Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern beni
28.03.2005, 16:43 Uhr

Parkscheibe Montag-Freitag. Was ist mit Feiertags?

Hallo,

Wenn das Verkehrsschild vorschreibt, dass man Montag-Freitag 2Stunden nur mit Parkscheibe parken darf, gilt das auch an einem Montag, der ein Feiertag ist? Am Samstag und Sonntag darf man naemlich auch ohne Parkscheibe parken.

Von Feiertagen steht aber auf solchen Schildern haeufig nichts drauf...

Gruss,
beni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.03.2005, 18:13 Uhr

zu: Parkscheibe Montag-Freitag. Was ist mit Feiertags?

Die Frage, welcher Zweck mit einem Schild verfolgt werden soll, ist etwas anderes als die Frage, welche Regelung nun tatsächlich gilt. Im Prinzip kannst du dir deine Frage selbst beantworten: Ist der Ostermontag ein Montag? Oder ist der Ostermontag ein Sonntag?

Wie du siehst, ist eine Parkscheibe, die nach den Verkehrszeichen "Montag-Freitag" erforderlich ist, auch am Ostermontag erforderlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern beni
28.03.2005, 18:24 Uhr

zu: Parkscheibe Montag-Freitag. Was ist mit Feiertags?

Und noch eine andere Frage ist: Wie wird diese Regelung am Ostermontag von der Polizei gehandhabt?

Und das ist eigentlich nur meine Frage. Mir ist Regelung und Zweck eigentlich egal, solange die Polizei nichts dagegen hat.

Danke ursprung_allen_uebels fuer die Antwort. Wahrscheinlich hat Georg_g recht, so dass man meine Frage nicht im Allgemeinen beantworten kann, aber koennte mir schon vorstellen, dass es fast ueberall so ist wie bei ursprung_allen_uebels. Muss man halt gucken, wie es die anderen Autos in der Strasse machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.03.2005, 20:15 Uhr

zu: Parkscheibe Montag-Freitag. Was ist mit Feiertags?

@ Ursprung:
ist heut tag der "komischen fragen"?

Naja, ganz offensichtlich befinden sich viele Leute im Irrtum, und den wollte ich mit meiner simplen (aber rein rhetorischen) Frage darlegen. Schau dir einfach die Antwort von Kahleberger an: "Feiertage sind wie Sonntage zu betrachten." Und da komme eben wieder ich und frage: Ist der Ostermontag ein Montag? Ja oder nein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
28.03.2005, 21:28 Uhr

zu: Parkscheibe Montag-Freitag. Was ist mit Feiertags?

Die Behörde hätte ja die Alternative den Ausdruck 'werktags' zu wählen.
Lassen wir also den Ostermontag mal weiterhin ein Montag sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B

Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel

Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen

Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

An Taxenständen