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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
26.03.2005, 11:32 Uhr

Wohnmobil -> Änderungen?!

Also, meine "quasi" grosseltern haben ein wohnmobil, aufgelastet auf über 3.5t. die meinten, dass zum 1.4. wohl eine Änderung der STVO kommen wird, die es wohnwagen erlkaubt, schneller als 80 zu fahren, sprich 100.

Stimmt das?

2. wie sieht das dann aus mit dem überholverbot für LKW? darf ich nach dieser Änderung dann im LKW-Überholverot überholen oder nicht?
Weil eingetragen is das Wohnmobil nicht als LKW sondern als sonderfahrzeug?!

DAnke für die Antoworten!
Marcel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.03.2005, 12:52 Uhr

zu: Wohnmobil -> Änderungen?!

Es ist eine Änderung der StVO geplant, allerdings anders als von dir geschildert. Die bisherige Rechtslage ist wie folgt: Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Kfz. bis 3,5 t und alle Pkw max. 100 km/h fahren. Auf Autobahnen, auf Straßen mit baulicher Trennung und auf Fahrbahnen mit mind. 2 markierten Fahrstreifen je Richtung gilt keine Höchstgeschwindigkeit, sondern nur die Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

Dies gilt für Pkw auch dann, wenn sie mehr als 3,5 t haben. Das betrifft z.B. den Mercedes Sprinter, der je nach Ausführung mehr als 4 t zulässige Gesamtmasse hat, aber lt. Fahrzeugschein dennoch ein Pkw ist.

In Zukunft soll es so sein, dass die Grenze generell bei 3,5 t liegt, also auch dann, wenn es sich um einen Pkw handelt. Ein MB Sprinter mit 4 t dürfte dann generell max. 80 km/h fahren, auch auf Autobahnen.

Für Wohnmobile ändert sich nichts. Entweder das Wohnmobil hat weniger als 3,5 t, dann darf es auch künftig genau so schnell fahren wie jeder Pkw, oder aber es hat mehr als 3,5 t, dann darf es (wie bereits jetzt) max. 80 km/h fahren.

Das Schild "Überholverbot für Lkw" gilt für alle Kfz. über 3,5 t, ausgenommen für Pkw und Busse. Das Verbot ist also auch mit eurem Wohnmobil zu beachten.

Die Eintragung des Wohnmobils als "So. Kfz." heißt übrigens nicht Sonderkraftfahrzeug, sondern sonstiges Kraftfahrzeug.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.03.2005, 19:57 Uhr

zu: Wohnmobil -> Änderungen?!

Ich habe mich noch mal schlau gemacht, und es scheint wirklich so zu sein, dass das Tempolimit für Wohnmobile über 3,5 t demnächst von 80 km/ auf 100 km/h angehoben wird.

Allerdings wird es wohl nicht schon zum 01.04.2005 soweit sein, denn ich konnte folgende Mitteilung des Verkehrsministeriums finden:

"Die Pressemitteilung ( ... ) ist, was den Zeitpunkt des Inkrafttretens betrifft, falsch. Die Ausnahmeverordnung wird keinesfalls am 1. April 2005 in Kraft treten können. Damit ist erst in etwa vier Wochen zu rechnen."

Zum Tema Überholverbot hieß es:

"Das Zeichen 277 StVO ist bei Tempo 100 km/h von den Wohnmobilfahrern der genannten Gewichtsklasse zu beachten. Das heißt, dass Wohnmobile über 3,5 t zGG Lkw bei angeordnetem Zeichen 277 StVO nicht überholen dürfen. Dies ist sicherlich für Wohnmobilfahrer unbefriedigend. An einer
Lösung des Problems wird jedoch gearbeitet."

Das kann man wohl so interpretieren, dass auch der Text zu Z 277 irgendwann geändert werden soll, vermutlich aber nicht gleichzeitig mit der Anhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
26.03.2005, 21:13 Uhr

zu: Wohnmobil -> Änderungen?!

Manmanman.. Ich wusste auf euch ist verlass. Das finde ich gut, man lernt ja nie aus!

also Danke für die Antworten. das macht mich ja um einiges schlauer...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.03.2005, 18:17 Uhr

zu: Wohnmobil -> Änderungen?!

@ MF:
http://www.ruegen-surfspots.info/newsgroups/articl
e.php?id=5839&group=de.rec.reisen.camping


Ansonsten gibt es wohl noch keine offizielle Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums. Die Änderung wird wohl mit der Herausgabe des nächsten Bundesgesetzblattes veröffentlicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B

Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten

Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?

Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren

Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen

Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen