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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
19.09.2017, 15:43 Uhr

Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Hi, das Auto von meinem Kumpel ist vor nem Monate kaputt gegangen, er hat jetzt zur zeit gar keins :/ Seit dem kommt er regelmäßig zu spät zur Arbeit, weil die öffnetlichen einfach so scheiße bei ihm fahren. Jetzt wurde er gekündigt und ich kann nicht glauben dass es einfach so erlaubt ist. Auf https://www.fristlosekuendigung.com/arbeitsrecht/kuendigung-aus-wichtigem-grund/ ist zu spät kommen nicht als triftiger Grund für eine Kündigung aufgeführt. Kann man da also was gegen unternehmen? Was meint ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
21.09.2017, 15:36 Uhr

zu: Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Ich weiß nicht, wie krass die Verspätung war, aber wenn es sich so sehr häuft und nicht nur 5 Minuten sind, dann hat der Chef das Recht dazu, denke ich

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.09.2017, 09:14 Uhr

zu: Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Bisschen kurz gedacht, oder.
Wenn man mit den Öffentlichen zur Arbeit fahren (muss), muss man seine Fahrt so planen, dass man pünktlich erscheint. Eine Bahn früher wäre da sicher nicht verkehrt. Und man hätte auch mal mit dem Chef reden können, was da möglich ist, wenn die Verkehrsverbindung (nachweisbar) so schlecht ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Zügig links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen