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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
10.08.2017, 14:11 Uhr

Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Hello :)

als mein Kumpel geheiratet hat, hat er einen Ehevertrag unterschrieben, dass das Vermögen der beiden getrennt bleibt. Jetzt wollte er ganz normal sich das Auto seiner Frau ausleihen, aber sie hat gemeint, wegen dem Vertrag darf er das nicht mehr. Weiß jemand ob das stimmt? Ich hab hier http://www.familienrecht.net/guetertrennung/ schon mal alles darüber gelesen, aber über Autos steht natürlich nicht direkt was drin, und ich bin jetzt unsicher. Aber er wird doch so wie vor der Hochzeit mit ihrem Auto fahren dürfen, das ist doch irgendwie Blödsinn...??

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11.08.2017, 15:27 Uhr

zu: Auto benutzen trotz Gütertrennung?

Ich denke, dass es kein Problem ist, solange er in der Versicherung mit drin ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden