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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
07.11.2005, 17:28 Uhr

Fahrlehrer Klasse B - Ausbildung Klasse S

Eine kurze Frage bitte, darf der Fahrlehrer mit Fahrlehrerschein Klasse B auch Klasse S ausbilden? Für Leichtkraftfahrzeuge würde ich sagen ja, wie siehts aber aus mit dreirädrigen Kleinkrafträder?

Bitte auch um eine Angabe der dazugehörigen §§

Danke Patrick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.11.2005, 18:21 Uhr

zu: Fahrlehrer Klasse B - Ausbildung Klasse S

»lies dir einfach mal die definition der klasse s durch.«

Na ja, so einfach ist es leider nicht, weil sich die Fahrerlaubnisklassen nicht mit den Fahrlehrerlaubnisklassen decken. Bestes Beispiel ist ja die Mofa-Ausbildung, die nur von Klasse-A-Fahrlehrern durchgeführt werden darf, obwohl bekanntlich jede Fahrerlaubnis zum Führen von Mofas berechtigt.

@ patrick22:

Ein FL der Klasse B(E) darf auch die Klasse S ausbilden, weil es eine eigenständige Fahrlehrerlaubnis der Klasse S nicht gibt. In der neuesten Fassung des § 1 Abs. 2 Satz 2 FahrlG heißt es jedoch: "Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse S oder die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE berechtigt auch zur Ausbildung von Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h erwerben wollen.

In der Fußnote wird darauf verwiesen, dass die Änderung am 01.06.2005 wirksam wird. Meines Wissens ist die Änderung aber nie tatsächlich in Kraft getreten. Nachlesen kannst du das z.B. unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fahrlg/__1
.html


Ob es eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse S nun zumindest theoretisch gibt und warum man diese widersinnige Änderung geplant hat, weiß ich nicht. Vielleich kann dein FL-Verband diese Frage beantworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Wenn sich die Schranken senken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern