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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Daylight
12.03.2006, 17:12 Uhr

Kann man den Unfallbericht online einsehen?

Hallo,

davon habe ich von einer Bekannten gehört. Man könnte Unfallberichte online einsehen. Stimmt das? Wenn ja wo?

Vielen Dank
Daylight

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Daylight
12.03.2006, 17:37 Uhr

zu: Kann man den Unfallbericht online einsehen?

Aber so hat sie rausgekriegt wie viel Schaden der Unfall ihres Ex verursacht hat. Zumindest behauptet sie das.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
12.03.2006, 17:45 Uhr

zu: Kann man den Unfallbericht online einsehen?

Du kannst die Polizeiberichte teilweise online lesen, so wie die Polizei sie dann auch an die Presse weitergibt. Aber nur so in der Form "Ein 27jähriger Kölner übersah auf der Hauptstraße einen entgegenkommenden...." und "es entstand ein Sachschaden in Höhe von X Euro". Namen werden da nicht genannt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren