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FAHRTIPPS Smalltalk :-)
Cheesi
14.06.2007, 22:43 Uhr
Pferdeanhänger ja oder nein!?
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich blicke nämlich nicht durch und die Fahrschule nicht und der Polizist den ich gefragt hab auch nicht.
Also ich habe den Führereschein klasse B normal. Ich möchte ein Pferd abholen ich habe ein Auto, dass 1,4 Tonnen wiegt einen Anhänger der 650kg wiegt und ein Pferd das ca. 450 KG wiegt. macht bei mir zusammen in der Kombination ca 2,5 Tonnen. Man darf ja bis 3,5 Tonnen. Darf ich das ao zusammen oder ist der Hänger zu schwer gibts da regeln?
Liebe Grüße
Jessi
Soni88
14.06.2007, 22:51 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Joa, Anhänger mit Pferd wiegen zusammen nicht mehr als das Auto leer, und da es insgesamt wie du bereits sagtest unter 3.5t bleibt, sollte es gehen. So hab ichs jedenfalls gelernt
Volltreffer
14.06.2007, 22:59 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Nö, falsch.
Zulässige Gesamtmasse, also landläufig zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr sein als die Leermasse des Zugfahrzeuges.
Der Zug allerdings darf nicht mehr zulässige Gesamtmasse als 3,5 Tonnen haben.
Das bedeutet, daß das Autolein höchstens einen Anhänger mit 1400 kg zulässiger Gesamtmasse anhängen darf, das Autolein aber dann höchstens eine Gesamtmasse von 2100kg haben dürfte.
Weiterhin müßten aber diese Anhängelasten auch entsprechend eingetragen sein.
Volltreffer
14.06.2007, 23:09 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Zur gelegentlich lektüre sei dir, deiner seltsamen Fahrschule und deinem, sofern er überhaupt beim Verkehrsdezernat zugange ist, Polizisten §6 der Fahrerlaubnisverordnung empfohlen.
Hier der betreffende Auszug:
»Klasse B:Kraftfahrzeuge â EURO” ausgenommen Krafträder â EURO” mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)«
to
15.06.2007, 10:58 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Bei der Frage nach der benötigten Fahrerlaubnis spielt nicht das tatsächliche Gewicht vom Anhänger mit Pferd die entscheidende Rolle, sonder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
Wenn diese zulässige Gesamtmasse entweder kleiner oder maximal gleich gross ist wie die Leermasse des ziehenden Autos, dann musst Du noch darauf achten, ob beide zulässige Gesamtmassen (also von Auto+Anhänger) in der Summe nicht über 3,5 t liegen.
Nur wenn beides zutrifft reicht Klasse B.
Technisch solltest Du aber auch darauf achten, dass die zulässige Anhängelast des Autos eingehalten wird und auch, dass der Anhänger durch das Pferd nicht überladen wird.
Crashkid
15.06.2007, 16:36 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Und darauf achten, dass der Anhänger nur eine Achse hat und ungebremst ist, wenn ich mich nicht irre.
carhol
15.06.2007, 17:15 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
da irrst du
holger
Rock-Keks
18.06.2007, 20:04 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Soweit ich weiß, darf man mit der Kl. B einen Anhänger ziehen, der max. 750 kg wiegt.
Die ganze rechnerei bezieht sich auf die Kl.BE ....
Volltreffer
18.06.2007, 20:17 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Hallo, hallo! Jemand zuhause?
Stein-Keks!
Scroll mal hoch, da habe ich den entsprechenden § aus der FeV hinkopiert!
Und sowas schläft in einem Bett....!
Crashkid
19.06.2007, 16:56 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Ich dachte man darf mit Klasse B nur ein Gespann mit maximal 3 Achsen fahren?
Oder wurde da mal was geändert?
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Ja, ja ist ja schon gut! War ja auch nur ein Scherz!
Ich habe außerdem von Spalte 9, nicht von Spalte 10 geschrieben.
Aber zu der Frage des TE steht hier mehr:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/BE.ph
p
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
6
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Oh, sorry, falschen Threed gewählt.
to
19.06.2007, 20:12 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
»Ich dachte man darf mit Klasse B nur ein Gespann mit maximal 3 Achsen fahren?«
Verwechsele da mal nicht Klasse B mit Klasse 3!
Bei Klasse B gab es noch nie eine Achszahlbeschränkung.
Crashkid
20.06.2007, 00:29 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Hmm, entweder ich werde alt oder mein Fahrlehrer sollte mal ein aktuelleres Lehrbuch kaufen xD
to
20.06.2007, 00:39 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
»mein Fahrlehrer sollte mal ein aktuelleres Lehrbuch kaufen«
...oder einmal eine Fortbildung besuchen?
Immerhin gibt es die Fahrerlaubnisklassen mit den Buchstaben schon seit 1.1.1999
Crashkid
20.06.2007, 01:01 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
Hmm, keine Ahnung. Ich bin der Meinung dass der mal sowas gesagt hat von wegen nur eine Achse und ungebremst.
Ist allerdings ja auch schon wieder 2 1/2 Jahre her. Wäre also möglich dass ich mich irre. Ich werde ihn mal fragen wenn er mir über den Weg läuft.
Gute Nacht
Jan
to
20.06.2007, 01:10 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
»Ich werde ihn mal fragen wenn er mir über den Weg läuft.«
Schon wieder so ein Pardoxon: Ein Fahrlehrer der läuft.... but anyway
Die Achszahlbeschränkung gab es zwar lange Jahre bei Klasse 3. Aber schon seit 1.1.99 gibt es die für die (Nachfolge-)Klasse B nicht mehr. Sowas sollte sich bis heute eigentlich unter den Kollegen Ausbildern so langsam rumgesprochen haben.
Crashkid
20.06.2007, 10:11 Uhr
zu: Pferdeanhänger ja oder nein!?
So paradox ist das gar nicht, die Fahrschule ist genau neben meiner Schule und da läuft er des öfteren in seiner Mittagspause vorbei um sich was zu Essen zu holen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
Auf Bahnübergängen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?
Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat
Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte
Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
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