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FAHRTIPPS Smalltalk :-)
Jens-L.
26.10.2005, 10:03 Uhr
Aufbauseminar, oder nicht???
Hallöchen,
ich bin heute morgen einem drauf gefahren. Wir sind dann rechts rangefahren und der Typ an die Polizei angerufen. In der Zwischenzeit haben wir haben die personalien usw. ausgetauscht, so als die Polizei ankam, wieder gefahren ist.
Jetzt meine Frage, muss ich zum Aufbauseminar, oder sowas???
Jens-L.
26.10.2005, 10:45 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Garnichts, die ist wieder abgefahren... Die hat nichts aufgeschrieben und nichts...
Jens-L.
26.10.2005, 12:11 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Achso, danke für die Antwort. Aber der Typ hat sich die Telnr. von der Versicherung von mir usw. geben lassen. Leiten die das irgendwie weiter?? (Kenn mich da garnicht aus, wie sowas läuft)
Jens-L.
26.10.2005, 15:40 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Erstmal danke für die Antworten! Da bin ich ja schonmal erleichtet, wenn die Versicherung nichts macht.
@casello
Naja, es geht. Scheinwerfer sind kaputt und Motorhaube verbeult und so, aber am Auto wo ich aufgefahren bin, ist nur die Stoßstange beschädigt. (Zumindest so auf den Ersten Blick)
xgoedex
26.10.2005, 18:09 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
Bei einem reinen Auffahrunfall innerorts ohne Personenschaden ist es in der Regel ohnehin mit einem Verwarngeld von 35,- Euro erledigt, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Also nix mit Punkten u. Nachschulung, etc.
Es sei denn, es gäbe Anhaltspunkte für zu geringen Abstand oder nicht angepaßte Geschwindigkeit, was aber im Nachhinein schwer bis gar nicht nachzuweisen wäre.
Deshalb fast immer nur Ahndung nach § 1 StVO.
Orso
26.10.2005, 22:04 Uhr
zu: @xgoedex
Hallo xgoedex,
da Du ja, wie ich zwischenzeitlich weiß, vom Fach bist, würde mich interessieren, warum man bei dem von Dir o.e. Fall i.d.R. ein Verwarngeld i.H.v. 35,- EUR bekommt? Stützt sich die Begründung auf den von Dir zitierten §1 StVO?
xgoedex
27.10.2005, 14:00 Uhr
@ Orso
Ja, fällt normalerweise unter die "Grundregeln" gem. § 1 Abs. 2 StVO.
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten enthält zum § 1 StVO u. a. folgende Texte:
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. 35,- Euro
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. 35,- Euro
oder auch, falls beim Unfall kein spezieller Tatbestand vorliegt, ganz allgemein:
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer. 35,- Euro
klotzi
01.11.2005, 04:55 Uhr
zu: Aufbauseminar, oder nicht???
"Bei einem reinen Auffahrunfall innerorts ohne Personenschaden ist es in der Regel ohnehin mit einem Verwarngeld von 35,- Euro erledigt, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Also nix mit Punkten u. Nachschulung, etc.
Es sei denn, es gäbe Anhaltspunkte für zu geringen Abstand oder nicht angepaßte Geschwindigkeit, was aber im Nachhinein schwer bis gar nicht nachzuweisen wäre."
Hi. Also ich bin einem RÜCKWÄRTS draufgefahren (war sehr kompliziert), Polizei kam. Da laut Polizei rückwärts drauffahren immer als "schwerwiegend" gilt, hätte es Nachschulung gegeben. Polizei hat aber Auge zugedrückt, gab nichtmal ein Verwarngeld sondern nur mündliche Verwarnung, da ich von vorne bedrängt wurde.
Normal wär aber Nachschulung angesagt gewesen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte
Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Andreaskreuz warten
In jedem Fall beschleunigt weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Radfahrer muss warten
Ich muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße
Auf eine Unterführung
Auf eine Sackgasse
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