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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wuerie
30.09.2004, 09:46 Uhr

Führen ausländischer Fahrzeuge

Ich wohne in der Schweiz und habe dort auch mein Auto zugelassen. Meine Frage dazu: Dürfen Bekannte und/oder Verwandte mit Wohnsitz in Deutschland und deutscher Fahrelaubnis mit diesem Auto in Deutschland fahren? Ich habe mal gehört, dass es da Probleme mit dem Zoll bzw. Finanzamt geben kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
23.11.2004, 17:45 Uhr

zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

@SCHWEIZER

Was ist denn, wenn ich mir als deutscher Tourist mit deutschem Führerschein einen Leihwagen in der Schweiz nehmen will? Wäre ja dann auch nicht möglich!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Honda-baer
25.11.2004, 21:41 Uhr

zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

Ich wohne in den Niederlanden.
Bei uns ist es so das ich ein deutsches Fahrzeug in Deutschland, Belgien oder sonstwo fahren darf, aber nicht in den Niederlanden. Die Zöllner lauern nur darauf Deutsche die in den Niederlanden wohnen, mit einem deutschen Fahrzeug zu erwischen, weil das Steuerhinterziehung währe. Bei uns sind die Fahrzeuge sehr teuer in der Anschaffung und der Steuer, deswegen riskieren es manche Nachbarn von mir ein Fahrzeug zu fahren, das in Deutschland, bei einem Verwandten angemeldet ist.

Gruß Günni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Djanja
22.01.2005, 13:07 Uhr

zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

Darf man mit einem schweizer Führerschein in Deutschland ein Auto mit deutschen Kontrollschildern fahren?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen