allerdings sehr hohe Toleranzen (10-20 %) in Kauf genommen werden. Daher würde sich eine Verfolgung bei Deiner gefahrenen Geschwindigleit nicht lohnen.

Aber wie gesagt, die Geschwindigkeitsmessungen ohne Meßgerät sind völlig in Ordnung und das wird auch oft praktiziert.

security, das was Du meinst, ist die Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizisten, der zB am Straßenrand steht. Das geht, wie Du schon sagst, in Österreich und ist dort rechtlich anerkannt. Aber in Deutschland gilt dieses Verfahren auch, allerdings nur in verkehrsberuhigten Bereichen.

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19.06.2005, 23:28 Uhr

zu: Mit 40 zuviel einen Polizeiwagen überholt.

Na dann habe ich ja Glück gehabt.

Ja die hätten jetzt alles suchen können. Hab ich aber alles dabei. Die erste Frage war ja dann auch, ob alles so in dem Fahrzeugschein drin steht, was an dem Wagen gemacht worden ist. Ist es und ich habe ihm angeboten, dass er es gerne überprüfen kann.
Meinte nur, dass ihn das jetzt nicht interessieren würde.
Ich denke mal, die waren verdammt angepisst, weil sie eben nix machen konnten und ich ihnen nicht wirklich ne Angriffsfläche geboten habe.

Hat mich jetzt nur mal interessiert, ob da jetzt nicht was kommen könnte.

Ich danke für die Antworten.

@ durbanZA

Hab meinen ehemaligen Fahrlerer gefragt, der hat gesagt, dass nur Messungen durch ein Messgerät zulässig sind. Auch ein Polizist am Straßenrand, der erkennt, dass du nicht 7 kmh inner Spielstraße fährst, kann ohne Messgerät nix machen.

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19.06.2005, 23:43 Uhr

zu: Mit 40 zuviel einen Polizeiwagen überholt.

Krassi, das ist schlicht und einfach nicht richtig :)

Das Hinterherfahren gilt vor Gericht als zulässige Meßvariante. Die Toleranzen dabei variieren je nach Bundsland zwischen 10 und etwa 25 %.

Geschwindikteisschätzungen im verkehrsberuhigten Bereich sind zulässig, weil im vB als Begrenzung kein fester Geschwindikeitswert gilt, sondern nur die Schrittgeschwindigkeit. Und ob die übertreten wird, kann durchaus geschätzt werden.

Alles zulässig....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
20.06.2005, 00:23 Uhr

Ich fall vom Glauben ab!

>>Ich denke mal, die waren verdammt angepisst, weil sie eben nix machen konnten und ich ihnen nicht wirklich ne Angriffsfläche geboten habe.<<

Das ist ja wohl so ziemlich das arroganteste, was ich hier seit langer Zeit gelesen habe!

Kleiner: Wenn die Dir was Böses gewollt hätten, dann hätten sie Dich nach Strich und Faden auseinander genommen! Ob Du nun alles dabei gehabt hättest oder nicht - Du wärst ne ganze Zeit lang beschäftigt gewesen.

Die waren nicht angepisst, sondern die waren verdammt nett zu Dir, dass Sie Dir aus Deinem Geheize in der 50er Zone nicht mal ansatzweise einen Strick gedreht haben, sondern es bei einem freundlichen "Du, Du, Du" haben bewenden lassen!

Aber Polizisten sind ja alle nur blöde Arschgesichter, die ambitionierte junge Autofahrer wie Dich schikanieren wollen... oder wie?

Mann, und Du MERKST nicht mal was!

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20.06.2005, 07:07 Uhr

So gut Auto fahren wie ihr will ich auch können...

Na ihr seid ja wahrscheinlich die absolut perfekten Autofahrer wie ich das sehe.

"Das ist ja wohl so ziemlich das arroganteste, was ich hier seit langer Zeit gelesen habe!"

Man hats ihnen eindeutig nach dem Alkoholtest angesehen. Außerdem habe ich direkt zugegeben, dass ich zu schnell gefahren bin. Und an meinem Auto ist alles in Ordnunge, ich habe alle vorschriftsmäßigen Gegenstände (Verbandskasten etc.) in meinem Auto.
Tja ist dann wohl leider dumm gelaufen für die Polizisten...

Aber schön, dass ihr euch diese Urteilskreift raussuchen dürft. Ihr seid dann wahrscheinlich immer so Leute die ich überholen muss, weil sie nicht aus dem A**** kommen.

PS: Mein Nachbar sagt, wegen der Geschwindikeitsüberschreitung können sie nix machen. (Der ist Polizist)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krossi
20.06.2005, 12:08 Uhr

zu: Mit 40 zuviel einen Polizeiwagen überholt.

"Da lass ich mich doch lieber an der Ampel überholen als einen Unfall zu bauen und mir die Zeit mit einem Aufbauseminar um die Ohren zu schlagen. Da hab ich weitaus besseres zu tun. "

Wie kommst du auf Ampel mit Unfall?
Wie genau es bei mir zu der Sache mit dem Aufbauseminar gekommen ist, kannst du garnicht wissen, also würde ich nicht einfach Behauptungen aufstellen.

"Ich nicht...und hat auch keiner von den anderen behauptet...nur weil wir uns im Straßenverkehr rücksichtsvoll verhalten."

Bei euren Beurteilungen und was man sich so an den Kopf werfen lassen muss, da würde ich glatt meinen ihr haltet euch für perfekte Autofahrer.

Ich habe nie gesagt, dass ich nicht rücksichtsvoll fahre, ich heize auch nicht den ganzen Tag durch die Stadt. Leider ist mir diese eine dumme Sache da passiert, kann sich aber keiner von Freisprechen, die besten und erfahrensten Autofahrer bauen auch mal nen Unfall oder werden geblizt. Ist leider menschlich.

Aber fahrt nur weiter so wie bisher. Ich hab euch ja nicht kritisiert.

Würde mich nur mal interessieren, woher ihr alle diese Regelungen usw. so super kennt. Seit ihr alle Verkehrspsyschologen oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
20.06.2005, 12:19 Uhr

zu: Mit 40 zuviel einen Polizeiwagen überholt.

Es geht garnicht darum, ob hier irgendjemand perfekter Autofahrer ist oder nicht. Behauptet hat das niemand. Genauso wie du sicherlich recht hast, wenn du sagst, dass jedem mal ein Fehler passieren kann.

Im konkreten Fall bist du aber fast doppelt so schnell wie erlaubt gefahren. Das passiert nicht ausversehen. Das ist Absicht. Wäre es keine, wärest du beim Fahren so abgelenkt gewesen, dass es schonwieder kriminell ist. Spätestens als du auf den anderen PKW aufgelaufen bist hättest du aufwachen müssen.

Trotzdem hattest du gewaltiges Glück, dass die Polizisten sich so verhalten haben wie du es beschrieben hast. Sie hätten dir auch eine Weile hinterherfahren können, dann wärst du fällig gewesen. Vorallem in Anbetracht deines ersten "Panik-Postings" ist die Arroganz die du jetzt hier demonstrierst völlig fehl am Platze.

Entweder fahre ich absichtlich zu schnell und lebe dann mit den Konsequenzen, oder ich halte mich an die Verkehrsregeln. Der Polizist kann nichts dafür, dass du so schnell gefahren bist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krossi
20.06.2005, 13:15 Uhr

zu: Mit 40 zuviel einen Polizeiwagen überholt.

Ich habe euch einen Sachverhalt geschildert und wollte von euch nur wissen, ob ich mit irgendwelchen Strafen rechnen muss. Ich habe aber nicht nach Kritik an meiner Fahrweise und meinem Verkehrsbenehmen gefragt. Die könnt ihr euch sparen und achtet lieber auf eure eigene Fahrweise.
Der erste Panik-Post hatte sich lediglich an einer evtl. zu erwartenden Strafe gerichtet.

Das ich absichtlich zu schnell gefahren bin weis ich alles selber. Das brauchst du mir nicht extra vorservieren. Normalerweise mache ich das auch nicht, aber da ist es nun mal passiert und ich stehe dazu.
Ich bin auch nicht auf ein Auto aufgelaufen oder bin abgelenkt gewesen. Ich habe bewusst beschleunigt und bin dann bewusst an dem Auto vorbeigezogen.

Ich würde also nicht so ohne weiteres, nur weil ich dieses mal eine Verkehrsregel empfindlich verletzt habe, behaupten, dass ich kriminell oder sonst was bin.
Und deswegen muss ich mir solche Antworten von euch nicht gefallen lassen.

Natürlich hätte mich die Polizei auseinander nehmen können usw., aber ich hätte mir auch von denen nicht solche Bahauptungen gefallen lassen.

Deswegen finde ich teilweise eure Reaktionen etwas übertrieben und bin dann der Meinung, dass ich darauf auch entsprechend "arrogant" antworten kann.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Das Motorrad

Der rote Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch abgefahrene Reifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung