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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Framivo
15.12.2014, 16:16 Uhr

Fahrradfahren mit Alkohol

Mal eine ganz theoretische frage. Nicht, dass ich vorhabe das zu machen. aber was wäre wenn ich von einer party auf der ich alkohol getrunken habe mit dem fahrrad nach hause fahre und mich die polizei anhält. solange ich nicht mehr als 1,6 promille habe passiert mir dann doch nichts oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Melly
15.12.2014, 18:53 Uhr

zu: Fahrradfahren mit Alkohol

Es kann zu einer Anzeige kommen, welcher ganz sicher fallen gelassen wird. Zumindest laut dieses Geldbußkatalog Seite https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Ich könnte schwören, früher waren die Strafen etwas härter.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben