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Security_neu
29.05.2005, 13:31 Uhr
zu: Roller-tuning
Neben der Todesstrafe wird dein Roller verbrannt.
Manoman, lass es einfach sein, es ist VERBOTEN!!
Ich frag ja auch nicht: Ich hab ne Bank ausgeraubt, 20 Geiseln genommen - Was bekomm ich? Ist dann der Führerschein weg? *gg*
Du wirst ne Anzeige bekommen und vors Gericht kommen. Der Richter wird dich bestrafen!
xgoedex
29.05.2005, 13:41 Uhr
zu: Roller-tuning
In solchen Fällen lasse ich persönlich den Roller zusätzlich zur Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis grundsätzlich zur Beweissicherung sicherstellen. Der wird dann vom Gutachter fein säuberlich zerlegt und anschließend darfst du dir das Gerümpel in einer großen Schubkarre gegen Bezahlung wieder abholen. Wahlweise kannst du den Schrott aber auch in einem großen Sack hinter dir herschleifen.
Die gepfefferte Rechnung für den Gutachter und das Abschleppunternehmen, sowie Sozialstunden folgen.
Warte bis du alt genug bist und mach den erforderlichen Führerschein!
xgoedex
29.05.2005, 13:43 Uhr
zu: Roller-tuning
Hat sich überschnitten.
Klar kannste den verkaufen. Jemand mit entsprechender Fahrerlaubnis darf ihn ja fahren. Sollte aber auch die entsprechende Betriebserlaubnis vorliegen. Die kann man ja entsprechend umschreiben lassen.
xgoedex
29.05.2005, 14:11 Uhr
zu: Roller-tuning
hmm.. aus welcher Sache willst du rauskommen? Biste schon erwischt worden?
Wenn ich dich richtig verstehe, dann ist der Roller so heftig getunt, dass Klasse M auch nicht mehr ausreicht?
Den Roller zu verkaufen ist nicht strafbar. Jedoch mußt du den Käufer auf die tatsächliche (veränderte) Leistung des Rollers hinweisen (am besten schriftlich im Kaufvertrag).
Oder du schraubst den Roller zurück auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Wenn jemand anderes meint, sich unbedingt mit dem Roller strafbar machen zu müssen, ist es ja nicht mehr dein Problem.
Entscheidend ist, wer den Roller im öffentlichen Straßenverkehr ohne entsprechende Fahr- und Betriebserlaubnis führt und ob der Halter dies angeordnet, zugelassen oder ermöglicht hat. Wenn du nicht mehr der Halter bist, kann dir auch keiner was. Daher solltest du den Roller vielleicht besser ohne Versicherungsnachweis und -kennzeichen verkaufen.
Pascal
29.05.2005, 14:17 Uhr
zu: Roller-tuning
@xgoedex
". Der wird dann vom Gutachter fein säuberlich zerlegt und anschließend darfst du dir das Gerümpel in einer großen Schubkarre gegen Bezahlung wieder abholen. "
Ist das jetzt dein Ernst? Wieso wird der Roller zerlegt? Und falls er zerlegt wird, wieso wird er dann nicht wieder zusammengebaut? Das ist doch ganz klar Sachbeschädigung. Gehe mal davon aus, daß das als Scherz gemeint war.
xgoedex
29.05.2005, 14:58 Uhr
zu: Roller-tuning
»Ist das jetzt dein Ernst? Wieso wird der Roller zerlegt? Und falls er zerlegt wird, wieso wird er dann nicht wieder zusammengebaut? Das ist doch ganz klar Sachbeschädigung. Gehe mal davon aus, daß das als Scherz gemeint war.«
Nö, das ist so und ist zumindest in diversen Behörden von NRW gängige Praxis. Wie sollen sonst die nötigen Beweise erhoben werden?
Das Fahrzeug mit den daran befindlichen Veränderungen ist Beweismittel. Zur Erhebung des Sachbeweises für das Ermittlungsverfahren ist es oft erforderlich, das Fahrzeug entsprechend weit zu demontieren, soweit der Staatsanwalt sein o.k. dazu gibt. Die Kosten für die Untersuchung trägt der Beschuldigte. Sollte sich seine Unschuld herausstellen, bleibt die Behörde auf den Kosten sitzen. Für das "wieder zusammenbauen" gibt es keine rechtliche Veranlassung. Die Kosten dafür würde außerdem ebenfalls der Beschuldigte tragen müssen.
Es handelt sich rechtlich also nicht um eine Sachbeschädigung, sondern um eine strafprozessuale Maßnahme.
xgoedex
29.05.2005, 15:04 Uhr
zu: Roller-tuning
@ Freddy123
Wenn der Roller wieder 45 km/h fährt, dann ist es zumindest kein Fahren ohne Fahrerlaubnis mehr.
Wenn für die Abgasanlage nichts schriftliches existiert, bzw. die Teile nicht zugelassen sind, liegt nur noch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Bedeutet für Fahrer (und evtl. zusätzl. für den Halter) 50,- Euro Bußgeld und 3 Punkte.
Pascal
29.05.2005, 15:34 Uhr
zu: Roller-tuning
@xgoedex
Danke für die Auskunft. Wie du sicher gemerkt hast, war mir das neu. :)
Hätte auch nicht gedacht, daß man zur Beweissicherung den Roller komplett demontieren muß, hab wohl einfach zu wenig Ahnung. Hatte einfach gedacht, man würde ne Probefahrt machen, dann sieht man ja, ob er zu schnell fährt, oder nicht.
"Sollte sich seine Unschuld herausstellen, bleibt die Behörde auf den Kosten sitzen. "
Immerhin.
xgoedex
29.05.2005, 16:27 Uhr
zu: Roller-tuning
@ Pascal
Na ja, komplett demontieren ist wohl nicht unbedingt nötig. Ich gebe zu, ich neige manchmal zu Übertreibungen. So weit wie erforderlich eben. Und das kann schon recht weitreichend sein.
Einfach ne Probefahrt machen ist so eine Sache. So läßt sich sicherlich am schnellsten und einfachsten die max. Geschwindigkeit ermitteln. Man weiß aber vorher nie, was wirklich dran gebastelt wurde und außerdem sind für die oftmals erreichte Leistung und Geschwindigkeit weder Bremsanlage, noch Lenkung und Fahrwerk geeignet ausgelegt. Im übrigen wäre da noch die versicherungsrechtliche Frage, denn was ist, wenn der "Probefahrer" mit dem verbastelten Gefährt stürzen sollte.
Die andere Möglichkeit waren bislang die sog. Rollenmessgeräte. Roller rauf auf den Messstand und Gas geben, was der Roller hergibt. Leider hat man herausgefunden, dass die Messerbnisse gerade bei den höheren Geschwindigkeiten zu stark abweichen und so kein beweissicheres Ergebnis zu erzielen ist. Das Ergebnis liegt schon deswegen ein ganzes Stück über tatsächlich erreichbaren Geschwindigkeit, da der Fahrtwind (Luftwiderstand) fehlt.
Man könnte natürlich auch auf Sicherstellung des Rollers verzichten, wenn der Fahrer schon von sich aus zugibt, wie schnell der Roller ist und was dran verändert wurde. Jedoch kann er diese Angabe später vor Gericht wieder bestreiten nach dem Motto "Hab ich nie gesagt". Dann steht man wieder blöd da und hat nicht mehr viel in der Hand.
Mr. Tanke
13.06.2005, 02:12 Uhr
zu: Roller-tuning
Hallo,
kommt drauf an, wo du das machst :-)) falls du auf dem Land lebst, geht das noch eher , in einer Stadt würde ich das auch lieber bleiben lassen. Ist natürlich ein unschlagbarer Vorteil, wenn die "Bullendichte" nicht allzu hoch ist :-))
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?
Ich muss warten
Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?
Überweg frei lassen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind
Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Sie dürfen nicht abbiegen
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