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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PsychoKai666
08.05.2005, 21:54 Uhr

Mofa-Roller

Hi,
ich bin 14 und hab mich schon erkundigt,ob man mit 14 einen Mofa-Führerschein machen kann/darf.
Muss man dann ein Mofa nehmen oder kann man auch einen Roller nehmen der auch nur 30 Km/h fährt??? und wie ist es mit Mofa-rollern? kann man die auch mit 14 fahren? ich bitte um viele Informationen für das thema. Danke schon mal im Vorraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.05.2005, 22:42 Uhr

zu: Mofa-Roller

Das Mindestalter für ein Mofa ist 15 Jahre. Ob es ein "normales" Mofa oder ein Mofa-Roller ist, ist egal. Die Höchstgeschwindigkeit eines Mofas beträgt übrigens 25 km/h.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PsychoKai666
09.05.2005, 13:45 Uhr

zu: Mofa-Roller

ja, aber ich hab gefragt in fahrschulen und die haben gesagt:" klar mit 14 kann man mofa machen." hier noch linkzzz im net das es ab 14 schon geht http://www.top-fahrschule.ch/NEWS.HTM
und http://www.pvm-racing.ch/pvm_motos_Fuehrerschein.h
tml


und hier nochmal ne tabelle  


Spezialkategorie M

(Mofa) 14 Jahre max. 0,9 kW
50 ccm
30 km/h
nur Theorieprüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PsychoKai666
09.05.2005, 20:31 Uhr

zu: Mofa-Roller

Echt??? oh scheiße... ich wohn LEIDER in deutschland   lol
schade...das ist aber auch verdammt kagge!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen