Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrzeuge, Technik


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 19:02 Uhr

zu: Autobezeichnungen

Man darf es auch Schlusslicht nennen oder - so nennt es die StVZO - Schlussleuchte. Ansonsten darf man auch "ganz normales Licht hinten am Auto" sagen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.05.2007, 19:38 Uhr

zu: Autobezeichnungen

ganz normales licht ist weiss.
das was ihr geschrieben habt, ist rot.
also nicht ganz normal.
es muss sich demzufolge um die kennzeichenbeleuchtung handeln.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 19:43 Uhr

zu: Autobezeichnungen

»ganz normales licht ist weiss.«

Eigentlich ist es ja farblos. Das komplette Tageslichtspektrum umfasst ca. die Wellenlängen von 380 bis 780 nm und hat eine Farbtemperatur von ca. 5600 Kelvin.

Am Auto gibt es das auch, nennt sich Tagfahrlicht ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
11.05.2007, 19:56 Uhr

zu: Autobezeichnungen

hat aber nicht jeder

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.05.2007, 19:57 Uhr

zu: Autobezeichnungen

alter korintenkacker (auch wenn du recht hast).

allerdings sollten wir das auch unserem gesetzgeber mitteilen.
§52(1)stvzo
>> mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, <<

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 20:16 Uhr

zu: Autobezeichnungen

»hat aber nicht jeder«

Das sollte auch nur ein Scherz sein, denn Tagfahrlicht heißt ja nicht so, weil es das Tageslichtspektrum ausstrahlt.

»alter korintenkacker«

Man tut, was man kann ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
12.05.2007, 13:43 Uhr

zu: Autobezeichnungen

also weiss, ist meines wissens die rückfahrleichte. die erstrahlt bei einlegen des rückwärtsganges und eingeschalteter zündung in weiss.
ist aber auch die frage was ihr meint. die birnenenfarbe oder die farbe der abdeckung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.05.2007, 14:02 Uhr

zu: Autobezeichnungen

Als totaler Laie in physikalischen Dingen halte ich mich an Kahlebergers Antwort.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet