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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Theo
05.06.2005, 20:27 Uhr

Blitzer auf der Beschleunigungsspur der BAB?!

Hi Leute,

mir ist nun etwas wie ich meine kurioses passiert, nach dem Wechsel auf eine andere Autobahn bin ich direkt auf der Beschleunigungsspur geblitzt worden.

Also, verlassen der BAB 4, die Abfahrt (enges Ohr) langsam durchfahren. Dieser "Zubringer" endete unmittelbar VOR der Brücke, auf die linke Spur gewechselt und Beschleunigungsvorgang begonnen (Tempo 100 Schild steht ca 20-30m hinter der Autobahnunterführung nach dem Abzweig der in die andere Richtung wieder hinaufführt)
Noch unter der Brücke also direkt vor der Auffahrt zurück standen die Herren und haben geblitzt.
Also mir ist das völlig unverständlich, um auf die neue Autobahn zügig und sicher aufzufahren ist es dringend nötig dieses mit der passenden Geschwindigkeit zu tun.
Nun aber die Benachrichtigung, dort sei tempo 60 gewesen und ich zu schnell (war nicht viel, da ja kaum Strecke zur Verfügung stand)

Allerdings steht am Ende der Auffahrspur, also auf der "neuen Straße" kein 60er Schild.

Auf gut deutsch, ich fühle mich doch echt abgezockt... oder habe ich etwas wesentliches übersehen?

Nach der Auffahrt auf die Beschleunigungsspur, das Tempo 100 Schild vor Augen gas zu geben ist doch üblich oder?

Meinung, mach es Sinn da Wiederspruch einzulegen?

Gruß Theo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Theo
06.06.2005, 08:45 Uhr

zu: Blitzer auf der Beschleunigungsspur der BAB?!

Hi,
also wenn diese Fahrspur, wohlgemerkt nicht die rechte Ein-und Auffahrtspur auf Temo 60 begrenzt ist, sollte ich dieses doch mindestens durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erfahren.
Ich biege ja schließlich auf eine neue Straße/Fahrbahn ein, und kann nicht sagen welche Tempobegrenzung auf dieser zu einem früheren Zeitpunkt gemacht wurde 100?80?60?

Das einzige Verkehrszeichen in unmittelbarer Sichtweite ist das 100er Schild...

Und mal erhrlich, es ist doch wohl das normalste der Welt den Beschleunigungsstreifen zur Auffahrt auf die neue AB auch als solchen zu nutzen.

Hier in unmittelbarer Nähe zum 100er Schild und NACH dem potenziellen Gefahrenbereich zu blitzen ist für mich eigentlich nur mit "Abzocke" gleichzusetzen.

Sollte diese Aktion Sinn haben, müsste bereits Vor den Auf und Abbiegungen die Kontrolle stehen, um die langsam hereinbiegenden Fahrer duch kreuzende Autos mit hoher Geschwindigkeit zu "schützen".
Aber da kann man sich ja nicht so nett verstecken...

Aber danke für den Hinweis.

Gruß Theo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
06.06.2005, 20:27 Uhr

zu: Blitzer auf der Beschleunigungsspur der BAB?!

wenn auf deinem Weg wirklich kein Schild war, kannst du Widerspruch einlegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Theo
07.06.2005, 09:40 Uhr

zu: Blitzer auf der Beschleunigungsspur der BAB?!

Hi,

also, so wie auf der Zeichnung war es nicht, das Schild stand ein paar Meter hinter der Brücke und der Abbiegung...

Das ganze spielte sich in Thüringen ab, und da komme ich nur gelegentlich vorbei, kann also nicht mal eben hinfahren und checken wie die schildermäßige Anordnung nun ganz genau ist.

Hatte dann mal die besagte Bußgeldstelle angeklingelt und mit einem netten Sachbearbeiter geplauscht.
Zitat "er könne so manche Dinge ja auch nicht immer verstehen, aber scheinbar braucht das Land Geld"

War übrigens 11km drüber, die "Strafe" also unter 20 Euro. Da werde ich mich wirklich nicht auf ein dann viel teureres Bußgeldverfahren mit ungewissem Ausgang einlassen...

Das Gefühl hier vera.... worden zu sein kann ich aber leider nicht ablegen, auch wenn das handeln der Ordnungsbehörden dem "Gesetzt" entspricht, und ich vielleicht ja auch was übersehen habe...

Durch das Beschleunigen an dieser Stelle und auf dieser Spur ist absolut keine Gefahrensituation gegeben!

Und auch ein potenzieller Abbieger der wohlmöglich mit hoher Geschwindigkeit ranrauscht könnte niemals die Abfahrt normal nutzen, sollter er mehr als die scheinbar vorgeschriebenen 60 auf dem Tacho haben. Hier würde der schon angesprochene Blitzort deutlich VOR den Auf/Abfahrten nur Sinn machen.

Mir scheint, daß hier bewusst das zwar nicht gesetzkonforme, aber der normalen Lebens/Verkehrserfahrung entsprechende Verhalten ausgenutzt wird um Kasse zu machen.

Tja, der eine beginnt halt früher mal Gas zu geben, andere rollen mit kriminellen Geschwindigkeiten auf die Autobahn..
Dazu gibt es hier ja auch den ein oder anderen Eintrag...

In diesem Sinne

Gruß Theo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
07.06.2005, 13:07 Uhr

zu: Blitzer auf der Beschleunigungsspur der BAB?!

>>man wird in so vielen lebenslagen verarscht... ob an der fleischtheke, bei der DB, hier im forum...<<

Elfriede, sowas würden wir doch NIEEEE tun...! :-)

@Theo
Widerspruch einlegen!
Ohne Schild konntest Du nicht wissen, ob und wenn ja was für ein Tempolimit dort galt.
Und wenn sie den Widerspruch ablehnen: klagen! (sofern Du eine Verkehsrechtsschutzversicherung hast)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Einmündungen

Fußgängerüberwege

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist