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08.01.2005, 19:21 Uhr

Geschäftsführer in einer Fahrschule

Hallo Leute,

ich habe über 2 Jahre in Schleswig Holstein als Fahrlehrer gearbeitet. Nun möchte ich gerne in Hamburg als Geschäftsführer in einer Fahrschule anfangen. Die Erlaubnisbehörde in Hamburg fordert von mir den Nachweis laut FahrlG §11 Abs. 1 Satz 1-5.

Mein alter Arbeitgeber hat dies seiner Erlaubnisbehörde (Schleswig Holstein) bestätigt. Die Erlaubnisbehörde in HH akzeptiert dies leider nicht. Sie haben mir in einem Brief geschrieben, es würde Ihnen genügen, wenn ich von meinem alten Arbeitgeber bestätigt bekommen würde, dass ich die mindestanzahl an Theoriestunden gegeben habe (siehe hierzu Kommentar von Dr. Bouska "FahrlG § 11 Abs 1 Satz 4").

Nun meine Bitte: Könnte jemand von Euch für mich diese Textzeile zitieren, damit ich dies von meinem alten Arbeitgeber bestätigen lassen kann?

Danke im voraus... .

flyer2

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08.01.2005, 19:46 Uhr

zu: Geschäftsführer in einer Fahrschule

Suchst du das hier?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fahrlg/htm
ltree.html

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08.01.2005, 20:20 Uhr

zu: Geschäftsführer in einer Fahrschule

moin moin,

nee, soweit war ich schon. Hatte die §-en oben auch genannt. Ich bräuchte den Auszug aus dem "kommentierten" Gesetzt.

In dem FahrlG steht leider nichts genaues über die nachzuweisende Tätigkeit als Theorielehrer. Die Erlaubnisbehörde in HH möchte gerne von meinem alten Arbeitgeber nachgewiesen haben, das ich "ausreichend" (hierzu siehe: FahrlG-Kommentar von Dr. Bouska) Theorieunterricht in den letzten zwei Jahren gegeben habe.

D.h. ich brauche den Textauszug von Dr. Bouska, was der dazu gesagt hat ;-)

Alles etwas kompliziert, aber so sind eben die Behörden!

danke für dein Einsatz

Gruß Flyer2

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09.01.2005, 14:55 Uhr

zu: Geschäftsführer in einer Fahrschule

Hallo bs01,

das hört sich wirklich gut an. Vielen Dank für die Hilfe. Es gibt ein kleines Problem. Ich habe kein Fax. Wäre es vielleicht möglich den Kommentar über E-Mail zu verschicken?
Eigentlich würde mir nur ein Satz reichen, nämlich wieviele Theoriestunden ein Fahrlehrer in den letzten 2 Jahren unterrichtet haben muß, um sich selbständig (die Geschäftsführung) zu übernehmen.
Die Behörde meinte, der Dr. Bouska hätte sich dazu geäußert.
Falls keine der beiden Möglichkeiten (E-Mail, Satz abschreiben) in Frage kommt, würde ich mich irgendwie bemühen eine Fax-Nummer zu bekommen.

Auf jeden Fall recht herzlichen Dank schonmal im voraus.

Gruß flyer2

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09.01.2005, 16:26 Uhr

zu: Geschäftsführer in einer Fahrschule

ok, danke! Werde das der Behörde dann so sagen. Mein alter Arbeitgeber muß diese o.g. Zeilen eigentlich nur unterschreiben und dann müsste das gegessen sein!

Vielen Dank für die Hilfe

mfg flyer2

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10.01.2005, 23:29 Uhr

zu: Geschäftsführer in einer Fahrschule

Moin,

habe heute anstandslos den Brief von meinem alten Arbeitgeber unterschrieben bekommen. Morgen früh um 8 uhr stehe ich in der Behörde auf der Matte.

Näheres folgt... .

Gruß flyer2

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26.01.2005, 20:11 Uhr

zu: Geschäftsführer in einer Fahrschule

Halli Hallo,

habe den Brief bei der Behörde abgegeben. Er war korrekt (wieso auch nicht, war ja "1 zu 1" aus "Bouska" übernommen :-) ). Damit ist das Thema erledigt und freue mich auf meine neue Tätigkeit. Danke für die schnelle Hilfe!!!

Gruß flyer2

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