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FAHRTIPPS Smalltalk :-)
Bobbie25
28.07.2005, 13:32 Uhr
Überholverbot für LKWs
Hallo Leute,
kennt Ihr das Problem, wenn Äpfel Bierfässer mit 4 km/h auf 5 km überholen, wenn 3 LKWs genüsslich nebeneinander herrollen und man sich gemütlich die Werbung am Heck anschauen kann.
Schön auch wenn LKWs einfach mal mutig sind und in die mittlere spur ziehen, der kleinere wird schon rübergehen....
Deshalb bin ich bei 2 spurigen Autobahnen generell für ein striktes Überholverbot für LKWs.
Rücksichtsloses ausscheren in die mittlere Spur soll geandet werden.
Was haltet Ihr davon?
Stefan Süßmann
28.07.2005, 13:37 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Eine Differenzgeschwindigkeit von 4 km/h dürfte schon recht guter Wert sein und in der Regel in der Ebene nicht erreicht werden.
mfg
Stefan
Bobbie25
28.07.2005, 23:10 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Hab gerade gelesen, dass man heiss diskutiert, zumindest auf 2 spurigen Autobahnen generelles Überholverbot durchzusetzen.
Allgemein ist jedes Überholen von LKWs schon alleine deshalb verkehrswidrig, weil nicht mit ausreichender geschwindigkeit überholt wird.
diezge
29.07.2005, 09:20 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Hallo Zusammen,
ich bin auch für ein generelles Überholverbot für LKWs auf zweispurigen Straßen. Ich habe für diese Überholerei kein Verständnis. Bei dreispurigen Straßen habe ich kein Problem damit, denn dann können die Autos ja alle ganz links vorbei. Zwar langsam, aber es geht.
Beispiel:
Wenn man 1000 km mit 80 km/h fährt, benötigt man dafür 12,5 h. Wenn man 1000 km mit 85 km/h fährt benötigt man dafür 11,75 h. Das sind 45 Minuten auf 1000 km! --> Peanuts.
Erst gestern scherte ein LKW vor mir aus und ich mußte hart in die Eisen steigen. Ich kenne die Besitzerfirma des LKWs (liegt in meinem Wohnort) und dieser war noch 100 km entfernt. Warum dann diese gefährliche Überholaktion? Bei 100 km Strecke schrumpft der Zeitvorteil auf 4,5 min. Mir kann kein LKW-Fahrer erzählen, daß davon irgendwelche Lieferungen zu spät kommen oder der Kunde beim nächsten Mal eine andere Spedition wählt oder hohe Kosten für den Kunden auftreten! Wegen 5 Minuten? Nee, also wirklich nicht.
Gruß,
diezge
Waechter im All
29.07.2005, 12:51 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Die 45 Minuten "Peanuts" können aber im Zweifelsfall entscheidend sein, ob Dein Laster noch ausgeladen wird oder nicht, ob das Schiff noch im Hafen liegt oder nicht, auf dem Dein Container verladen werden soll, oder ob die Firma, bei der Du liefern sollst, noch auf hat oder nicht und Du deshalb die Nacht bis zum nächsten Morgen auf dem Firmanparkplatz verbringen musst statt den Laster schon zu beladen, damit Du morgens gleich die nächste Tour fahren kannst.
][
29.07.2005, 13:05 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Genau das ist nämlich das Problem. Ich bin Azubi und momentan in der Dispo, weiss also, wie wichtig 45 Minuten sind. Die können auch der Grund sein, warum man in Frankreich nen paar 100€ Strafe zahlt, weil man den Fahrer über die Fahrzeit gehen lassen musste um den Termin einzuhalten etc.
Und wir reden nicht von 85, sondern von 91/92 Km/H die ein LKW läuft. Vernünftig motorisiert wird er auch am Berg nicht langsamer. Der häufigste Grund für Überholmanöver sind nunmal ausländische LKW. Zum einen die, die über keinen Begrenzer verfügen und auch über 91 oder 92 laufen und dann die, die alt und hoffnungslos untermotorisiert sind und deshalb an jeder Steigung 10 Gänge zurückschalten und mit 40 die Berge hochkriechen müssen.
Da überholt dann der gut motorisierte westeuropäische LKW weil er mit 500PS ausreichend Leistung hat, um da auch beladen mit 90 hochzufahren.
Als PKW-Fahrer bin ich auch gegen ein Überholverbot, als Disponent dagegen...
Und nu?
Christian
Waechter im All
29.07.2005, 13:54 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Wo ist das Problem? Du bist doch in beiden Fällen dagegen ;-P
jimmy_18
29.07.2005, 14:03 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Wenn der eigene Wagen eh nur 130 fährt, sieht man das alles etwas entspannter... ;-)
][
29.07.2005, 14:10 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Ups, etwas unaufmerksam beim schreiben gewesen. Als PKW-Fahrer bin ich gegen diese Überholerei, also für das Verbot. Als Disponent bin ich gegen das Verbot.
Hat mit dem eigenen Wagen nichts zu tun, momentan fahr ich mind. 1x täglich über 200 :D Aufm Firmengelände sollen wir aber höchstens 150 fahren, hat mein Chef gesagt.
Christian
Chiller
29.07.2005, 14:13 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Auf Autobahnen muss die Differenzgeschwindigkeit beim Überholen mindestens 20kmh betragen. Das bedeutet ja faktisch ein Überholverbot für LKWs. Nur leider halten sich viele nicht dran :-(
diezge
29.07.2005, 16:27 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Hallo,
Chiller hat hier auch ein gutes Argument gebracht. Ob das jetzt genau 20 km/h sind, weiß ich nicht, auf jeden Fall eine wesentlich höhere Geschwindigkeit.
Nochmal zu den 45 Minuten Zeitersparnis:
Die Warscheinlichkeit, daß der Verkehr durch sonstige Zwischenfälle zum Stehen kommt (Unfälle, Urlaubsreiseverkehr, Tunnel, Grenzübergänge...) ist so hoch, daß die 45 Minuten meiner Meinung nach keine Rolle mehr spielen. Wie oft stehen die LKW stundenlang vor Alpentunnels und Grenzübergängen. Der Verkehrsfunk meldet nicht selten 4 Stunden und mehr. Da machen 45 Minuten hin oder her den Kohl auch nicht mehr fett.
Da hilft nämlich nur eins: Früher losfahren. Wenn dies nicht möglich ist, dann liegt das am System Straßenverkehr und der Spediteur sollte prüfen, ob er seinen Kunden eine bestimmte Strecke in einer bestimmten Zeit überhaupt versprechen kann oder ob es nicht sinnvoller ist, längere Fahrzeiten einzukalkulieren. Wer jetzt sagt, dann bekommt eben eine andere Spedition den Auftrag, dann sage ich dazu, daß, wenn es die eine Spedition nicht schaffen kann, dann kann es die andere auch nicht.
Gruß,
diezge
Thomas Ihle
29.07.2005, 16:49 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
§ 5 (1) StVO gilt generell. Wesentlich höher bedeutet nach geltender Rechtssprechung mindestens 20 km/h mehr.
http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=5
Thomas Ihle
29.07.2005, 16:51 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
§ 5 (2) StVO natürlich ! (Tippfeeler)
Waechter im All
29.07.2005, 17:58 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
>>wenn es die eine Spedition nicht schaffen kann, dann kann es die andere auch nicht.<<
Nee, aber die Spedition, die gleich schon sagt "das schaffen wir nicht", wird nächstesmal gar nicht erst angerufen! Die gilt dann eben als unfähig, unflexibel, unfreundlich... such Dir was aus.
Bobbie25
29.07.2005, 22:15 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Ich denke den Spagat zu finden ist sehr schwer, ich arbeite selbst bei einer Reederei im Logistik-Bereich.
Man glaubt gar nicht wie ungeduldig teilweise die Empfänger der Ware sind oder die "Zwischenspeditionen" diese Hektik teilweise noch hochpuschen.
Natürlich spielt im Container-Verkehr auch die Kosten eine Rolle, man kann mit einer Nahverkehrstour kein Geld verdienen. So ein LKW kostet aber auch im Fernverkehr sind die Margen mit gerade mal 82cent/km und teilweise günstiger doch recht ausgelotet.
Ich habe früher selbst Disposition von LKW im Containerverkehr gemacht und ich kann ein Lied singen, die Zeiten und der Konkurrenzkampf darum ist rauer geworden...
Aber nichts desto trotz gibt es in Deutschland nunmal Gesetze und es kann in der Rush-Hour nunmal nicht angehen, dass LKWs wirklich mehrere Kilometer überholen und im schlimmsten Fall schehrt der eine überholende wieder ein und der nächste zieht aus der Spur!!!!
Gerade hier in NRW dem grössten Bundesland (nicht flächenmässig) also den meisten Einwohner ist die Hölle los, wenn der LKW in den kommenden Jahren durch die Osterweiterung steigt und ltw. ADAC wird er steigen!
Aber alles schlechte hat ja auch was gutes, denn unser "Vater" Staat sorgt ja schon automatisch dafür das die PKW-Fahrer ihr Fahrzeug stehenlassen weil....
... die Steuern immer höher werden
... die Spritpreise explodieren
... die Lebenserhaltungskosten steigen
... die Zahl der Staus zunehmen
... die Zahl der Autobahnbaustellen steigt
Da steigen mittlerweile doch viele wieder "unfreiwillig" auf Bus & Bahn um, der Dumme, der jeden Tag 120km hin/her pendeln muss, weil er keine gute Anbindung hat, der ist weiterhin die Melkkuh.
Aber es gibt ja mittlerweile die Regelung im Stau auch den Standstreifen zu befahren (neue blaue Schilder weissen darauf hin), nur gesehen hab ich diese noch nirgends!!!
LG
BB
durbanZA
29.07.2005, 23:21 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
» Aber es gibt ja mittlerweile die Regelung im Stau auch den Standstreifen zu befahren (neue blaue Schilder weissen darauf hin), nur gesehen hab ich diese noch nirgends!!!
«
A 7 Hamburg- Hannover auf ca. 30km zwischen AD Walsrode und Solatu zum Beispiel.
Wenn die Standspur freigegeben wird dann nur zeitweise bei dichtem Verkehr, da bei Freigabe der Standspur das Geschwindigkeitslimit auf 100 herabgesetzt werden muß.
meisterLars
31.07.2005, 18:05 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Es gibt aber auch teilweise saublöde LKW-Fahrer.
Vor einiger Zeit bin ich mit meinem Iveco 7,5t Kipper leer(!) über die Autobahn gefahren. Nach Tacho hatte ich ca 90 km/h drauf.
Kurz vor einem nicht unsteilen Bergaufstück meinte ein Kippsattelzug, der hinter mir war, einen Überholversuch starten zu müssen. Natürlich war er beladen (Haupteinflugscneise für LKWs die bei uns in den Steinbrüchen waren).
Naja, er schert halt aus, holt langsam auf und als es ganz steil wurde, fehlte ihm mit seinem Kacktros dann doch wohl die nötige Leistung.
Ich konnte meine 90 nämlich bequem weiterfahren.
Er mußte sich dann wieder hinter mir einordnen und ich bin ihm dann recht schnell enteilt...
Ich meine, wie doof kann man sein? er mußte sehen daß ich leer bin und dadurch doch eventuell Vorteile am Berg haben könnte. Oder sehe ich das falsch???
Bobbie25
01.08.2005, 18:44 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Ja, aber das weiss klein ALI doch nicht. Die meisten LKW Fahrer sind zudem einfach gestrickt.
;)
Lg
BB
][
01.08.2005, 18:46 Uhr
zu: Überholverbot für LKWs
Da sagst du was... ich hab heute wieder gelitten. Wie kann es sein, dass ein Kraftfahrer mit leerem Tank liegenbleibt?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Die Regel "rechts vor links"
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte
Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?
Verschlechterung des Lenkverhaltens
Überbeanspruchung der Bremsen
Schäden an tragenden Fahrzeugteilen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
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