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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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07.05.2005, 04:38 Uhr

richtiges Linksabbiegen in zugeparkter Kreuzung?

Wollte gestern von einer Seitenstraße links abbiegen. Neben Fußgängerweg und separatem Fahrradweg parkte in 6,5 Meter Abstand als erstes Fahrzeug ein Wohnmobil, wodurch die Kreuzung für mich nach links vollkommen uneinsehbar war. Wie also abbiegen, ohne sich und andere zu gefährden? Meine Methode (am Tag zuvor erfolgreich absolviert) war, dass ich meine Motorhaube etwa 20-25 cm langsam vorschob, so dass ich gefahrlos wahrgenommen werden konnte. Als von rechts frei war bin ich langsam nochmal 20 cm weitergefahren, mit der Absicht, von links kommende Fahrzeuge auf meine missliche Lage aufmerksam zu machen und darauf zu hoffen, dass mein nonverbaler "Hilferuf" verstanden wird und angehalten wird, um mir ein Abbiegen zu ermöglichen. Wie gesagt, habe ich beim 2. Vorfahren darauf geachtet, dass von rechts frei war, um ein gefahrloses Vorbeifahren zu ermöglichen; ich wollte ja nicht zum anhalten nötigen. Nach etwa 3 - 4 Sekunden tauchte von links ein Kleinwagen auf, der in meiner Sichtweite zu bremsen anfing, die Räder blockierten (nasse Straße, kein ABS!), er rutschte geradeaus weiter und er berührte mich an der Vorderseite der Stoßstange. Wäre er nur 10 cm weiter links gefahren (Bremse kurz loslassen), wäre er nicht in mich reingerutscht. Aus meiner Sicht völlig unnötig und für mich überraschend. Wenn er glaubte nicht vorbei zu kommen, hat er zu spät und/oder falsch gebremst. Der Unfall geschah wegen des lt. Polizei dort rechtmäßig parkenden, aber jede Sicht versperrenden Wohnmobils und die Polizei sieht in mir den einzig Schuldigen. Ich hätte mich entweder einweisen lassen oder statt links nach rechts abbiegen sollen. Ersteres halte ich für etwas weltfremd und das zweite nicht für einen wirklich guten Tipp, denn an der objektiven Unübersichtlichkeit ändert das auch nicht viel. Irgendwie erinnert mich das an den Spruch: du hast keine Chance, nutze sie!!! Ich fahre seit 24 Jahren unfallfrei, habe noch nie einen Punkt in Flensburg gehabt, was -denke ich- nicht gerade ein Indiz für naßforsche Fahrweise ist. Muss ich das mir angedrohte Bußgeldverfahren so hinnehmen oder sieht jemand (Jurist?) eine Chance, dass ich nicht als allein Schuldiger dastehe?

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07.05.2005, 06:40 Uhr

zu: richtiges Linksabbiegen in zugeparkter Kreuzung?

Du hast die Sache ja recht plastisch geschildert, und so wie aussieht, wird es sehr schwierig ein Bußgeldverfahren abzuwenden. Das Wohnmobil parkte vorschriftsmäßig und der Unfallgegner war auf der Vorfahrtstraße.

Wie weit ragte denn dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes über die Fluchtlinie der geparkten Fahrzeuge, also über die gedachte Verlängerung der linken Seite des Wohnmobils, in die Fahrbahn hinein? Und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Unfallgegner möglicherweise zu schnell war? Hätte er wirklich problemlos ausweichen können, weil kein Gegenverkehr kam und er nur wenige Zentimeter nach links hätte fahren müssen?

Das alles sind Fragen, die, wenn es "hart auf hart" kommt, möglicherweise durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden können. Dazu wäre es aber im Vorfeld nötig, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem wäre es dafür notwendig, mindestens einen Zeugen oder andere objektive Beweise wie Bremsspuren (auf nasser Fahrbahn eher unwahrscheinlich) zu haben.

Hat sich die Polizei denn schon zum weiteren Ablauf geäußert? Sollte nämlich nur ein Verwarnungsgeld dabei herauskommen (also bis einschließlich 35 Euro), lohnt ein Einspruch nicht, weil keine weiteren Konsequenzen (Punkte) drohen.

Unabhängig vom ordnungsrechtlichen Ablauf ist der zivilrechtliche Ablauf. Deine Haftpflichtversicherung wird die Schadensregulierung übernehmen, obwohl aufgrund deiner Schilderung auch hier ein Mitverschulden des Unfallgegners nicht auszuschließen ist. Darum kümmert sich allerdings die Versicherung ohne dein Zutun, d.h. du musst da nichts weiter unternehmen, zumal der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes unabhängig davon ist, ob die Versicherung dem Unfallgegner den vollen Schaden ersetzt oder nur einen Teil davon.

Mein Tipp:

1. Bei deiner Versicherung den Schaden wahrheitsgemäß schildern. Dabei prüfen lassen, ob es sich lohnen kann, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen.
2. Bei einem Verwarnungsgeld: zahlen und die Sache als erledigt betrachten.
3. Bei einem Bußgeldbescheid: anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und fristgerecht Einspruch einlegen, wird diesem seitens der Behörde nicht stattgegeben, sodass es vor Gericht geht, ggf. Gutachter beauftragen. Falls möglich, Zeugen benennen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben

Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält

Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält