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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern christianR
15.05.2005, 10:20 Uhr

Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Hallo liebe Auto Fahrer.

Ich bin als LKW-Fahrer tätig und bin froh, das ich in diesen Zeiten überhaupt einen Job habe. Ich bin eigentlich durch zufall auf dieses Forum gestossen und möchte mich daher mal an euer Verständnis wenden.

Da ich ja durch meinen Beruf sehr viel auf Deutschlands Straßen unterwegs bin, fällt mir hier und da das Fehlverhalten einiger PKW Fahrer auf. Als Beispiel:

Wenn ich gezwungener Maßen eine Bundesstrasse benutzen muß, damit ich zu meinem Kunden komme, regen sich viele PKW Fahrer darüber auf, das ein LKW vor Ihnen her fährt. Gut ist verständlich, da wir ja nicht schneller als 60 Km/h fahren dürfen. Verfügt diese Bundesstrasse auch noch über einen Seitenstreifen, wie z.b. die B1 (Soest -> Paderborn) sind sehr viele der Meinung, das wir mit dem LKW den Seitenstreifen benutzen müssen.

Nun, dem ist nicht so. Wie wir alle mal in der Fahrschule gelernt haben, dürfen nur Langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h den Seitenstreifen benutzen. Ein LKW dagegen hat eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Km/h. Klar sicherlich fahren die LKW's auch schneller, aber das sind die Werte die der Gesetzgeber vorschreibt.

Es wäre auch eine Nette geste von uns LKW Fahrern den Seitenstreifen zu benutzen, damit Ihr mit eueren PKW's mal eben dran vorbei ziehen könnt. Nur diese nette Geste, kostet mal eben locker 40 € und mehr.

Von daher, nicht aufregen oder noch darauf hinweisen, das der LKW auf den Seitenstreifen soll.
In einigen Fällen gab es und wird es auch weiterhin gefährliche Überholmanöver geben. Oder dichtes Auffahren. Nur so zur Information: Wenn Ihr mit euren PKW's einen Abstand unter 1,50m (kommt sehr häufig vor) zu einem Vorrausfahrenden LKW einhaltet, werdet Ihr von dem Fahrer des LKW's nicht mehr geshen! Zumal man in einem PKW nicht einschätzen kann, ob der LKW beladen ist, oder nicht. Ein 40 Tonner unbeladen hat bei einer Geschwindigkeit von 60 Km/h einen Bremsweg von 24 m. Bei einem so geringen Abstand, ist es das aus für den PKW.

Hinzu kommt, das wir im LKW über 4 verschiedene Bremsmöglichkeiten verfügen und nur bei einer sieht man die Bremsleuchten aufleuchten.

Auf Deutschlands Autobahnen geht es nicht weniger Gefährlich zu.

Lichthupe, dichtes Auffahren, usw... Nur das dieses rein gar nichts bringt. Ein überholender LKW hat irgendwann seine Höchstgeschwindigkeit erreicht und schneller wird der dann nicht. Da kann man soviel Lichthupe machen wie man will es bringt rein gar nichts.

Klar, ist es nervig, wenn das überholen etwas länger dauert, oder sogar über mehrere Kilometer, weil derjenige der Überholt wird, einen nicht dran vorbei lassen will.

Was ich auch nicht verstehe, sind diejenigen Autofahrer die LKW's auf Autobahnen ausbremsen, nur weil dieser Sie "angeblich" verärgert hat. Sind diese Autofahrer wirklich so lebensmüde? Ein LKW in voller Fahrt rollt einfach über einen PKW drüber, wenn der Fahrer des LKW's nicht rechtzeitig bremsen kann. Der LKW prallt dabei mit dem 25fachen seines Gesamtgewichtes auf den PKW. Das ist, als wenn eine Schrottpresse diese Metallblöcke presst, welche vorher mal ein PKW gewesen sind.

Es gibt in Deutschland viele, die sagen, das die LKW's von den Strassen verschwinden sollen.

Klar, ohne die LKW's sind Deutschlands Strassen schön leer. Aber, genauso euer Kühlschrank, euer Tank im PKW, die Geschäfte in der Fußgängerzone, euer Briefkasten, usw.

95 % des Gesamten Transport Aufkommens in Deutschland werden mit LKW transportiert. Das liegt zum einen daran, das die Deutsche Bahn zu teuer ist und auch nicht jedes Unternehmen in Deutschland einen Bahnanschluss hat. Auch aus Kostengründen.

Und so lange man bestellte Wahre noch nicht per Email verschicken kann, müssen wir uns halt die Strasse teilen.

MFG

Christian

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15.05.2005, 12:36 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Naja, ich denke das ist ein "Kampf" der nie enden wird, da es immer PKW Fahrer wie von dir beschrieben geben wird und es wird auch immer wieder Extrembeispiele bei LKW Fahrern geben die zum aburteilen verführen. Zum Beispiel werde ich nie verstehen, warum manche LKW ausgerechnet am Hang (womöglich noch im Überholverbot, auch schon oft genug erlebt) zum Überholen ansetzen müssen, obwohl der LKW vor ihnen vllt. gerade mal 1-2 km/h langsamer ist. Das der am Hang nicht vom Gas ist ja auch klar, und so dauert's nun mal ewig, nämlich bis es wieder bergab geht ...

Naja, alles in allem hab ich kein Problem mit LKW, hab viel öfter Probleme mit PKW ;-) Einfach nicht drüber aufregen, sondern sich freuen wenn man mal wieder auf ein positives Beispiel stösst ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
15.05.2005, 16:29 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

"Klar, ist es nervig, wenn das überholen etwas länger dauert, oder sogar über mehrere Kilometer, weil derjenige der Überholt wird, einen nicht dran vorbei lassen will."

Nicht nur das, es ist sogar verboten, da man beim Überholen wesentlich schneller sein muß, als der, den man überholen will (oder irre ich mich da?). Ergo sind 99% der Überholmanöver von LKWs auf der Autobahn genauso regelwidrig, wie das Befahren des Seitenstreifens. Das Überholen passiert allerdings tagtäglich...

Ich stimme dir zu, Autofahrer sollten mehr Rücksicht auf LKW-Fahrer nehmen. Aber bitte auch umgekehrt. LKW-Fahrer ziehen auf der Autobahn oft direkt vor einen PKW (anscheinend ohne in die Spiegel zu gucken). Dieser muß dann (wenn keine andere Spur frei ist) eine Vollbremsung machen. Auch das ist nicht die feine englische Art!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern christianR
16.05.2005, 09:05 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

<<Sim

Zum Beispiel werde ich nie verstehen, warum manche LKW ausgerechnet am Hang (womöglich noch im Überholverbot, auch schon oft genug erlebt) zum Überholen ansetzen müssen, obwohl der LKW vor ihnen vllt. gerade mal 1-2 km/h langsamer ist. Das der am Hang nicht vom Gas ist ja auch klar, und so dauert's nun mal ewig, nämlich bis es wieder bergab geht ...>>

Am Berg hat man mit dem LKW leider nun mal die bessere Chance, den vorrausfahrenden LKW zu Ãœberholen. Auf grader Strecke bringt das nichts, da dort alle mehr oder weniger die gleiche Geschwindigkeit fahren.

<<Pascal
Nicht nur das, es ist sogar verboten, da man beim Überholen wesentlich schneller sein muß, als der, den man überholen will (oder irre ich mich da?). Ergo sind 99% der Überholmanöver von LKWs auf der Autobahn genauso regelwidrig, wie das Befahren des Seitenstreifens. Das Überholen passiert allerdings tagtäglich...
>>

Nun wesentlich schneller muss man nicht sein. Man sollte es sein.

<<Kahleberger

Chr.R.,
selten genug treffe ich LKW (über 7,5t zgM) auf Landstraßen an, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus § 3 von 60 km/h einhalten. Es wird zu 98% 80 oder schneller gefahren ..

>>

Gut stimmt. Ich bin in meinem ersten Beitrag davon ausgegangen wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

Ich Persönlich fahre auf Bundesstrassen nicht schneller als 70 Km/h. Das wird noch von der Polizei geduldet, bzw. in manchen Teilen Deutschlands vorgeschrieben, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten.

<<
1. Ein LKW mit 60 km/h, der auf einer Bundesstraße für die die zulässige Höchstgeschwindigkeit laut § 3 gilt, fährt, ist mit seiner 40 km/h geringeren Geschwindigkeit für jeden PKW-Fahrer ein § 41 aa) ... ähnlich langsame(s) Fahrzeug(e).
Der § 5 Abs. 6 schreibt vor: ... Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

>>

Nun PKW hin oder her. Auch unter die Kategorie ähnlich langsame Fahrzeuge fällt ein LKW immer noch nicht drunter. Es wird immer von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgegangen die durch die Bauart des Fahrzeuges bedingt ist. Somit ist dies noch lange keine Pflicht. Und es bleibt bei 40 € für überfahren einer Durchgezogenen Linie für eine weiterhin nette Geste. Ich kann hier aus eigener Erfahrung sprechen. Ich durfte schon oft genug diese 40 € bezahlen. Und da ich nicht hauptsächlich für Vater Staat arbeiten gehe, meide ich den Seitenstreifen.

MFG
Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
16.05.2005, 09:43 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

lieber christian,

da gibt es ja auch lkw-fahrer, die vor engstellen, wo das reißverschlußverfahren nach §7stvo gilt, sich nach links raussetzen, um beide spuren zu blockieren. ich persönlich verstehe das nur zu gut, weil sie dadurch den unerträglichen zustand beenden, zusammen mit z.t.hunderten von pkw-fahrern AUF DER NICHT ENDENDEN SPUR nur deshalb verhungern zu müssen, weil viel zu viele pkw-fahrer das reißverschlußverfahren nicht kapiert haben und sich schon mehr oder weniger weit (halt meist so bald sie erkannt haben, daß eine engstelle kommt und ihr eigener fahrstreifen nicht mehr weiter geht) in die immer längere schlange einordnen.

dadurch machen sie platz für diejenigen, die die situation - durchaus regelkonform - für sich nutzen, an allen wartenden vorbei bis nach vorne vorfahren und dort einlaß begehren. dabei treffen sie dann auf geballten unmut, weil die endlich auf der durchgehenden spur an der engstelle angekommenen selbst durchfahren wollen und nicht einsehen, daß jemand links an ihnen und allen anderen auf der rechten wartespur vorbei viel boden gut macht und reinwill.

nun sind die meisten auf dieser rechten wartespur zwar selber schuld, einfach weil sie sich zu früh eingeordnet haben, was aber sagt der trucker dazu, der ja gar keine wahl hat, sondern sowieso schon auf der rechten spur daherkommt und noch länger warten muß. er ist schließlich als gezwungener rechtsfahrer immer der letzte A..., und muß am längsten warten.

und da kann ich verstehen, daß es trucker gibt, die die an allen anderen vorbeifahrerei, ob nun regelkonform oder nicht, unterbinden und beide spuren blockieren.

am besten wäre es, m. e. wenn es vor engstellen ein klares spurwechselverbot gäbe, dann kämen wirklich beide spuren, einer nach dem anderen dran und es würden sich nicht die unerfreulichen und gefährlichen situationen ergeben, mit wahnsinnsstress, kurzschlußhandlungen, beleidigungen, feindberührung bis zu totalstillstand, was nun wirklich überhaupt niemand wollen kann. an dauerengstellen, wo man bereits einen durchgehzogenen strich zwischen den fahrspuren hat (= spurwechselverbot!) funktioniert der reißverschluß schließlich immer einwandfrei. stress gibt es nicht, gefahr schon gar nicht, totalstillstand eigentlich auch nie. es sollen insgesamt ca. 4000 engstellenunfälle sein, die sich zum großen teil auf die unerträglichen zustände vor engstellen zurückführen lassen - also ca. einer jede stunde während der hauptverkehrszeiten, wo es ja bekanntlich die meisten staus gibt.

die meinung des truckers hätte mich dazu brennend interessiert. aber die die der anderen auch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
16.05.2005, 10:03 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

@Christian

Ich habe gerade nachgelesen, ich habe mich nicht geirrt.

§5 Absatz 2 StVO sagt:

Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Und egal, wie man diesen Paragraphen auslegt, 3 km/h sind niemals "wesentlich schneller". Ergo sind alle sogenannten Elefantenrennen auf der Autobahn verboten. Was sagst du dazu?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
16.05.2005, 15:03 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Huhu

Letztens bei der Autobahnfahrt in der Fahrstunde: Ich soll in ca. 3 km die Ausfahrt benutzen, der rechte Streifen ist innerhalb meiner Sichtweite voll von Lkw's. So, gut was machen? Blinker setzen und hoffen das ein Lkw Fahrer ein bisschen Platz für mich frei macht, damit ich mich zwischen 2 Lkw's einordnen kann....tja lange gewartet, schliesslich hat mein Fahrlehrer ins Lenkrad gegriffen und ist in die Lücke reingefahren, die zwischen 2 Lkw's war....der Lkw Fahrer war natürlich total sauer (weil er jetzt vom Gas musste..) und ist sofort auf die mittlere Spur gefahren, um an uns wieder vorbeizufahren (auch noch im Überholverbot für Lkw)..... wo ist da der Sinn? Gehts hier wirklich um die 10 Sec , die er dannach vielleicht später ankommt?

Aber es stimmt schon, die Lkw Fahrer habens auch nicht leicht. Wenn ich mir da nur mal in der Innenstadt die Pkw Fahrer anschaue, die gleich das Hupen anfangen, weil ein Lkw Fahrer versucht aus einer Ausfahrt herauszukommen...und der Pkw Fahrer dafür anhalten müsste....sinnlos.

Idioten gibt es immer :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
16.05.2005, 18:24 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

@ christianR & Kahleberger

Ihr redet ein wenig an einander vorbei:
Rechts rüber und auf dem Seitenstreifen weiter fahren darf der Lkw NICHT. Wohl aber rechts rüber und ANHALTEN, bis die anderen vorbei sind.

Auf ner dicht befahrenen Bundesstraße dürfte das allerdings selten genug vorkommen. Dann hätten die Trucker ja nix anderes mehr zu tun als dauernd rechts ran zu fahren und anzuhalten. Die wollen ja auch irgendwann mal ankommen.

Stichwort Elefantenrennen:
Das ist auf jeder nur zweispurigen Autobahn einfach eine Zumutung für alle anderen Verkehrsteilnehmer! Wieviel eher kommt der um 2 km/h schnellere Lkw dadurch ans Ziel? Und wie viele "Staus aus dem Nichts" verursacht er dadurch, dass er über drei, vier, fünf Kilometer alle anderen ausbremst?
Bei drei oder mehr Fahrspuren mag das noch in Ordnung sein. Da ist immer noch Platz zum Ãœberholen. Aber bei ner zweispurigen kann und will ich so einen Unsinn einfach nicht verstehen!

Genauso wenig Verständnis hab ich allerdings auch für die Klapskallis, die dann irgendwelche "Racheakte" am Lkw verüben wie Ausbremsen, Schneiden oder sowas.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
16.05.2005, 18:40 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Rechts rüber und auf dem Seitenstreifen weiterfahren darf der LKW sehr wohl.
Wenn Dir ein Polizist dafür ein Bussgeld gibt, hat er keine Ahnung.
Im Übrigen gilt das nicht nur für LKW sondern auch für langsam fahrende PKW.
Leider wird das nur viel zu selten beachtet.
An einigen Stellen ist es, zur näheren Erläuterung sogar so ausgeschildert.
Ausnahme von der Regelung ist lediglich die Autobahn.

Eine Begrenzung auf Fahrzeuge die nicht schneller als 25 km/h fahren gibt es hier definitiv nicht.

Gruss
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
16.05.2005, 19:27 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

@christianR
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass auch mir die LKW-Fahrer überproportional häufig negativ auffallen. Idioten gibtâ EURO™s in allen Fahrzeugklassen, keine Frage, aber bestimmte Gruppen stechen da einfach hervor. Das sind neben LKWs zum Beispiel noch Motorradfahrer, Taxifahrer, Sprinterfahrer (und zwar ganz extrem!!!), Fahrradfahrer (ja auch die) und noch einige PKW-Klassen z.B. ältere 3er BMWs.
Die Aufzählung soll jetzt nicht alle über einen Kamm scheren aber meiner subjektiven Meinung nach, fallen die eben gehäuft negativ auf.

Was mich stört ist, das LKW-Fahrer öfters (nicht immer!) nur an sich selbst denken. Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Fehlanzeige. Einige typische Beispiele wurde ja schon genannt, z.B. die Elefantenrennen. Nicht nur dass das Rücksichtslos ist, sie sind auch verboten!!!
Anderes Beispiel das Fahren mit 60 über Bundesstraßen. Ok, die dürfen nicht schneller aber kann man denn nicht alle paar Kilometer mal eben rechts ran fahren und den Pulk Autofahrer vorbeilassen?
Innerorts halten LKWs auch gerade da, wo sie halten wollen. Ob da ein absolutes Halteverbotsschild steht, kümmert die nicht. Dabei steht das doch nicht ohne Grund da!
Dann dichtes Auffahren in Baustellen. Wenn in der Baustelle 60 ist, dann ist da 60! Man darf den Leuten die sich daran halten nicht in den Kofferaum kriechen, nur weil einem das Tempolimit nicht passt. Der Vordermann kann nix dafür.
Dann ziehen LKWs auch gerne einfach auf die linke Spur, wenn weiter vorne ein Hindernis (welches auch immer) ist. Der nachfolgende Verkehr muss dann in die Eisen gehen oder wenn vorhanden selbst plötzlich eine Spur nach links ausweichen.

Das sind so die häufigsten Dinger, die LKW-Fahrer bringen. Hab darüber hinaus noch einige andere Einzelfälle erlebt, kann ich bei Bedarf ja auch mal schreiben.
Was auch noch ein Punkt ist, ist das ein dicht auffahrender LKW bedrohlicher wirkt (und auch ist!) als ein dicht auffahrender PKW. Vielleicht bleiben einem dann negative Vorfälle mit LKW eher im Gedächtnis als mit PKWs.

Generell vermisse ich einfach die gegenseitige Rücksichtnahme. Die Einstellung ich überhole jetzt den Vordermann, weil ich dann 2kmh schneller fahren kann, dass ich dabei 20 PKWs aufhalte, ist mir egal. Hauptsache ICH bin schneller. Sorry aber das finde ich, mit Verlaub, rücksichtslos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
16.05.2005, 22:31 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Keine Ahnung, ob und wie das da steht. So hab ich's in der Fahrschule gelernt und (nur) so macht's auch Sinn. Der Seitenstreifen (=Mehrzweckstreifen) ist keine Fahrspur. Also darf da auch niemand längere Strecken drauf fahren. Daher: Rechts rüber und anhalten ist okay, weiterfahren nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
17.05.2005, 13:15 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Hatte jetzt keine Zeit, alles zu lesen, aber das:
>Ok, die dürfen nicht schneller aber kann man denn nicht alle paar Kilometer mal eben rechts ran fahren und den Pulk Autofahrer vorbeilassen? <
ist mir gerade aufgefallen.
Würde einer Fahrer das tätsächlich so machen gäbs Ärger. Bis der LKW da wieder anfahren kann weil gerade mal keine PKW kommen vergehen mehrere Minuten. Da kannst du dir ausrechnen wieviel wertvolle Fahrzeit am Ende eines Tages durch bremsen - warten - anfahren verlorengegangen ist...

Christian

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17.05.2005, 13:35 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Mit "rechts ranfahren" meinte ich nicht unbedingt ein Stoppen. Es würde das Überholen ja schon sehr erleichtern, wenn man einfach nur ein Stück über den Seitenstreifen fährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
17.05.2005, 13:59 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

siehe oben (auch wenn der kahle Berger das nicht wahr haben will): Der Seitenstreifen ist keine Fahrbahn. Ein Lkw darf da zwar drauf halten, ihn aber nicht als "Kriechspur" benutzen.

Man muss den nachfolgenden Verkehr "an geeigneter Stelle" vorbei lassen. Wenn nun aber ein Grün-Weißer befindet, der Seitenstreifen sei dafür NICHT geeignet (eben weil keine Kriechspur), dann kostet dat eben Geld!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
17.05.2005, 14:39 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

@Waechter im All
Der Seitenstreifen darf ausdrücklich in Anspruch genommen werden um anderen Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.

Der §5 STVO ist doch eindeutig:
»Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Ãœberholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden«

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17.05.2005, 15:50 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Ja, sag ich doch! Kuck mal genau hin!
Das heißt: Er soll auf dem Seitenstreifen WARTEN, nicht fahren!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
17.05.2005, 16:04 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Da steht doch erstmal nur was von Geschwindigkeit ermäßigen (welch schöner Ausdruck *g*), notfalls warten.

Schleicht nur dahin das Vordertöff,
tröste dich mit 'nem kleinen ...


lG, Mike

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17.05.2005, 16:17 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Da steht doch erstmal nur was von Geschwindigkeit ermäßigen (welch schöner Ausdruck *g*), notfalls warten.

Genau!

Ganz nebenbei ist das nicht nur ein Appell, die hinteren Fahrzeuge vorbeizulassen, sondern ein "muss".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
17.05.2005, 18:01 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

...sollte wahrscheinlich "Kirchspur" heißen und zum Pfingstgottesdienst führen...

Also nochmal von vorne:
a) "An geigneter Stelle" muss Brummifahrer die Hintersassen vorbeilassen. Notfalls muss er auch warten.

b) Auf dem Seitenstreifen darf er nicht dabei fahren, weil das ja keine Fahrspur ist, sondern eben ein Seitenstreifen.

daraus ergibt sich
c) Der Seitenstreifen ist keine "geeignete Stelle", um selber weiter zu fahren und die Hinterleute vorbei zu lassen. Er ist hingegen eine geeignete Stelle, um dort ANZUHALTEN und die Hinterleute vorbei zu lassen.

» Fällt schwer die Argumentation,
nimm einen ..., dann geht das schon!«

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17.05.2005, 19:22 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

@Waechter
Nochmal: da steht Geschwindigkeit ermäßigen, notfalls warten ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
17.05.2005, 19:38 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Waechter du hast schlicht und ergreifend unrecht, und bisher 3 Fahrschulen (Auto, dann Bundeswehr LKW, und später Motorrad) haben mir durchaus was anderes beigebracht.
Und genauso steht es nunmal auch in der STVO, auch wenn Du es gerne umdeuten möchtest.
Gruß
Andreas

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18.05.2005, 11:19 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Und auch Euch beiden erkläre ich es nochmal:

Richtig: In der StVO steht Geschwindigkeit ermäßigen, notfalls warten.
In der StVO steht aber auch "an geeigneter Stelle".

Per Definition, was ein Seitenstreifen ist und was nicht, ergibt sich, dass ein Seitenstreifen keine geeignete Stelle ist, an der der Lkw nach rechts rüberzieht, WEITERFÄHRT und die anderen vorbei lässt. Wenn er das tut, nutzt er den Seitenstreifen als Fahrspur. Der Seitenstreifen IST aber keine Fahrspur. Und weil das so ist, hat es in den oben erwähnten Fällen ja auch ein Bußgeld gegeben! Wenn der Lkw rechts raus auf den Seitenstreifen fährt und dort WARTET bis die Autoschlange an ihm vorbei ist, dann ist hingegen alles in Ordnung.

Ist das so schwer zu verstehen? Oder red ich chinesisch?

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18.05.2005, 14:20 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

» Richtig: In der StVO steht Geschwindigkeit ermäßigen, notfalls warten.
In der StVO steht aber auch "an geeigneter Stelle". «

Da steht nicht nur geeignete Stelle sondern auch geeignete Seitenstreifen ;-)

» Per Definition, was ein Seitenstreifen ist und was nicht «
Welche Definition?
Dann bitte den genauen Wortlaut dieser Definition nennen. Mir ist so eine Definition nicht bekannt.

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18.05.2005, 14:37 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Ich denke schon das verstanden wird worauf du hinaus möchtest, aber der Gesetzestext lässt sich nicht nur so interpretieren wie du es tust. Der Zusatz "hierzu kann auch ein geeigneter Seitenstreifen in Anspruch genommen werden" kann auch als Ausnahmeregelung für das Fahrverbot auf Seitenstreifen gesehen werden, mit genau der selben Berechtigung wie deine Ausnahme vom Halteverbot auf dem Seitenstreifen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
18.05.2005, 16:51 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

*Aaaarrghhh* :-)))

»"hierzu kann auch ein geeigneter Seitenstreifen in Anspruch genommen werden"«
---> Hierzu... WOzu???
Zum Anhalten und vorbei lassen. NICHT zum drauf weiter fahren!

(machtdochwatihrwollt - dastreitichmichdochliebermitHenryübersTachoeichen
oderwinterreifen...)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sim
18.05.2005, 17:12 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Ganz einfach wozu, das steht doch im Satz davor: der Fahrer ermäßigt seine Geschwindigkeit oder wartet notfalls. Und dazu darf er auch einen Seitenstreifen befahren.
Würde der Gesetzgeber nur das Warten, allerdings nicht das Fahren auf dem Seitenstreifen genehmigen wollen, so müsste er diesen Bezug im Nachsatz klarstellen in dem er z.B. "Zum Warten kann auch ..." anstatt lediglich "Hierzu ..." sagen würde. Das tut er nicht, somit bezieht sich 'hierzu' sowohl auf 'ermäßigen' als auch auf 'warten'.
Überhaupt ist das Warten nur ein Zusatz, die Kernaussage bleibt die Pflicht, die Geschwindigkeit zu ermäßigen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
18.05.2005, 18:26 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

*gebetsmühle an*

"an geeigneter Stelle..."
und
"notfalls warten" heißt es da. Völlig richtig.
"Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden."

Das bezieht sich aber auf den Satzteil "notfalls warten". Denn ein Seitenstreifen ist keine Fahrspur.

Es passt mir ja AUCH nicht. Aber das ändert nix!

*gebetsmühle aus*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
18.05.2005, 18:54 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

...dass mich der Kahle Berger nicht versteht, wundert mich nicht...

Ist MIR doch völlig wurscht, ob ihr im Truck drei Kilometer weit aufm Seitenstreifen fahrt. Ich fahr Pkw! Aber dann jammert auch nicht, wenn's n Knöllchen gibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sim
18.05.2005, 18:55 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Wie er es versteht versteh ich schon, aber so gibt es der Gesetzestext nunmal nicht her ;-) Nenn es wegen mir eine Grauzone, aber eine Auslegung wie von WiA ist auf keinen Fall eindeutig möglich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
18.05.2005, 19:07 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

...für die uniformierten Kollegen, die ChristianR mehrfach dafür Knöllchen verteilt haben, aber schon! ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
18.05.2005, 19:15 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

@Waechter
Ich warte noch immer auf deine Definition von "Seitenstreifen". Vor allem die Passage, wonach man auf dem Seitenstreifen "warten" darf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
19.05.2005, 01:05 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

@ kahler Berger
Okay, die Bullen haben alle keine Ahnung von dem, was sie tun. Die gurken in der Gegend rum und verteilen nach Willkür Knöllchen an Leute, deren Nase ihnen nicht gefällt.

»Ein Streifenpolizist ist noch lange kein Verkehrspolizist. «

Wer denn, bitte schön, sonst?

@chiller
na, denn warte man...
NOCHMAL erklär ich's NICHT!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
19.05.2005, 10:31 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

» @chiller
na, denn warte man...
NOCHMAL erklär ich's NICHT! «


Du sollst es ja nicht nochmal erklären sondern nur die Stelle der STVO nennen, die deine eigenartige Definition von Seitenstreifen belegt.
Aber die Stelle wirst du wohl nicht finden....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
19.05.2005, 11:30 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

»(machtdochwatihrwollt - dastreitichmichdochliebermitHenryübersTachoeichen
o
derwinterreifen...) «


Allerdings haben wohl gerade einige das Gefühl sich mit Henry Version2 zu unterhalten.

Und zu den Polizisten die ja (angeblich)alles wissen:
Mich haben schon 2-mal an der selben Stelle Polizisten rausgezogen und wollten mir ein Ticket wegen überhöhter Geschwindigkeit verpassen.
An der Stelle ist 70 mit Begründung Schleudergefahr.
Nun heisst das Schild Schleudergefahr aber vollständig "Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz".
An den entsprechenden Tagen war es eben nicht nass und/oder schmutzig. Dementsprechend sind sie auch jeweils nicht damit durchgekommen.
Polizisten sind halt auch nur Menschen, und die können irren:)
Gruß
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
19.05.2005, 13:31 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Leute, ich hab überhaupt kein Problem damit, dass ihr auf einer anderen Meinung beharrt! Ihr habt ja im Grunde alle Recht mit Eurer Auslegung. Nur dass ein Seitenstreifen nicht als Fahrspur genutzt werden darf. DAS ist meiner Meinung nach die entscheidende Einschränkung bei der ganzen Sache. Wenn ihr MIR das nicht glaubt - okay. Mein Seelenheil hängt nicht davon ab! Fragt doch bei euren Verkehrsbehörden nach, ob ein Seitenstreifen eine Fahrspur ist oder nicht.

@ kahleberger
1) Kann sein, dass ich mich da irre, aber: Soweit ich weiß gibt es seit den 70er Jahren in keinem Bundesland mehr eine eigenständige Verkehrspolizei. Und wenn ich mich nicht irre, ist Niedersachsen das letzte Bundesland gewesen, dass auch die behördliche Aufteilung von "Schutzpolizei" und "Kriminalpolizei" aufgehoben hat. Als eigenständige Behörde gibt es neben der "richtigen" Polizei (mit und ohne Uniform) nur noch die Autobahnpolizei. Aber wie gesagt: da bin ich mir nicht wirklich sicher, ob das tatsächlich bundesweit so ist.

2) Du hast rot markiert, was DU GLAUBST, dass ich meine. SO RICHTIG hast Du das nicht wiedergegeben. Aber egal!

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19.05.2005, 17:24 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Was ein Seitenstreifen ist, ist sehr wohl in der StVO definiert. Ebenso ist auch erklärt, was man auf dem Seitenstreifen alles darf.

Ein Seitenstreifen ist "ausreichender Straßenraum rechts von der Fahrbahnbegrenzung" (§ 41 Abs. 3 StVO).

Ein Seitenstreifen ist, außer auf Autobahnen, immer ein sog. Mehrzweckstreifen, weil er eben mehreren Zwecken dient. Diese sind

a) Halten und Parken (§12 Abs. 4 StVO)

b) Durchgehendes (!) Befahren für bestimmte, langsame Fahrzeuge. Die StVO sagt zum Thema Fahrbahnbegrenzung: "Landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren..
"Rechts von ihr" heißt nichts anderes als auf dem Seitenstreifen.

Die StVO nennt leider keine genaue Geschwindigkeitsgrenze, sondern nur den schwammigen Ausdruck "ähnlich langsame Fahrzeuge". Es gibt verschiedene Urteile, wonach diese Grenze bei 25 km/h festgelegt wurde. Damit dürfte das durchgehende Befahren durch einen 60 km/h schnellen Lkw nicht zulässig sein.

c) Ausweichen (§ 5 Abs. 6 StVO). Zu diesem Thema wurde ja eigentlich schon alles gesagt. Unstrittig dürfte es aber sein, wie die Formulierung "Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden" gemeint ist. Schon in sprachlicher Hinsicht ist es ganz klar, dass sich das Wort "hierzu" auf den ganzen vorhergehenden Satz bezieht, also auf das Ausweichen, das Ermäßigen der Geschwindigkeit und auch auf das Warten.

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19.05.2005, 17:26 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

» Nur dass ein Seitenstreifen nicht als Fahrspur genutzt werden darf. «
Nur wo steht, dass der Seitenstreifen zum Warten benutzt werden darf? ;-)

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19.05.2005, 17:29 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

Nur wo steht, dass der Seitenstreifen zum Warten benutzt werden darf?

In § 5 Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 StVO.

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19.05.2005, 17:53 Uhr

zu: Unverständnis gegenüber PKW-Fahrern

@Georg_g
Du hast vollkommen recht. Sehe ich genauso.
Meinte mit meiner Frage auch eher den Waechter der denkt, dass ein Seitenstreifen zum warten benutzt werden darf. Grundsätzlich herrscht auf dem Seitenstreifen erstmal ein komplettes Benutzungsverbot aus §2 Abs.1 STVO. Dieses Benutzungsverbot beinhaltet natürlich auch das Warten. Das Warten ist genauso wie das Befahren verboten!

Es gibt allerdings drei Ausnahmeregelungen, bei denen man vom Benutzungsverbot für den Seitenstreifen abweichen darf. Georg hat sie ja alle aufgelistet.

Wenn jetzt der Waechter sagt, dass Befahren des Seitenstreifen ist verboten weil es kein Fahrstreifen ist, dann ist auch das Warten verboten weil es genausowenig ein Wartestreifen ist. Warten auf dem Seitenstreifen ist lediglich innerhalb des §5 (Überholen) legitimiert und zwar genau da wo auch das Befahren legitimiert wird. Entweder stellt der §5 nun eine Ausnahmeregelung vom Benutzungsverbot dar oder nicht. Wenn nicht, dann ist auch konsequenterweise das Warten verboten ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren