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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lea
02.02.2006, 18:35 Uhr

Versicherung

Ich möchte dieses Jahr mit ein paar Freunden nach Frankreich in den Urlaub fahren und wir haben uns entschlossen mein Auto zu nehmen. Da ich aber nicht die ganze Strecke alleine fahren wil haben wir gesagt wir teilen sie uns. Wie ist das jetzt aber mit der Versicherung. Müssen die anderen extra eine Versicherung abschließen? oder geht das über meine Versicherung mit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2006, 18:40 Uhr

zu: Versicherung

Die Kraftfahrtversicherungen gelten immer je Fahrzeug und nicht je Fahrer. Es besteht also Versicherungsschutz für alle berechtigten Fahrer. Ausnahme: Du hast einen speziellen "Alleinfahrer-Tarif" abgeschlossen, bei dem du dich verpflichtest hast, das Fahrzeug nur selbst zu steuern. Ob das bei deinem Vertrag der Fall ist, wirst du selbst am besten wissen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- in keinem Fall vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße