Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

FAHRTIPPS Smalltalk :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
10.06.2006, 14:35 Uhr

@Heuschreck

»Ach Du meine Güte, so ein Kleinfuchs schon wieder ;)«

Na da redet ja grad der Richtige :-D

»Klar, Mord ist auch viel schlimmer, deshalb parke ich auch ohne ein schlechtes Gewissen gerne mal falsch.

Super, oder? Wird auch nicht immer jemand zwingend deswegen geschädigt.«


Ich sehe auch nicht, warum du ein schlechtes Gewissen haben musst, wenn du mit dem Falschparken garantiert niemanden behinderst.

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
10.06.2006, 17:04 Uhr

zu: @Heuschreck

"Demnach wäre 150 km/h im Ort auch nicht verkehrt, solange garantiert niemand gefährdet wird. "

Wenn das garantiert (also 100%ig sicher gestellt ist) ist, warum nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
10.06.2006, 17:40 Uhr

zu: @Heuschreck

@Schrecke:

NEIN!


Dies ist nicht "garantierbar". Jedenfalls nicht ohne Absperrung und Sicherheitsvorkehrung.


Äpfel und Birnen!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
10.06.2006, 18:02 Uhr

zu: @Heuschreck

Ich bin der Meinung: Wenn es möglich wäre, -ohne jegliche Gafahr- hätte ich nichts einzuwenden...

Ich fahre nicht wegen dem Gesetz innerorts 50, sondern weil ich niemanden gefährden will. Genauso fahre ich auch manchmal dort, wo 50 stehen, nur 40, wenn ich weiss dass da öfters Kinder spielen; wenn ich weiss, dass die Strecke frei ist, fahre ich mit dem Motorrad überland auch mal 150 oder 160.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
10.06.2006, 18:31 Uhr

zu: @Heuschreck

»Klar, Mord ist auch viel schlimmer, deshalb parke ich auch ohne ein schlechtes Gewissen gerne mal falsch.

Super, oder? Wird auch nicht immer jemand zwingend deswegen geschädigt. «


Dieses "Birnen und Äpfel" Beispiel kam von dir, nur mal so zur Info. Erst denken, dann posten....

MfG,

zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
10.06.2006, 18:50 Uhr

zu: @Heuschreck

»Demnach wäre 150 km/h im Ort auch nicht verkehrt, solange garantiert niemand gefährdet wird.«

Grundsätzlich m.E. ja. Aber die Streckenabschnitte innerorts mit Gefahrensichtweite > 140 Meter sind wohl so dünn gesät, dass dieses Beispiel in meinen Augen eher unter Polemik einzureihen ist ;-) Mir fällt jedenfalls spontan in Wien keiner ein, nicht einmal Sonntag um vier Uhr morgens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
10.06.2006, 21:00 Uhr

zu: @Heuschreck

@Heuschrecke: Danke für deinen ausführlichen Bericht. jetzt verstehe ich, was du gemeint hast, also sorry für den letzten Kommentar...

Ich hoffe aber schwer, dass du mich nicht mit "A" meinst, das wäre dann schon schwere Verdrehung der Tatsachen ;-)

Nichts für ungut,

MfG,

zink

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil der Bremsweg länger wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Auf regen Fußgängerverkehr achten

Höchstparkdauer beachten

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten